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I N T E R V I E W
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Der Stoff oder das Material wird als integraler
Bestandteil des Produktionsprozesses produ-
ziert.
Die Weiterverwendung ist gesetzlich erlaubt
und hat keine schädlichen Auswirkungen auf
die Umwelt oder die menschliche Gesund-
heit.
Für die Klassifizierung eines Stoffs oder Ma-
terials als Nebenprodukt müssen alle genann-
ten Kriterien erfüllt sein. Aufgrund des letzten
Kriteriums für den Status als Nebenprodukt
entschied die Reststoffenunie gemeinsammit
ihren Teilhabern, eine Reihe von Wasser-
werksrückständen, insbesondere Rückstände
aus der Enthärtung (CaCO
3
), Flockung und
Enteisenung (Fe
2
O
3
), nach der Europäischen
REACH-Verordnung Nr.1907/2006 (EU-Che-
mikalienverordnung) registrieren zu lassen.
Daraufhin wurden die genannten Rückstände
zum 1. Dezember 2010 bei der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki re-
gistriert. Drei Viertel der niederländischen
Wasserwerksrückstände sind REACH-regist-
riert und werden heute als Nebenprodukt ver-
marktet.
Der Status als Nebenprodukt mit REACH-
Registrierung hat die Akzeptanz von Produk-
ten, in denen Rückstände der Wasseraufbe-
reitung enthalten sind, in erheblichem Maße
vorangetrieben. Die Nachfrage nach Kalk
und Eisen aus der Wasseraufbereitung ist seit
2010 stark gestiegen. Dies schlägt sich auch
in den Erträgen nieder, die sich fast versechs-
facht haben.
laufs oder der Einsatzstoffe so konditioniert
werden, dass sie für einen wirtschaftlich sinn-
vollen Zweck weiterverwendet werden können.
Eine klarere Definition von Nebenprodukten
war eines der Ziele bei der Erarbeitung der
neuen Europäischen Abfallrahmenrichtlinie
2008/98/EG, die ab Dezember 2010 in nieder-
ländisches und deutsches Recht umgesetzt
wurde. In Artikel 5 der Abfallrahmenrichtlinie
wurden die Abgrenzung zwischen Abfall und
Nebenprodukten sowie das Ende der Abfallei-
genschaft neu definiert. In der Praxis ist dies
von großer Bedeutung, da Nebenprodukte und
Produkte, die nicht mehr als Abfall gelten,
auch nicht den Vorschriften für Abfall (hin-
sichtlich Transport usw.) unterliegen. „Neben-
produkte“ fallen in der Produktion an, ohne
dass deren Hauptziel darauf ausgerichtet ist,
können nach Verarbeitung mit gängigen in-
dustriellen Verfahren verwendet werden und
müssen den bestehenden Produktanforderun-
gen sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz-
auflagen genügen.
Wann gilt ein Abfallstoff als „Nebenprodukt“?
Um als Nebenprodukt gelten zu können, muss
ein Stoff bzw. ein Material folgende Vorausset-
zungen erfüllen:
Der Stoff oder das Material wird wiederver-
wendet.
Der Stoff oder das Material kann unmittelbar
ohne eine andere als die in der gängigen Pro-
duktion übliche Behandlung weiterverwen-
det werden.
Nutzung von Eisen(hydr)oxid
zur Schwefelbindung in Bio-
gasanlagen
Quelle: Michelle Muus Fotografie
Einsatz von Entcarbonisie-
rungsschlamm zur Boden-
schutzkalkung auf landwirt-
schaftlichen Flächen
Quelle: Michelle Muus Fotografie
Enthärtungspellets werden
z. B. in der Produktion von
Teppichboden verwendet.
Quelle: Desso
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