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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Medizinische Grundsatzfragen

Arzneimittelberatung

Die Komplexität des deutschen Arzneimittel-

marktes erfordert von Ärztinnen und Ärzten eine

stete Aktualisierung ihres pharmakologischen Wis-

sens wie auch ihrer Kenntnis der regulatorischen

Anforderungen bei der Verordnung von Arzneimit-

teln. Neutrale Informationen zu neuen Entwick-

lungen und neuen Erkenntnissen über bekannte

Arzneimittel sind daher zur Fortbildung von Ärz-

tinnen und Ärzten im Kammerbereich von hohem

Wert.

Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigun-

gen haben den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungs-

maßnahmen anzubieten, die frei von wirtschaftli-

chen Einflüssen sind. Daraus leitet sich die Aufgabe

der Arzneimittelberatungsstelle der Ärztekammer

ab, Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik neu-

trale, sachkundige und aktuelle Arzneimittelinfor-

mationen zur Verfügung zu stellen, die diese auch

an ihre Patienten weitergeben können.

Auch 2015 beantwortete die Arzneimittelberatungs-

stelle viele Anfragen von Ärztinnen und Ärzten

sowie von Behördenseite und beriet den Kammer-

vorstand zu aktuellen Themen. Von anhaltendem

Interesse in der Ärzteschaft blieb der Off-Label-Ge-

brauch (OLU) von Arzneimitteln, zum Beispiel die

parenterale Injektion nichtsteroidaler Antiphlogis-

tika. Hier standen die Anforderungen an eine sach-

gerechte Aufklärung, deren Dokumentation und

Haftungsfragen im Vordergrund. In Einzelfällen

bestand Unsicherheit, inwieweit eine aus ärztlicher

Sicht nicht indizierte Medikation auf Wunsch des

Patienten trotzdem verordnet werden sollte.

Arzneimittelverordnung und -therapiesicherheit

Beratungsschwerpunkt des im Jahr 2015 gegrün-

deten Ausschusses

Arzneimittelverordnung und -the-

rapiesicherheit

war die inzwischen erfolgte Ein-

führung eines bundeseinheitlichen Medikations-

planes in die Versorgung. Die Ärztekammer Nord-

rhein, die Apothekerkammer Nordrhein und die

Krankenhausgesellschaft NRW setzten eine Arbeits-

gruppe ein, welche in der Zwischenzeit ein praxis-

nahes Schulungskonzept für die an der Basis tätigen

Ärztinnen/Ärzte sowie die Apotheker/innen erar-

beitet hat. Dieses Schulungskonzept wurde zunächst

den Kreisstellenvorsitzenden vermittelt („Train-the-

Trainer“). Diese werden es dann in gemeinsamen

regionalen Veranstaltungen mit den lokal zugeord-

neten Kreisvertrauensapothekern an ihre Kollegin-

nen und Kollegen weitervermitteln. Dabei werden

die gesetzlichenGrundlagen thematisiert. Insbeson-

dere werden jedoch Beispiele zu offenen Fragen hin-

sichtlich der Handhabung des Plans, beispielsweise

der Aufgabenverteilung bei dessen Aktualisierung,

diskutiert. Diese Best-Practice-Beispiele stellen Vor-

schläge und keine Handlungsleitlinien dar und

lassen allen Akteuren die Möglichkeit der indivi-

duellen Ausgestaltung ihrer Kommunikation. Die

gemeinsamen Veranstaltungen auf Kreisstellen-

ebene sind für das vierte Quartal des laufenden Jah-

res avisiert.

Förderung der Organspende

Intensiv setzte sich die Ärztekammer für die För-

derung von Organspenden ein. Eine erste Maßnah-

me hierfür war die Entwicklung eines Curriculums

„Neurologische Differenzialdiagnostik bei komatö-

sen Patienten mit Verdacht auf Hirntod“, begleitet

durch die nordrheinische und westfälisch-lippische

Akademie. Dieses Curriculum, das seither mit gro-

ßem Zuspruch bereits in Nordrhein und inWestfalen-

Lippe angeboten wird, richtet sich an Fachärzte

für Neurologie, Neurochirurgie sowie an Fachärzte

mit der Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin und

mehrjähriger intensivmedizinischer Erfahrung mit

schwer hirngeschädigten Patienten.

Einen Einschnitt für die Kolleginnen und Kolle-

gen, die die Diagnostik des Hirntodes bei entspre-

chenden Patienten vorgenommen hatten, stellte

die vierte Fortschreibung der

Richtlinie zur Fest-

stellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

dar.

Dieses vom Bundesministerium für Gesundheit ge-

mäß

§ 16 Absatz 3

T

ransplantationsgesetz

genehmig-

te Regelwerk des wissenschaftlichen Beirates der

Bundesärztekammer war den aktuellen medizi-

nisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie der

klinisch-praktischen Tätigkeit angepasst worden

und trat im Juli 2015 in Kraft. Auch hinsichtlich