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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Weiterbildungsinhalt:

- fachgebundene Erkennung und psychotherapeutische Be-

handlung gebietsbezogener Erkrankungen

Die Weiterbildung erfolgt entweder in der Grundorientierung

psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte Psychothe-

rapie oder in Verhaltenstherapie.

Grundorientierung psychodynamische/tiefenpsychologi-

sche Psychotherapie

Theoretische Weiterbildung

- 120 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlich-

keitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle

Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psy-

chodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie,

Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen

Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersu-

chung, psychodiagnostische Testverfahren

- Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfah-

ren

- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-

kelentspannung oder Hypnose

- 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezo-

gene Selbsterfahrungsgruppe

- 20 Doppelstunden Balintgruppenarbeit

Diagnostik

- 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behandlung

- 15 Doppelstunden Fallseminar

- 120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische su-

pervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Selbsterfahrung

- 75 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 50 Doppelstunden

Gruppenselbsterfahrung.

Grundorientierung Verhaltenstherapie

Theoretische Weiterbildung

- 120 Stunden in psychologischen Grundlagen des Verhal-

tens und des abweichenden Verhaltens, allgemeine und

spezielle Neurosenlehre, Lern- und sozialpsychologische

Entwicklungsmodelle, tiefenpsychologische Entwicklungs-

und Persönlichkeitsmodelle, systemische Familien- und

Gruppenkonzepte, allgemeine und spezielle Psychopatho-

logie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder,

Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanaly-

sen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und

-durchführung, Verhaltensdiagnostik einschließlich psycho-

diagnostischer Testverfahren

- Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfah-

ren

- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-

kelentspannung oder Hypnose

- 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder patientenbezo-

gene Selbsterfahrungsgruppe

Diagnostik

- 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behandlung

- 15 Doppelstunden Fallseminar

- 120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapie, davon 3 ab-

geschlossene Fälle

Selbsterfahrung

- 100 Stunden Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrun-

gen. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfol-

gen, in welchem die Grundorientierung stattfindet.

37. Rehabilitationswesen

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst in

Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Einleitung und

Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen

und sozialen (Wieder-) Eingliederung im Rahmen interdiszip-

linärer Zusammenarbeit.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Rehabilitationswesen nach Ableistung der vor-

geschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte

sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Rehabilita-

tionswesen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder für Physikalische

und Rehabilitative Medizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

- 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitations-

wesen oder Sozialmedizin

und anschließend

- 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitati-

onswesen

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Grundlagen der Rehabilitationsmedizin

- der Koordination im multiprofessionellen Team einschließ-

lich der interdisziplinären Zusammenarbeit auch mit den

verschiedenen Rehabilitationsinstitutionen und den Rehabi-

litationsträgern

- der Beschreibung und Begriffsbestimmung von Schaden,

funktioneller Beeinträchtigung und sozialer Auswirkung

- der Erkennung der Auswirkungen bleibender Gesundheits-

schäden auf Funktion, Verhalten und soziale Entwicklung

einschließlich den Besonderheiten von Verläufen chroni-

scher Erkrankungen

- der Auswirkung von Behinderungen in verschiedenen Alters-

gruppen projiziert auf die sozialen Bezugsfelder

- den Verfahrensweisen und Arbeitstechniken der Rehabilita-

tion in der ambulanten und stationären Versorgung

- der beruflichen und sozialen Eingliederung/Wiedereinglie-

derung und den damit verbundenen psychosozialen Aspek-

ten

- der Erarbeitung von weiterführenden Rehabilitationsvor-

schlägen einschließlich der lebens-/ arbeitsbegleitenden

Beratung und Kooperation mit anderen Diensten

- der Patienteninformation und Verhaltensschulung sowie in

der Angehörigenbetreuung

- den Grundlagen der Sozialmedizin und Epidemiologie

- den Grundlagen der medizinischen Dokumentation und Sta-

tistik

38. Röntgendiagnostik – fachgebunden –

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik –

fachgebunden – sind integraler Bestandteil der Weiterbildung

zum Facharzt für Radiologie.