

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Medizinische Grundsatzfragen
Veranstaltungen müssen durch eine Ärztekammer
geprüft und im Rahmen der Zertifizierung der ärzt-
lichen Fortbildung anerkannt werden. Innerhalb
von zwei Jahren sind mindestens 20 Fortbildungs-
punkte von Notärztinnen und Notärzten nachzu-
weisen. Dies gilt unabhängig vom Facharztstatus.
Die Inhalte der Fortbildungen orientieren sich
mindestens am Curriculum des (Muster-)Kursbuch
Notfallmedizin der Bundesärztekammer in der je-
weils aktuellen Version. Darüber hinaus sind Inhalte
mit unmittelbaremBezug zur präklinischen Notfall-
medizin als Notarztfortbildung anerkennungsfähig.
Der Nachweis erfolgt gegenüber dem Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst. Die Regelungen wurden in
beiden Landesärztekammern zum 1. April 2016 in
Kraft gesetzt. Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe
der Ärztekammer Westfalen-Lippe bearbeitet der
Ausschuss die Fragestellung, ob ein Ersatz von
Realeinsätzen zum Erwerb der Zusatzweiterbildung
Notfallmedizin durch Simulationen für Ärztinnen
und Ärzte erreicht werden kann.
Der Ausschuss beschäftigt sich auch mit der Um-
setzung der Notfallsanitäterausbildung. Ziel ist die
Beratung von Landesbehörden und die Unterstüt-
zung der mittelbar betroffenen Kolleginnen und
Kollegen.
Ausschuss „Ausbildung zum Arzt/
Hochschulen und medizinische Fakultäten“
Für die Wahlperiode 2014 bis 2019 richtete der
Vorstand der Ärztekammer Nordrhein den Ad-hoc-
Ausschuss Ausbildung zum Arzt/Hochschulen und
medizinische Fakultäten unter dem Vorsitz von
Professor Dr. Reinhard Griebenow ein. Die Ärzte-
kammer Nordrhein beschäftigt sich bereits seit
Jahren intensiv mit der Verbesserung ärztlicher
Kommunikation in der Patientenversorgung. So
verabschiedete der 117. Deutsche Ärztetag 2014 in
Düsseldorf auf Initiative Nordrheins die „Düsseldor-
fer Forderungen zur Stärkung der Arzt-Patienten-
Kommunikation“. 2015 folgte der Leitfaden „Kom-
munikation im medizinischen Alltag“. Dieser er-
reicht eine Auflage von 12.000 Exemplaren. Folge-
richtig hat der Ausschuss die Aufgabe einer Be-
standsanalyse des Hochschulcurriculums der ein-
zelnen Fakultäten auf diesem Feld übernommen.
Hierzu bittet der Ausschuss in jeder Sitzung ein bis
zwei Fakultäten um eine Bestandsaufnahme über
die Verankerung von Kommunikationselementen
im medizinischen Curriculum.
Interventionsprogramm für
abhängigkeitskranke Ärzte
Seit Ende 2015 steht das Interventionsprogramm
unter neuer Leitung vonDr. Stefan Spittler, Chefarzt
im Krefelder Krankenhaus Maria-Hilf. Die Präva-
lenz von Alkohol- oder Drogensucht entspricht bei
Ärztinnen und Ärzten derjenigen der Normalbevöl-
kerung. Für eine Ärztin oder einen Arzt kann dies
den Verlust der Approbation zur Folge haben. Das
Interventionsprogramm bietet zum frühestmögli-
chen Zeitpunkt Hilfe an. Bei anonymen Meldungen
wiegt der Leiter Glaubwürdigkeit und Plausibilität
ab. Er nimmt Kontakt zur/m betroffenen Kollegen/in
auf. Im Namen des Interventionsprogrammes lädt
er zu einem persönlichen Gespräch ein. Auch Ei-
genmeldungen und staatsanwaltliche Verfahren
betreut der ärztliche Leiter. Eine eventuelle Weiter-
behandlung erfolgt durch einen Arzt des Vertrauens
des betroffenen Arztes/ der betroffenen Ärztin.
Die Servicestelle des Interventionsprogrammes
informiert über Hilfsangebote und unterstützt bei
der Beratung von Leistungen der Krankenkassen
und der Rentenversicherungsträger. Sie begleitet
den Heilungsprozess. In der Folge koordiniert sie
die Abstinenzkontrollen. Das gesamte Angebot ist
für alle Kammerangehörigen kostenfrei.
Erreichbar ist das Hilfsangebot unter:
Telefon: 0211 4302-1248
E-Mail:
interventionsprogramm@aekno.deOpiatabhängige Patienten:
Rat für substituierende Kollegen
Die Beratungskommission für die substitutions-
gestützte Behandlung Opiatabhängiger, unter dem
Vorsitz von Professor Dr. Norbert Scherbaum, be-
rät Kollegen in Klinik und Praxis. In fünf Jahren
haben circa fünf Prozent aller substituierenden
Kollegen mindestens einmal Rat in medizinischen
oder rechtlichen Fragen eingeholt. Neben den regel-
mäßig substituierenden niedergelassenen Ärzten
erkundigen sich auch im Krankenhaus tätige Kolle-
gen, die akut Patienten versorgen müssen, bei denen
in Folge der Opiatabhängigkeit eine Substitution
erforderlich ist. Die schnelle Abrufbarkeit dieser
speziellen Expertise per Hotline (0211 4302-2213)
bei dem beratungsführenden Arzt wird von den
substituierenden Kollegen geschätzt.
Ziel der Aktivitäten ist es, ärztliche Kollegen für
eine sachgerechte, professionelle Therapie dieser