Previous Page  75 / 140 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 75 / 140 Next Page
Page Background

Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

| 73

Medizinische Grundsatzfragen

Veranstaltungen müssen durch eine Ärztekammer

geprüft und im Rahmen der Zertifizierung der ärzt-

lichen Fortbildung anerkannt werden. Innerhalb

von zwei Jahren sind mindestens 20 Fortbildungs-

punkte von Notärztinnen und Notärzten nachzu-

weisen. Dies gilt unabhängig vom Facharztstatus.

Die Inhalte der Fortbildungen orientieren sich

mindestens am Curriculum des (Muster-)Kursbuch

Notfallmedizin der Bundesärztekammer in der je-

weils aktuellen Version. Darüber hinaus sind Inhalte

mit unmittelbaremBezug zur präklinischen Notfall-

medizin als Notarztfortbildung anerkennungsfähig.

Der Nachweis erfolgt gegenüber dem Ärztlichen

Leiter Rettungsdienst. Die Regelungen wurden in

beiden Landesärztekammern zum 1. April 2016 in

Kraft gesetzt. Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe

der Ärztekammer Westfalen-Lippe bearbeitet der

Ausschuss die Fragestellung, ob ein Ersatz von

Realeinsätzen zum Erwerb der Zusatzweiterbildung

Notfallmedizin durch Simulationen für Ärztinnen

und Ärzte erreicht werden kann.

Der Ausschuss beschäftigt sich auch mit der Um-

setzung der Notfallsanitäterausbildung. Ziel ist die

Beratung von Landesbehörden und die Unterstüt-

zung der mittelbar betroffenen Kolleginnen und

Kollegen.

Ausschuss „Ausbildung zum Arzt/

Hochschulen und medizinische Fakultäten“

Für die Wahlperiode 2014 bis 2019 richtete der

Vorstand der Ärztekammer Nordrhein den Ad-hoc-

Ausschuss Ausbildung zum Arzt/Hochschulen und

medizinische Fakultäten unter dem Vorsitz von

Professor Dr. Reinhard Griebenow ein. Die Ärzte-

kammer Nordrhein beschäftigt sich bereits seit

Jahren intensiv mit der Verbesserung ärztlicher

Kommunikation in der Patientenversorgung. So

verabschiedete der 117. Deutsche Ärztetag 2014 in

Düsseldorf auf Initiative Nordrheins die „Düsseldor-

fer Forderungen zur Stärkung der Arzt-Patienten-

Kommunikation“. 2015 folgte der Leitfaden „Kom-

munikation im medizinischen Alltag“. Dieser er-

reicht eine Auflage von 12.000 Exemplaren. Folge-

richtig hat der Ausschuss die Aufgabe einer Be-

standsanalyse des Hochschulcurriculums der ein-

zelnen Fakultäten auf diesem Feld übernommen.

Hierzu bittet der Ausschuss in jeder Sitzung ein bis

zwei Fakultäten um eine Bestandsaufnahme über

die Verankerung von Kommunikationselementen

im medizinischen Curriculum.

Interventionsprogramm für

abhängigkeitskranke Ärzte

Seit Ende 2015 steht das Interventionsprogramm

unter neuer Leitung vonDr. Stefan Spittler, Chefarzt

im Krefelder Krankenhaus Maria-Hilf. Die Präva-

lenz von Alkohol- oder Drogensucht entspricht bei

Ärztinnen und Ärzten derjenigen der Normalbevöl-

kerung. Für eine Ärztin oder einen Arzt kann dies

den Verlust der Approbation zur Folge haben. Das

Interventionsprogramm bietet zum frühestmögli-

chen Zeitpunkt Hilfe an. Bei anonymen Meldungen

wiegt der Leiter Glaubwürdigkeit und Plausibilität

ab. Er nimmt Kontakt zur/m betroffenen Kollegen/in

auf. Im Namen des Interventionsprogrammes lädt

er zu einem persönlichen Gespräch ein. Auch Ei-

genmeldungen und staatsanwaltliche Verfahren

betreut der ärztliche Leiter. Eine eventuelle Weiter-

behandlung erfolgt durch einen Arzt des Vertrauens

des betroffenen Arztes/ der betroffenen Ärztin.

Die Servicestelle des Interventionsprogrammes

informiert über Hilfsangebote und unterstützt bei

der Beratung von Leistungen der Krankenkassen

und der Rentenversicherungsträger. Sie begleitet

den Heilungsprozess. In der Folge koordiniert sie

die Abstinenzkontrollen. Das gesamte Angebot ist

für alle Kammerangehörigen kostenfrei.

Erreichbar ist das Hilfsangebot unter:

Telefon: 0211 4302-1248

E-Mail:

interventionsprogramm@aekno.de

Opiatabhängige Patienten:

Rat für substituierende Kollegen

Die Beratungskommission für die substitutions-

gestützte Behandlung Opiatabhängiger, unter dem

Vorsitz von Professor Dr. Norbert Scherbaum, be-

rät Kollegen in Klinik und Praxis. In fünf Jahren

haben circa fünf Prozent aller substituierenden

Kollegen mindestens einmal Rat in medizinischen

oder rechtlichen Fragen eingeholt. Neben den regel-

mäßig substituierenden niedergelassenen Ärzten

erkundigen sich auch im Krankenhaus tätige Kolle-

gen, die akut Patienten versorgen müssen, bei denen

in Folge der Opiatabhängigkeit eine Substitution

erforderlich ist. Die schnelle Abrufbarkeit dieser

speziellen Expertise per Hotline (0211 4302-2213)

bei dem beratungsführenden Arzt wird von den

substituierenden Kollegen geschätzt.

Ziel der Aktivitäten ist es, ärztliche Kollegen für

eine sachgerechte, professionelle Therapie dieser