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energie | wasser-praxis
10/2014
Volumen-Teilstrom mit einem Großteil der Feststoffe. Die
Kapazität der Schlammwasserbehandlung ist so zu dimen-
sionieren, dass alle unter Maximalkapazität der Wasserauf-
bereitung sowie unter nicht optimalen Rohwasserbeschaf-
fenheiten und unter widrigen Prozessumständen entste-
henden Mengen mit genügend großer Sicherheit behandelt
werden können.
Klarwasseroder Filtratrückführung
Derzeit wird das DVGW-Arbeitsblatt W 221-4 „Rückstände
und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil
4: Nutzung von schlammhaltigen Wässern aus der Trink-
wasseraufbereitung“ erarbeitet. Damit soll den Wasserver-
sorgern und Planern eine technische Regel an die Hand
gegeben werden, die aufzeigt, unter welchen Bedingungen
eine Wasserrückführung aus Behandlungsanlagen
schlammhaltiger Wässer möglich und ratsam ist.
Soll Klarwasser oder Filtrat vor bzw. in den Aufbereitungs-
prozess zurückgeführt werden, ist bereits bei der Zwi-
schenpufferung und Behandlung des schlammhaltigen
Wassers auf die Vermeidung einer (zusätzlichen) Verkei-
mung zu achten. In der Regel ist dies nur durch Abde-
ckungen/Einhausungen der Anlagen zu bewerkstelligen
(Abb. 3)
. Damit erledigt sich gleichzeitig die Frostproble-
matik der Winterzeit.
Die chemische Fällung kann weiter in die Schnell- und die
Langsamenthärtung unterteilt werden.
Alle vier Verfahren produzieren in der Konsistenz (fest/
flüssig), den Inhaltsstoffen und der Menge unterschiedliche
Reststoffe. In [10]wird aufgezeigt, wie in diesem Beispiel an
einer bestehenden Trinkwasser-Aufbereitungsanlage eine
Langsamenthärtung durch eine Schnellenthärtung ersetzt
wird. Der Grund: die Vermarktbarkeit der Reststoffe. Diese
Frage ist jedoch bei Neuplanungen oder Ergänzungen um
Enthärtungsanlagen grundsätzlich zu beleuchten und zu
beachten. Für die Verfahren der Membranfiltration und des
Ionenaustausches zum Zwecke der Enthärtung ist die Frage
nach der Verwertbarkeit des Konzentrates bzw. Eluates sogar
ein absolutes Eignungskriterium. Lassen sich diese Reststof-
fe nicht in Vorfluter einleiten, ist dies in der Regel ein Aus-
schlussgrund.
Schlammabtrennung aus schlammhaltigen Filterrückspülwässern
Filterspülungen transportieren mit einem zeitlich kurzen,
aber meist kräftigen Volumenstrom die auf dem Filterma-
terial abgelagerten Feststoffe aus den Filtern heraus. Das
daraus entstehende schlammhaltige Wasser muss (meist
schon aus hydraulischen Gründen) aufgefangen werden.
In wenigen Fällen fließt dieses Wasser direkt einem kos-
tenpflichtigen Abwassersystem zu. Meist aber erfolgt ein
Absetzvorgang in Sedimentationsbecken mit Klarwasser-
abzug. Einige Trinkwasser-Aufbereitungsanlagen sind mit
einer Sedimentationsanlage zum beschleunigten Absetzen
(Abb. 2)
oder einer nachgeschalteten Filteranlage ausge-
stattet. In diesen Fällen ist allerdings ein hydraulisches
Pufferbecken erforderlich, weil sowohl Parallelplattenab-
scheider als auch Filter aus ökonomischen Gründen nur
auf einen durchschnittlichen, niedrigeren Volumenstrom
ausgerichtet sind.
Zur Verbesserung der Absetz- oder Abfiltrierbarkeit wird
oftmals ein Flockungshilfsmittel hinzugegeben. Schon sehr
kleine Konzentrationen führen dazu, dass die erforderlichen
Absetz- oder Filtrationsanlagen deutlich kleiner dimensio-
niert werden können.
Ab dem 1. Januar 2017 dürfen nach der Änderung der der-
zeit gültigen Düngemittelverordnung (DüMV) vom 5. De-
zember 2012 [11] in Schlämmen, die zur Düngung verwen-
det werden sollen, keine synthetischen Polymere mehr
enthalten sein, wenn sie sich nicht vollständig biologisch
abbauen lassen. Damit verschließen sich für einige Wasser-
versorger möglicherweise Verwertungswege, oder sie müs-
sen bei ihrer Schlammabtrennung umdenken und die Se-
dimentationsanlage umplanen und umbauen.
Aus allen Anlagen der Schlammabtrennung resultiert die
Separation in einen größeren Volumen-Teilstrom mit nur
noch wenigen Feststoffen (bei Absetzanlagen „Klarwasser“
und Filtrationen „Filtrat“ genannt) und einen kleineren
1...,35,36,37,38,39,40,41,42,43,44 46,47,48,49,50,51,52,53,54,55,...132
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