Wirtschaftsrecht
AUFSATZ
Prof. Dr. Axel v. Werder
Jenny Bartz, beide Berlin
Die aktuellen A¨ nderungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex
In ihrer Plenarsitzung am 13. 5. 2013 hat die Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex die Grundsa¨tze guter
Unternehmensfu¨hrung erneut u¨berarbeitet. Im Mittelpunkt der
diesja¨hrigen A¨ nderungen stehen die Vorstandsvergu¨tung sowie die
„Kodexpflege“ durch Verschlankung und Verbesserung der Lesbar-
keit des Regelwerks. Der Beitrag zeigt im Detail die Neuerungen der
aktuellen Kodexfassung auf, die nunmehr 105 Empfehlungen und
sechs Anregungen umfasst.
ENTSCHEIDUNGEN
Aktien-/Verfahrensrecht
BGH-Beschluss vom 14. 5. 2013
– II ZB 1/11
Zusta¨ndigkeit des Aufsichtsrats als Gremium fu¨r Vertretung der
Aktiengesellschaft im Rechtsstreit mit dem Vorstand
Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Nebenintervenienten bis
zur Zuru¨ckweisung seines Beitritts – Rechtsstreit einer AG gegen
Vorstand: Erteilung einer Prozessvollmacht bedarf Beschluss des
Aufsichtsrats – Nachtra¨gliche Genehmigung einer vollmachtlosen
Prozessfu¨hrung – Zur Behandlung der Stimmabgabe eines Aufsichts-
ratsmitglieds, dessen Wahl nichtig ist
Personengesellschaftsrecht
BGH-Urteil vom 12. 3. 2013
– II ZR 73/11
Auswirkung der Einlagenru¨ckgewa¨hr im Innenverha¨ltnis des Kom-
manditisten zur Gesellschaft
Pflicht des Kommanditisten zur Ru¨ckzahlung von gewinnunabha¨ngi-
gen Ausschu¨ttungen muss sich klar aus dem Gesellschaftsvertrag er-
geben – Zur Auslegung gesellschaftsvertraglicher Regelungen u¨ber
Gesellschafterkonten
BGH-Urteil vom 9. 4. 2013
– II ZR 3/12
Interesse eines Personengesellschafters an der Feststellung der
Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses
Kapitalanlage/Wirtschaftspru¨ferrecht
BGH-Urteil vom 11. 4. 2013
– III ZR 79/12
Zur Wirtschaftspru¨ferhaftung gegenu¨ber einem Anleger wegen
Verletzung von Aufkla¨rungspflichten aus einem Mittelverwen-
dungskontrollvertrag
Zur Verja¨hrung des Schadensersatzanspruchs gem. § 51a WPO a. F.
– Keine Sekunda¨rhaftung des als Mittelverwendungskontrolleur ta¨ti-
gen Wirtschaftspru¨fers – Zur Haftung des Initiators eines Fonds we-
gen Kapitalanlagebetrugs mangels Wirksamkeit der in den Prospek-
ten wiedergegebenen Mittelverwendungskontrolle
M 4
Inhalt
DER BETRIEB | Nr. 25 | 21. 6. 2013
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