Dr. Nicole V. S. Ratzinger-Sakel, Ulm / B.Sc. Lukas Lambacher, Stuttgart
Erfahrungen mit dem Joint Audit in Frankreich
– Ein Studie der Wahrnehmung von Berufspraktikern vor dem Hintergrund der anhaltenden
Debatte um Joint Audits –
u
DB0596065
I. Einleitung
Im Bereich der Abschlusspru¨fung sind als Konsequenz der
Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise die Reformvorschla¨ge der
EU-Kommission mit den u¨bergeordneten Zielen, Verbesserung
der Qualita¨t der Abschlusspru¨fung sowie der Marktstruktur, zu
sehen
1
. Den Ausgangspunkt stellt hierbei das im Oktober 2010
vero¨ffentlichte Gru¨nbuch der EU-Kommission „
Weiteres Vor-
gehen im Bereich der Abschlusspru¨ fung: Lehren aus der Krise
“ dar
2
.
Einer der darin enthaltenen, zentralen Verbesserungsvorschla¨ge
ist die Abschlusspru¨fung in Form eines Joint Audits. Darunter
wird eine Abschlusspru¨fung verstanden, die von mindestens zwei
voneinander unabha¨ngigen Abschlusspru¨fern
3
gemeinsam durch-
gefu¨hrt wird, welche den Pru¨fungsaufwand untereinander auftei-
len
4
und einen gemeinsamen
5
Besta¨tigungsvermerk erteilen.
Konkret regt Frage 28 des Gru¨nbuches die Diskussion u¨ber
Joint Audits an
6
. Diese hinterfragt, ob es durch „
die Schaffung
obligatorischer Audit-Konsortien unter Einbeziehung mindestens
einer kleineren, systemunrelevanten Pru¨ fungsgesellschaft
“
7
mo¨glich
sei, die Beteiligung kleiner und mittlerer Pru¨fungsgesellschaften
an großen Pru¨fungen zu versta¨rken
8
. In der Zusammenfassung
der Stellungnahmen zum Gru¨nbuch der EU-Kommission vom
4. 2. 2011 werden die nahezu 700 im Rahmen des Konsulta-
tionsprozesses eingegangenen Antworten zusammengefasst. Sie
sind nach verschiedenen Interessensgruppen klassifiziert und rei-
chen von befu¨rwortend bis ablehnend, wobei als zentrales Argu-
ment zugunsten eines Joint Audits eine Erho¨hung der Pru¨fungs-
qualita¨t und als zentrales Argument gegen Joint Audits eine Er-
ho¨hung der Pru¨fungskosten vorgetragen wird. Zu den Befu¨rwor-
tern geho¨ren u. a. die Second-Tier sowie die kleinen Pru¨fungs-
gesellschaften, wa¨hrend die Big4-Pru¨fungsgesellschaften klare
Gegner von Joint Audits, in der vom Gru¨nbuch vorgeschlagenen
Ausgestaltung
9
, sind
10
. Zudem werden mo¨gliche positive Aus-
wirkungen auf die Marktstruktur thematisiert
11
. Die auf dem
Gru¨nbuch basierenden Regulierungsvorschla¨ge der EU-Kom-
mission vom November 2011 befu¨rworten Joint Audits lediglich
auf einer freiwilligen Basis
12
, gleichwohl machen derzeitige Be-
strebungen auf internationaler Ebene, im Rahmen von For-
schungsstipendien mehr u¨ber die Auswirkungen von Joint Audits
zu erfahren, die anhaltende Relevanz der Thematik deutlich
13
.
Die bisherige Erkenntnis der wissenschaftlichen Forschung
zu den Auswirkungen von Joint Audits ist a¨ußerst limitiert. Dies
la¨sst sich u. a. dadurch begru¨nden, dass derzeit auf europa¨ischer
Ebene lediglich in Frankreich Joint Audits fu¨r alle Unterneh-
men, die einen Konzernabschluss erstellen, gesetzlich vor-
geschrieben sind
14
. In Da¨nemark wurde nach einem Zeitraum
von 75 Jahren die Verpflichtung zu Joint Audits im Jahr 2005
abgeschafft
15
. Die vorliegenden Forschungsarbeiten sind u¨ber-
wiegend quantitativ gepra¨gt und analysieren im Wesentlichen
empirisch die Auswirkungen von Joint Audits auf die Pru¨fungs-
qualita¨t sowie auf die Pru¨fungskosten, wobei die Untersuchungs-
Dr. Nicole V. S. Ratzinger-Sakel
ist Wissenschaftliche Assistentin
am Institut fu¨r Rechnungswesen und Wirtschaftspru¨fung der Univer-
sita¨t Ulm.
B.Sc. Lukas Lambacher
ist Consultant bei der Pricewaterhouse-
Coopers AG in Stuttgart. Die in dem Beitrag vertretene Auffassung
spiegelt die Meinung des Autors wider.
1 Siehe dazu EU-Kommission, Gru¨nbuch: Weiteres Vorgehen im Bereich der
Abschlusspru¨fung: Lehren aus der Krise, online abrufbar unter: http://
ec.europa.eu/internal_market/consultations/docs/2010/audit/green_paper_
audit_de.pdf (letzter Abruf: 7. 6. 2013) sowie EU-Kommission, Vorschlag fu¨r
eine Verordnung des Europa¨ischen Parlaments und des Rates u¨ber spezi-
fische Anforderungen an die Abschlusspru¨fung bei Unternehmen von o¨ffent-
lichem Interesse, online abrufbar unter:
/
auditing/docs/reform/COM_2011_779_de.pdf (letzter Abruf: 7. 6. 2013).
2 EU-Kommission, Gru¨nbuch, a.a.O. (Fn. 1).
3 Gleiches gilt fu¨r Pru¨fungsgesellschaften. Im weiteren Verlauf der Studie fin-
det der Begriff „Abschlusspru¨fer“ Verwendung. Dieser umfasst einen, der
am Joint Audit beteiligten, Wirtschaftspru¨fer in eigener Praxis bzw. eine der
beteiligten Pru¨fungsgesellschaften.
4 Siehe im deutschen Rechtsraum zu freiwilligen Gemeinschaftspru¨fungen den
IDW Pru¨fungsstandard, Zur Durchfu¨hrung von Gemeinschaftspru¨fungen
(Joint Audit) (IDW PS 208), WPg 1999 S. 707 ff., FN-IDW 8/1999, S. 357 ff.,
FN-IDW 2/2011, S. 113 f., WPg Supplement 1/2011 S. 1 (Stand 24.11.2010),
Tz 1 und 17.
5 Bei abweichenden Ansichten hinsichtlich des Pru¨fungsurteils sind unter-
schiedliche Besta¨tigungsvermerke mo¨glich, siehe z. B. im deutschen Rechts-
raum zu freiwilligen Gemeinschaftspru¨fungen IDW PS 208, Tz. 29.
6 Es sei darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission den Begriff „Audit-Kon-
sortien“ anstelle von „Joint Audits“ verwendet. In dem vorliegenden Beitrag
werden die Begriffe Joint Audit und Gemeinschaftspru¨fung synonym ver-
wendet.
7 EU-Kommission, Gru¨nbuch, a.a.O. (Fn. 1), S. 20.
8 EU-Kommission, Gru¨nbuch, a.a.O. (Fn. 1), S. 18.
9 Es sei angemerkt, dass bei bestimmten Gegebenheiten auch ohne rechtliche
Verpflichtung eine Abschlusspru¨fung in Form eines Joint Audits durchaus
sinnvoll sein kann, bspw. bei großen, internationalen Firmenu¨bernahmen.
10 Die Stellungnahmen zum Gru¨nbuch sind auf der Internetseite der EU-Kom-
mission verfu¨gbar unter:
/
navigation/container.jsp (letzter Abruf: 7. 6. 2013).
11 EU-Kommission, Summary of Responses Green Paper: Audit Policy: lessons
from the Crisis, online abrufbar unter:
/
consultations/docs/2010/audit/summary_responses_en.pdf (letzter Abruf:
7. 6. 2013).
12 Im Verordnungsentwurf ist vorgesehen, die maximale Laufzeit des Pru¨fungs-
mandats von sechs auf neun Jahre zu verla¨ngern, falls die Abschlusspru¨fung
in Form eines Joint Audits stattfindet; vgl. EU-Kommission, Vorschlag fu¨r eine
Verordnung des Europa¨ischen Parlaments und des Rates u¨ber spezifische
Anforderungen an die Abschlusspru¨fung bei Unternehmen von o¨ffentlichem
Interesse, online abrufbar unter:
/
auditing/docs/reform/COM_2011_779_de.pdf (letzter Abruf: 7. 6. 2013),
Art. 33 Abs. 1 Satz 3. In der Stellungnahme des Rechtsauschusses des Euro-
pa¨ischen Parlaments (JURI) zum Verordnungsentwurf ist diese Joint Audit
Befu¨rwortung nicht mehr enthalten; vielmehr werden fu¨r die maximale Lauf-
zeit des Pru¨fungsmandates grds. 25 Jahre vorgeschlagen; Rechtsauschuss
des Europa¨isches Parlaments (JURI), Entwurf eines Berichtes u¨ber den Vor-
schlag fu¨r eine Verordnung des Europa¨ischen Parlamentes und des Rates
u¨ber spezifische Anforderungen an die Abschlusspru¨fung bei Unternehmen
von o¨ffentlichem Interesse, online abrufbar unter:
meetdocs/2009_2014/documents/juri/pr/911/911747/911747de.pdf (letzter
Abruf: 7. 6. 2013).
13 Beispielsweise schrieb das Institute of Chartered Accountants of Scotland
(ICAS) ein finanziell gefo¨rdertes Projekt aus, in dessen Rahmen bisherige
Erkenntnisse zu Joint Audit aufgearbeitet werden sollen, vgl.
Ratzinger-Sakel
et al.
, What do we know about joint audits?, online abrufbar unter: http://
icas.org.uk/jointaudit.pdf (letzter Abruf: 7. 6. 2013).
14 Code de commerce, Article L823-2, Journal Officiel de la Re´publique Fran-
c¸aise vom 9. 9. 2005.
15 Vgl. Lov nr 448 af 07/06/2001.
DER BETRIEB | Nr. 25 | 21. 6. 2013
Betriebswirtschaft
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