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T E C H N I K
energie | wasser-praxis
10/2014
Scheiden die beiden ersten Gründe aus, muss
eine wirtschaftliche Prüfung erfolgen. Dazu
sind folgende Fragen zu beantworten:
•
Welcher Behandlungsaufwand wurde bereits
auf das Wasser verwendet (Rohwasserentnah-
megebühr, Personal, Energie, Chemikalien,
etc.)? Die Betrachtung ist gegebenenfalls über
verschiedene Zeiträume anzufertigen (Stun-
den, Tage, Monate, Jahr), falls der erforderli-
che Aufwand nicht konstant ist.
•
Welcher zusätzliche Aufwand ist erforderlich,
um das Wasser einer weiteren Verwendung
zuzuführen?
•
Was kosten die nutzbaren Ableitungsmög-
lichkeiten?
Klarwasserrückführung – Typ 1:
konventionelle Aufbereitung
Das DVGW-Arbeitsblatt W 221-4 definiert den
Typ 1 schlammhaltigen Wassers wie folgt:
„Schlammhaltige Wässer aus Anlagen zur Auf-
bereitung von Grundwasser. Sowohl beim
Grundwasser als auch beim rückgeführten
Wasser muss eine äußere Beeinflussung ausge-
schlossen sein.“
Bestandteil einer Schnellenthärtungsanlage ist
die Filtration von Trübstoffen. Diese Trübstof-
fe sind Kalkpartikel und -aggregate, die so klein
und leicht sind, dass sie den Schnellenthär-
tungsreaktor verlassen und dann abfiltriert
werden müssen. Diese Filter werden regelmä-
ßig gespült und die abgetrennten Feststoffe in
eine Absetzanlage gespült.
Im konkreten Fall war kein geeigneter Vorfluter
zur Aufnahme der Klarwässer aus der Absetzan-
lage vorhanden. Außerdem ist in dieses Wasser
bereits ein beträchtlicher Förder- und Aufberei-
tungsaufwand (in Form von Energie, Anlagen-
vorhaltung, Chemikalien, Personalaufwand)
eingeflossen, den man durch die Abgabe in die
Umwelt nicht einfach ungenutzt lassen wollte.
Für den Schutz des Klarwassers wurden die bei-
den Absetzbecken innerhalb des Gebäudes ge-
plant. Dem schwimmenden Klarwasserabzug
entnimmt eine kleine Pumpe das Wasser aus
der oberen Zone des Wasserkörpers und führt
dieses über einen Filter sowie über eine nachge-
schaltete UV-Desinfektion. Nach der Enthär-
tung und vor der Filtration wird dieses Wasser
kontinuierlich undmit kleinemVolumenstrom
(ca. 2 % der Aufbereitungsmenge) wieder dem
Hauptaufbereitungsprozess zugeführt
(Abb. 4)
.
Zu einer Klarwasser- oder Filtratrückführung
führen meist ein oder mehrere der im Folgen-
den genannten Gründe:
•
Die Rohwasserresourcen sind knapp.
•
Für eine Klarwasser-/Filtratableitung stehen
weder ein geeigneter Vorfluter noch eine Ver-
sickerung zur Verfügung oder
•
Rohwassernutzung oder Klarwasser-/Filtrat-
ableitung erfordern erheblichen finanziellen
Aufwand.
Trinkwasseraufbereitung
Rohwasser
Reinwasser
chemische Schnellenthärtung
Trübstofffiltration
Spülwasser
Schlamm
Klarwasser
als Notlösung
schlammhaltiges
Wasser
2 Sedimentationsbecken
zusätzliche Aufbereitung für die Filtratwasserrückführung
Spülwasser
1 Zweischichtfilter
1 UV-Desinfektion
in die Vorflut
Abb. 4:
Beispiel für eine
Klarwasserrückführung Typ 1
nach einer Schnellenthärtung:
Sedimentation in geschlosse-
nen Absetzbecken, Filtration
mit konventionellem Filter,
nachfolgende UV-Desinfektion
Quelle: H2U
Chemikalienfreies
schlammhaltiges Spülwasser
Chemikalienhaltiges
schlammhaltiges Spülwasser
Pufferbecken
Spülwasser-UF
Filtrat-
Tank
Trinkwasseraufbereitung
Absetz-
becken
Absetz-
becken
Ein-
dicker
Zentri-
fuge
Neutra- und
Pufferbecken
Erdbecken/
Bodenfilter
Vorflut
Abb. 5:
Verfahrensblock-
bild für eine mehrfache
Klarwasserrückführung
des Typs 2
Quelle: H2U