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80  

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung in der fachgebundenen Röntgendia-

gnostik umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die

Durchführung und Befundung gebietsbezogener Röntgendiag-

nostik für Skelett bzw. Thorax, Verdauungs- und Gallenwege,

Harntrakt und Geschlechtsorgane sowie der Mamma.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in fachgebundener Röntgendiagnostik nach Ab-

leistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Wei-

terbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

- 12 Monate Röntgendiagnostik Skelett bei einem Weiterbil-

dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder

bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik -

fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-

bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

und/oder

- 12 Monate Röntgendiagnostik Thorax bei einem Weiterbil-

dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder

bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik -

fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-

bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

und/oder

- 12 Monate Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallen-

wege bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie ge-

mäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefug-

ten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1

Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-

bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

und/oder

- 12 Monate Röntgendiagnostik Harntrakt bei einemWeiterbil-

dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder

bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik -

fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-

bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

und/oder

- 12 Monate Röntgendiagnostik Mamma bei einem Weiterbil-

dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder

bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik

- fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-

bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

und/oder

- 12 Monate Röntgendiagnostik des Gefäßsystems bei einem

Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1

Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgen-

diagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon

können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem

Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-

bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Röntgendiagnostik Skelett:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-

jektionsradiographie des Skeletts

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des

baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Thorax:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-

jektionsradiographie des Thorax

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des

baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-

jektionsradiographie des Verdauungstraktes und der Gallen-

wege

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des

baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Harntrakt:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-

jektionsradiographie des Harntraktes

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des

baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik der Mamma:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-

jektionsradiographie der Mamma

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des

baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik des Gefäßsystems:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-

jektionsradiographie des Gefäßsystems

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und

Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des

baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

39. Schlafmedizin

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin umfasst in Ergän-

zung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Klassifika-

tion und konservative Behandlung von Störungen der Schlaf-

Wach-Regulation und schlafbezogenen Störungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen

Kompetenz in Schlafmedizin nach Ableistung der vorgeschrie-

benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.