Gewa¨hrung der Steuererma¨ßigung nach § 35a EStG beim
U¨ bergeber fu¨r Aufwendungen des U¨ bernehmers
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DB0591363
Nach § 35a Abs. 3 EStG erma¨ßigt sich die
tarifliche ESt fu¨r die Inanspruchnahme
von Handwerkerleistungen fu¨r Renovie-
rungs-, Erhaltungs- und Modernisie-
rungsmaßnahmen, die in einem Haushalt
des Stpfl. erbracht werden, mit Ausnah-
me o¨ffentlich gefo¨rderter Maßnahmen,
auf Antrag um 20%, ho¨chstens 1.200 €,
der Aufwendungen des Stpfl. Im Urteil
vom 16. 1. 2013 (2 K 239/12,
DB0591328) hatte sich das Niedersa¨chsi-
sche FG mit der Rechtsfrage zu befassen,
ob die Gewa¨hrung der Steuererma¨ßigung
nach § 35a EStG auch beim U¨ bergeber/
Altenteiler fu¨r Aufwendungen des U¨ ber-
nehmers in Betracht kommt, die er als
wiederkehrende Bezu¨ge versteuert.
Handwerkerleistungen als Teil der zu
versteuernden Altenteilsleistungen
Die Kla¨gerin ist Rentnerin und wohnt als
Altenteilerin mit ihrem Sohn in dessen
Haus. Dieses Haus war noch zu Lebzei-
ten des verstorbenen Ehemanns der Kla¨-
gerin auf den gemeinsamen Sohn u¨bertra-
gen worden. Neben der U¨ bernahme von
dinglichen Belastungen verpflichtete sich
dieser, der Kla¨gerin und ihrem Ehemann
als – im Grundbuch einzutragendem –
Altenteil ein monatliches Barentgelt bis
zum Tode des Letztversterbenden zu zah-
len und ihnen ein lebenslanges Wohn-
recht an allen Ra¨umen des Erdgeschosses
des vorgenannten Hauses, einschließlich
der kostenlosen Heizung, Lieferung elek-
trischer Energie sowie von Warm- und
Abwasser zu gewa¨hren. Die Kla¨gerin hat-
te aufgrund dessen wiederkehrende Bezu¨-
ge (Bar- und Sachleistungen) aus diesem
Altenteil zu versteuern. Gegenu¨ber dem
FA machte sie geltend, dass in den zutref-
fend erfassten wiederkehrenden Bezu¨gen
Aufwendungen fu¨r die Inanspruchnahme
von Handwerkerleistungen (anteilige Be-
tra¨ge fu¨r Schornsteinfegergebu¨hren,
U¨ berpru¨fung der Heizungsanlage und
Aufwendungen fu¨r die Montage eines
Stahlgitterzauns und einer Eingangstu¨r)
enthalten seien, fu¨r die die Steuererma¨ßi-
gung nach § 35a Abs. 3 EStG zu gewa¨h-
ren sei.
FA: Begu¨nstigt nur Auftraggeber und
Zahler der Handwerkerleistungen
Das FA lehnte die Gewa¨hrung der Steu-
ervergu¨nstigung ab und fu¨hrte zur Be-
gru¨ndung aus, dass die Handwerkerleis-
tungen zwar im inla¨ndischen Haushalt
der Kla¨gerin in Anspruch genommen
worden seien, es aber daran fehle, dass die
Kla¨gerin selbst fu¨r diese Leistungen eine
Rechnung erhalten habe. Sie habe auch
keine Zahlung auf das Konto des Leis-
tungserbringers erbracht.
Niedersa¨chsisches FG: Abzug auch
ohne Rechnung und eigener Zahlung
Das Niedersa¨chsische FG sah das anders
und gab der Klage statt. Fu¨r empfangene
Sachleistungen, die ein Altenteiler als
wiederkehrende Bezu¨ge versteuert, kann
er – so die Richter – die Steuererma¨ßi-
gung fu¨r Handwerkerleistungen im Haus-
halt geltend machen, soweit sie auf seinen
Haushalt entfallen und in der Person des
die Sachleistungen erbringenden Alten-
teilsverpflichteten alle Voraussetzungen
der Steuererma¨ßigung vorliegen. Nach
Auffassung des FG steht die Zahlung der
auf den Namen des Stpfl. lautenden
Rechnung durch einen Dritten im Rah-
men eines abgeku¨rzten Zahlungswegs der
Gewa¨hrung der Steuererma¨ßigung ebenso
wenig entgegen wie der Umstand, dass er
selbst keine Rechnung erhalten habe. Der
Ho¨he nach war der Abzug beschra¨nkt auf
die anteiligen, auf die Wohnung der Kla¨-
gerin entfallenden Handwerkerleistungen.
Finanzverwaltung hat Rechtsauffas-
sung des FG akzeptiert
In Ermangelung ho¨chstrichterlicher Rspr.
hatte das FG zur Fortbildung des Rechts
die Revision zugelassen. Nach Einlegung
der Revision wurde das Verfahren zu-
na¨chst unter dem Az. VI R 8/13 beim
BFH gefu¨hrt. Das FA hat jedoch aktuell
nach Pru¨fung keine Bedenken mehr ge-
gen die Rechtsauffassung des Niedersa¨ch-
sischen FG und hat die Revision zuru¨ck-
genommen (vgl. BFH-Beschluss vom
15. 4. 2013 – VI R 8/13).
Zuku¨nftig Altenteilsvertra¨ge pru¨fen
Die steuerliche Praxis kann daher von den
neuen Rechtsgrundsa¨tzen profitieren. Zu-
ku¨nftig sind die Altenteilsvertra¨ge darauf-
hin zu pru¨fen, ob in den vom U¨ berneh-
mer zu leistenden Bar- und Sachleistun-
gen auch solche Handwerkerleistungen
enthalten sind, fu¨r die die Steuervergu¨ns-
tigung nach § 35a Abs. 3 EStG gewa¨hrt
werden kann. Dafu¨r wa¨re es nach dem
Besprechungsurteil dann ausreichend,
wenn die Rechnung auf den Namen des
U¨ bernehmers lautet und dieser den Rech-
nungsbetrag an den Leistungserbringer
zahlt.
RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld
Redaktioneller Hinweis:
Volltext-Urteil online: DB0591328.
USt: 13 Mitgliedstaaten testen „Cross Border Ruling“
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DB0596156
In einem Zeitraum zwischen dem 1. 6.
und 31. 12. 2013 bieten 13 Mitgliedstaa-
ten Unternehmern an, bei grenzu¨ber-
schreitenden umsatzsteuerlichen Sach-
verhalten Ausku¨nfte zu erteilen.
Hintergrund:
Die EU-Kommission hatte im Juli 2012
beschlossen, ein EU-USt-Forum (EU
VAT Forum oder EVF) einzuberufen,
welches aus Vertretern von Wirtschaft
und Beratung einerseits sowie den Mit-
gliedstaaten andererseits besteht. Zweck
des Forums ist die Verbesserung der Be-
ziehungen zwischen Unternehmen und
Steuerbeho¨rden, um die Voraussetzungen
fu¨r ein reibungsloseres Funktionieren des
derzeitigen MwSt-Systems in der EU zu
schaffen, damit auf beiden Seiten Kosten
und Verwaltungsaufwand gesenkt wer-
den. Es soll Probleme, die sich aus der
Anwendung des MwSt- Systems in der
Praxis ergeben, sowie Vorschla¨ge fu¨r Lo¨-
sungsansa¨tze ero¨rtern (EU-Kommission,
Beschluss vom 3. 7. 2012, 2012/C
198/05, zur Einrichtung des EU-MwSt-
Forums, ABlEU C 198 vom 6. 7. 2012
S. 4, Erwa¨gungsgrund 8).
Die Wirtschaftsvertreter hatten bereits
in der seit 2010 ta¨tigen nicht offiziellen
DER BETRIEB | Nr. 25 | 21. 6. 2013
Kurz kommentiert
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