DER BETRIEB 25 - page 4

Betriebswirtschaft
AUFSATZ
Dr. Nicole V. S. Ratzinger-Sakel, Ulm
B.Sc. Lukas Lambacher, Stuttgart
Erfahrungen mit dem Joint Audit in Frankreich – Ein Studie der
Wahrnehmung von Berufspraktikern vor dem Hintergrund der
anhaltenden Debatte um Joint Audits
Durch eine strukturierte Befragung von Berufspraktikern einer
Big4-Pru¨fungsgesellschaft in Frankreich analysiert der vorliegende
Beitrag die Wahrnehmung sowie die Einscha¨tzung von Berufsprakti-
kern in Bezug auf die wesentlichen in der aktuellen Debatte um Joint
Audits vorgebrachten Aspekte. Der vorliegende Beitrag stellt die Er-
gebnisse dar und interpretiert diese auch unter Bezugnahme auf bis-
herige, vorwiegend quantitativ gepra¨gte, Forschungsarbeiten.
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HINWEISE
Rechnungslegung
Kurznachrichten Internationale Rechnungslegung
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Steuerrecht
AUFSA¨ TZE
WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Ko¨ln
Der neue § 50i EStG: Grenzu¨berschreitende „Gepra¨ge-KG“ zur Ver-
hinderung einer Wegzugsbesteuerung – Gestaltungsu¨berlegungen
nach Verabschiedung des AmtshilfeRLUmsG
Das nach langen politischen Diskussionen verabschiedete
AmtshilfeRLUmsG entha¨lt zur Verhinderung weißer Einku¨nfte
mehrere treaty override-Regelungen zu grenzu¨berschreitenden
PersGes. Im Mittelpunkt des Beitrags steht § 50i EStG, der fu¨r be-
stimmte „Altfa¨lle“ die inla¨ndische Besteuerung von Vera¨ußerungs-
gewinnen und laufenden Einku¨nften bei gewerblich gepra¨gten
PersGes. entsprechend der bisherigen Verwaltungsansicht und ent-
gegen der sta¨ndigen BFH-Rspr. sicherstellen will. Die Vorschrift hat
erhebliche praktische Bedeutung fu¨r Wegzugsfa¨lle, in denen zur Ver-
meidung einer Entstrickungsbesteuerung vorbereitende Einlagen von
werthaltigenKapGes.-Anteilen in eine sog. Abschirm-KGerfolgt sind.
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RA/StB Dipl.-Fw. Dr. Jo¨rg Stalleiken, Bonn
Verscha¨rfung des Verwaltungsvermo¨genstests zur Beseitigung der
„Cash-GmbH“ – Die Neuregelungen des AmtshilfeRLUmsG und ers-
te Gestaltungsu¨berlegungen
Bereits im vergangenen Jahr wollte der Gesetzgeber Verscha¨rfungen
des ErbStG, insbesondere zur Beseitigung missliebiger Gestaltungen
wie der sog. „Cash-GmbH“, beschließen. Nach langen Verhandlun-
gen hat nun der Vermittlungsausschuss am 5. 6. 2013 dem Bundes-
tag empfohlen, wesentliche A¨ nderungen des ErbStG im Zuge der
Verabschiedung des AmtshilfeRLUmsG zu beschließen. Der ent-
sprechende Gesetzesbeschluss ist am 6. 6. 2013 vom Bundestag und
am 7. 6. 2013 vom Bundesrat gefasst worden.
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StB Dipl.-Kfm. Dr. Thomas Wagner
RA/StB Dr. Bettina Lieber,
beide Du¨sseldorf
A¨ nderungen bei der GrESt: Vermeidung von RETT-Blockern und
Erweiterung von § 6a GrEStG
Nach der Verabschiedung des AmtshilfeRLUmsG wird fu¨r Anteils-
erwerbe ab dem 7. 6. 2013 immer dann GrESt ausgelo¨st, wenn ein
Rechtstra¨ger eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 95% an
einer grundbesitzenden PersGes. oder KapGes. erwirbt. Diese Ein-
fu¨hrung des Tatbestands einer wirtschaftlichen Anteilsvereinigung
(§ 1 Abs. 3a GrEStG) zielt zwar auf die Beka¨mpfung von „RETT-
Blocker-Modellen“ ab. Die Auswirkungen erstrecken sich aber weit
daru¨ber hinaus.
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Inhalt
DER BETRIEB | Nr. 25 | 21. 6. 2013
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