

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Weiterbildungsinhalt:
- fachgebundene Erkennung und psychotherapeutische Be-
handlung gebietsbezogener Erkrankungen
Die Weiterbildung erfolgt entweder in der Grundorientierung
psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte Psychothe-
rapie oder in Verhaltenstherapie.
Grundorientierung psychodynamische/tiefenpsychologi-
sche Psychotherapie
Theoretische Weiterbildung
- 120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlich-
keitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle
Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psy-
chodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie,
Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen
Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersu-
chung, psychodiagnostische Testverfahren
- Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfah-
ren
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-
kelentspannung oder Hypnose
- 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezo-
gene Selbsterfahrungsgruppe
- 20 Doppelstunden Balintgruppenarbeit
Diagnostik
- 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
Behandlung
- 15 Doppelstunden Fallseminar
- 120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische su-
pervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle
Selbsterfahrung
- 75 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 50 Doppelstunden
Gruppenselbsterfahrung.
Grundorientierung Verhaltenstherapie
Theoretische Weiterbildung
- 120 Stunden in psychologischen Grundlagen des Verhal-
tens und des abweichenden Verhaltens, allgemeine und
spezielle Neurosenlehre, Lern- und sozialpsychologische
Entwicklungsmodelle, tiefenpsychologische Entwicklungs-
und Persönlichkeitsmodelle, systemische Familien- und
Gruppenkonzepte, allgemeine und spezielle Psychopatho-
logie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder,
Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanaly-
sen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und
-durchführung, Verhaltensdiagnostik einschließlich psycho-
diagnostischer Testverfahren
- Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfah-
ren
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-
kelentspannung oder Hypnose
- 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezo-
gene Selbsterfahrungsgruppe
Diagnostik
- 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
Behandlung
- 15 Doppelstunden Fallseminar
- 120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapie, davon 3 ab-
geschlossene Fälle
Selbsterfahrung
- 100 Stunden Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrun-
gen. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfol-
gen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.
37. Rehabilitationswesen
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst in
Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Einleitung und
Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen
und sozialen (Wieder-) Eingliederung im Rahmen interdiszip-
linärer Zusammenarbeit.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Rehabilitationswesen nach Ableistung der vor-
geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte
sowie der Weiterbildungskurse.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Rehabilita-
tionswesen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder für Physikalische
und Rehabilitative Medizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
- 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitations-
wesen oder Sozialmedizin
und anschließend
- 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitati-
onswesen
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen der Rehabilitationsmedizin
- der Koordination im multiprofessionellen Team einschließ-
lich der interdisziplinären Zusammenarbeit auch mit den
verschiedenen Rehabilitationsinstitutionen und den Rehabi-
litationsträgern
- der Beschreibung und Begriffsbestimmung von Schaden,
funktioneller Beeinträchtigung und sozialer Auswirkung
- der Erkennung der Auswirkungen bleibender Gesundheits-
schäden auf Funktion, Verhalten und soziale Entwicklung
einschließlich den Besonderheiten von Verläufen chroni-
scher Erkrankungen
- der Auswirkung von Behinderungen in verschiedenen Alters-
gruppen projiziert auf die sozialen Bezugsfelder
- den Verfahrensweisen und Arbeitstechniken der Rehabilita-
tion in der ambulanten und stationären Versorgung
- der beruflichen und sozialen Eingliederung/Wiedereinglie-
derung und den damit verbundenen psychosozialen Aspek-
ten
- der Erarbeitung von weiterführenden Rehabilitationsvor-
schlägen einschließlich der lebens-/ arbeitsbegleitenden
Beratung und Kooperation mit anderen Diensten
- der Patienteninformation und Verhaltensschulung sowie in
der Angehörigenbetreuung
- den Grundlagen der Sozialmedizin und Epidemiologie
- den Grundlagen der medizinischen Dokumentation und Sta-
tistik
38. Röntgendiagnostik – fachgebunden –
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik –
fachgebunden – sind integraler Bestandteil der Weiterbildung
zum Facharzt für Radiologie.