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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung in der fachgebundenen Röntgendia-
gnostik umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die
Durchführung und Befundung gebietsbezogener Röntgendiag-
nostik für Skelett bzw. Thorax, Verdauungs- und Gallenwege,
Harntrakt und Geschlechtsorgane sowie der Mamma.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in fachgebundener Röntgendiagnostik nach Ab-
leistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Wei-
terbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate Röntgendiagnostik Skelett bei einem Weiterbil-
dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder
bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik -
fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-
bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
und/oder
- 12 Monate Röntgendiagnostik Thorax bei einem Weiterbil-
dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder
bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik -
fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-
bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
und/oder
- 12 Monate Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallen-
wege bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie ge-
mäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefug-
ten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1
Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-
bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
und/oder
- 12 Monate Röntgendiagnostik Harntrakt bei einemWeiterbil-
dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder
bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik -
fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu
- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-
bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
und/oder
- 12 Monate Röntgendiagnostik Mamma bei einem Weiterbil-
dungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder
bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik
- fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
bis zu
- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-
bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
und/oder
- 12 Monate Röntgendiagnostik des Gefäßsystems bei einem
Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1
Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgen-
diagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
können bis zu
- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem
Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachge-
bunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Röntgendiagnostik Skelett:
- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-
jektionsradiographie des Skeletts
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des
baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
Röntgendiagnostik Thorax:
- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-
jektionsradiographie des Thorax
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des
baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege:
- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-
jektionsradiographie des Verdauungstraktes und der Gallen-
wege
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des
baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
Röntgendiagnostik Harntrakt:
- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-
jektionsradiographie des Harntraktes
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des
baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
Röntgendiagnostik der Mamma:
- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-
jektionsradiographie der Mamma
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des
baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
Röntgendiagnostik des Gefäßsystems:
- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Pro-
jektionsradiographie des Gefäßsystems
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des
baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Gerätekunde
39. Schlafmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin umfasst in Ergän-
zung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Klassifika-
tion und konservative Behandlung von Störungen der Schlaf-
Wach-Regulation und schlafbezogenen Störungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Schlafmedizin nach Ableistung der vorgeschrie-
benen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.