

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Medizinische Grundsatzfragen
Arzneimittelberatung
Die Komplexität des deutschen Arzneimittel-
marktes erfordert von Ärztinnen und Ärzten eine
stete Aktualisierung ihres pharmakologischen Wis-
sens wie auch ihrer Kenntnis der regulatorischen
Anforderungen bei der Verordnung von Arzneimit-
teln. Neutrale Informationen zu neuen Entwick-
lungen und neuen Erkenntnissen über bekannte
Arzneimittel sind daher zur Fortbildung von Ärz-
tinnen und Ärzten im Kammerbereich von hohem
Wert.
Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigun-
gen haben den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungs-
maßnahmen anzubieten, die frei von wirtschaftli-
chen Einflüssen sind. Daraus leitet sich die Aufgabe
der Arzneimittelberatungsstelle der Ärztekammer
ab, Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik neu-
trale, sachkundige und aktuelle Arzneimittelinfor-
mationen zur Verfügung zu stellen, die diese auch
an ihre Patienten weitergeben können.
Auch 2015 beantwortete die Arzneimittelberatungs-
stelle viele Anfragen von Ärztinnen und Ärzten
sowie von Behördenseite und beriet den Kammer-
vorstand zu aktuellen Themen. Von anhaltendem
Interesse in der Ärzteschaft blieb der Off-Label-Ge-
brauch (OLU) von Arzneimitteln, zum Beispiel die
parenterale Injektion nichtsteroidaler Antiphlogis-
tika. Hier standen die Anforderungen an eine sach-
gerechte Aufklärung, deren Dokumentation und
Haftungsfragen im Vordergrund. In Einzelfällen
bestand Unsicherheit, inwieweit eine aus ärztlicher
Sicht nicht indizierte Medikation auf Wunsch des
Patienten trotzdem verordnet werden sollte.
Arzneimittelverordnung und -therapiesicherheit
Beratungsschwerpunkt des im Jahr 2015 gegrün-
deten Ausschusses
Arzneimittelverordnung und -the-
rapiesicherheit
war die inzwischen erfolgte Ein-
führung eines bundeseinheitlichen Medikations-
planes in die Versorgung. Die Ärztekammer Nord-
rhein, die Apothekerkammer Nordrhein und die
Krankenhausgesellschaft NRW setzten eine Arbeits-
gruppe ein, welche in der Zwischenzeit ein praxis-
nahes Schulungskonzept für die an der Basis tätigen
Ärztinnen/Ärzte sowie die Apotheker/innen erar-
beitet hat. Dieses Schulungskonzept wurde zunächst
den Kreisstellenvorsitzenden vermittelt („Train-the-
Trainer“). Diese werden es dann in gemeinsamen
regionalen Veranstaltungen mit den lokal zugeord-
neten Kreisvertrauensapothekern an ihre Kollegin-
nen und Kollegen weitervermitteln. Dabei werden
die gesetzlichenGrundlagen thematisiert. Insbeson-
dere werden jedoch Beispiele zu offenen Fragen hin-
sichtlich der Handhabung des Plans, beispielsweise
der Aufgabenverteilung bei dessen Aktualisierung,
diskutiert. Diese Best-Practice-Beispiele stellen Vor-
schläge und keine Handlungsleitlinien dar und
lassen allen Akteuren die Möglichkeit der indivi-
duellen Ausgestaltung ihrer Kommunikation. Die
gemeinsamen Veranstaltungen auf Kreisstellen-
ebene sind für das vierte Quartal des laufenden Jah-
res avisiert.
Förderung der Organspende
Intensiv setzte sich die Ärztekammer für die För-
derung von Organspenden ein. Eine erste Maßnah-
me hierfür war die Entwicklung eines Curriculums
„Neurologische Differenzialdiagnostik bei komatö-
sen Patienten mit Verdacht auf Hirntod“, begleitet
durch die nordrheinische und westfälisch-lippische
Akademie. Dieses Curriculum, das seither mit gro-
ßem Zuspruch bereits in Nordrhein und inWestfalen-
Lippe angeboten wird, richtet sich an Fachärzte
für Neurologie, Neurochirurgie sowie an Fachärzte
mit der Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin und
mehrjähriger intensivmedizinischer Erfahrung mit
schwer hirngeschädigten Patienten.
Einen Einschnitt für die Kolleginnen und Kolle-
gen, die die Diagnostik des Hirntodes bei entspre-
chenden Patienten vorgenommen hatten, stellte
die vierte Fortschreibung der
Richtlinie zur Fest-
stellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
dar.
Dieses vom Bundesministerium für Gesundheit ge-
mäß
§ 16 Absatz 3
T
ransplantationsgesetz
genehmig-
te Regelwerk des wissenschaftlichen Beirates der
Bundesärztekammer war den aktuellen medizi-
nisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie der
klinisch-praktischen Tätigkeit angepasst worden
und trat im Juli 2015 in Kraft. Auch hinsichtlich