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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

speziellen Gruppe besonders schwer suchterkrank-

ter Patienten zu gewinnen. Diese gesellschaftlich

relevante und aus vielen Gründen besonders gefah-

rengeneigte Tätigkeit bedarf einerseits besonderer

Transparenz und der Einhaltung klarer Regelun-

gen aller Beteiligten, andererseits ist ein besonders

vertrauliches Arzt-Patient-Verständnis Vorausset-

zung für eine erfolgreiche Therapie dieser – nahe-

zu regelhaft chronischen – Erkrankung notwendig.

Die Kommission bittet regelmäßig Kollegen zum

Gespräch, bei denen Zweifel geäußert wurden, ob

die Substitution immer gemäß der strengen Richt-

linien der Bundesärztekammer durchgeführt wur-

de. Diese Gespräche werden von einem Teil der Kol-

legen als sehr hilfreich wahrgenommen, gelegent-

lich müssen jedoch Kollegen eingeladen werden,

deren Praktiken nicht mehr mit einer sorgfältigen

ärztlichen Tätigkeit vereinbar oder ethisch inak-

zeptabel sind. Einem substituierenden ärztlichen

Kollegen im Kammerbereich musste daher seitens

der Aufsichtsbehörde die Approbation aberkannt

werden.

Kritische Phasen bei der engmaschig erforder-

lichen therapeutischen Begleitung substituierter

Patienten sind vor der Aufnahme in und vor allem

nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Nach-

dem das Justizministerium in NRW die Vorausset-

zungen für die Substitution in Haft klar geregelt

hatte, ist ein weiteres Ziel der Beratungskommis-

sion, darauf hinzuwirken, dass die Rahmenbedin-

gungen für das Übergangsmanagement aus der

Haft verbessert werden.

Anforderungen zur Meldung von mitgliederbezo-

genen Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel

und Medizinprodukte erfolgten auf unklarer recht-

licher Grundlage und bedurften daher einer Novel-

lierung des

BtMG/B

T

MVV

, der organisatorisch und

seitens der EDV Rechnung getragen wurde.

Substitutionstherapie Opiatabhängiger

(Hotline: 0211 4302-2213)

Versorgung psychisch kranker Menschen

Die Umgestaltung und insbesondere die De-

regulierung sozialer Sicherungssysteme und die

Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung mit

dem durch die Einführung der DRGs begünstigten

Trend zur Spezialisierung wirken einem Konzept

der gemeindenahen Versorgung psychisch Kranker

entgegen. Berufspolitisch wirkt der Ausschuss Psy-

chiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik dar-

auf hin, dass Wissen und Fertigkeiten über das Zu-

sammenwirken von Körper und Psyche in allen

ärztlichen Fachrichtungen bei Diagnose und The-

rapie präsent sind. Ziel ist es, die Berücksichtigung

der Psyche des Patienten als Bestandteil jeder ärztli-

chen Intervention zu stärken und dem Trend einer

Trennung der Behandlung von Körper und Geist

entgegenzuwirken. Auch dem Ersatz umfassender

ärztlicher Kompetenzen durch hochspezielle Fer-

tigkeiten anderer Berufsgruppen – ohne Kenntnis

des Gesamtkontextes des Patienten – wird kritisch-

konstruktiv entgegengewirkt.

Weitere wesentliche Themen war die Novellie-

rung des

Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen

bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

aufgrund der

höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Zwangs-

behandlung, sowie dass aus denselben Gründen

anzupassende

Maßregelvollzugsgesetz (MRVG),

ins-

besondere die zugeschriebene Rolle und das Selbst-

verständnis der Ärzte bei den nicht selbstbestimm-

ten Aufenthalten in psychiatrischen Fachkliniken

oder die Behandlung psychisch erkrankter Patien-

ten oder psychisch auffälliger Straftäter. Ein wei-

teres Thema war die Versorgung geflüchteter Men-

schen, insbesondere psychisch Kranker.

Mobbing

Mobbing stellt ein relevantes Problem in Ein-

richtungen des Gesundheitswesens dar. Die Ärzte-

kammer Nordrhein hat bereits 1998 Ansprechpart-

ner für Ärztinnen und Ärzte bei Fragen des Miss-

brauchs und der Repression in hierarchischen Ar-

beitsverhältnissen (Mobbing) benannt.

Die derzeitigen AnsprechpartnerInnen sind:

Dr. med. Brigitte Hefer

(hefer@aekno.de,

0211 4302-2204)

als Ombudsperson und stellvertretend

Viktor Krön

(Arzt)

(kroen@aekno.de,

0211 4302-2208)

Diese führen Beratungsgespräche mit von Mob-

bing betroffenen Kolleginnen und Kollegen. In den

Gesprächen zeigt sich, dass Mobbing oftmals nicht

das primäre Problem ist, sondern Organisations-

mängel und arbeits- oder berufsrechtliche Probleme

im Vordergrund stehen, die sich in Unzufriedenheit

und in Mobbing-Aktionen ausdrücken.

Im Zeitraum Januar 2015 bis Juli 2016 haben

sich 35 Kolleginnen und Kollegen telefonisch an

die Mobbing-Ansprechpartnerin oder die Ombuds-

person gewandt, davon haben zehn Kolleginnen

und Kollegen einen persönlichen Gesprächstermin

wahrgenommen.