Bundesfinanzhof
Einkommensteuer
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
Ein ha¨usliches Arbeitszimmer i. S. des § 4
Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt auch dann
vor, wenn sich die zu Wohnzwecken und die
betrieblich genutzten Ra¨ume in einem aus-
schließlich vom Stpfl. genutzten Zweifami-
lienhaus befinden und auf dem Weg dazwi-
schen keine der Allgemeinheit zuga¨ngliche
oder von fremden Dritten benutzte Ver-
kehrsfla¨che betreten werden muss (An-
schluss an BFH-Urteil vom 20. 6. 2012 –
IX R 56/10, BFH/NV 2012 S. 1776).
BFH-Urteil v. 15. 1. 2013 – VIII R 7/10
Urteil im Heft:
S. 791
Volltext-Urteil online:
u
DB0586739
Einkommensteuer/Abgabenordnung
AO § 118 Satz 1, § 124 Abs. 1 Satz 2, § 157
Abs. 1 Satz 2, § 174 Abs. 3 und 4 Satz 1,
§ 181 Abs. 1 Satz 1; FGO § 110 Abs. 1;
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
1.
Der einheitliche Lebenssachverhalt i. S.
des § 174 Abs. 4 AO erstreckt sich im Fall
einer Gewinnausschu¨ttung auch auf die
Einbehaltung der Steuerabzugsbetra¨ge.
2.
Die Zuordnung von Sonderbetriebsver-
mo¨gen im Fall einer Bilanzierungskonkur-
renz erfolgt an erster Stelle nach der zeit-
lichen Abfolge. Bei zeitgleicher Entstehung
der Voraussetzungen als Sonderbetriebs-
vermo¨gen hat die Zuordnung nach qualita-
tiven Kriterien zu erfolgen. Sonder-
betriebsvermo¨gen I geht insoweit dem
Sonderbetriebsvermo¨gen II vor.
BFH-Urteil v. 10. 5. 2012 – IV R 34/09
Volltext-Urteil online:
u
DB0586736
Umsatzsteuer
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1b Abs. 2 und 3, § 4
Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und
Abs. 4 Satz 1, § 25a Abs. 1 und Abs. 7 Nr. 1
Buchst. b und Nr. 3; UStDV § 17a, § 17c
Abs. 1 und 2; RL 77/388/EWG Art. 26a
Teil B, Teil D Buchst. c, Art. 28c Teil A;
MwStSystRL Art. 131, Art. 138, Art. 139
1.
Auffa¨llige Unterschiede zwischen der
Unterschrift des Abholers unter der Emp-
fangsbesta¨tigung auf der Rechnung und
der Unterschrift auf dem vorgelegten Per-
sonalausweis ko¨nnen Umsta¨nde darstellen,
die den Unternehmer zu besonderer Sorg-
falt hinsichtlich der Identita¨t des angeb-
lichen Vertragspartners und des Abholers
veranlassen mu¨ssen.
2.
An die Nachweispflichten sind beson-
ders hohe Anforderungen zu stellen, wenn
der (angeblichen) innergemeinschaftlichen
Lieferung eines hochwertigen Pkw ein Bar-
kauf mit Beauftragten zugrunde liegt.
3.
Die innergemeinschaftliche Lieferung
von hochwertigen Pkw bei Abholung durch
einen Beauftragten gegen Barzahlung
birgt eine umsatzsteuerrechtliche Miss-
brauchsgefahr. Der Unternehmer muss da-
her alle ihm zur Verfu¨gung stehenden, zu-
mutbaren Maßnahmen, die vernu¨nftiger-
weise von ihm verlangt werden ko¨nnen,
ergriffen haben, um sicherzustellen, dass
der von ihm geta¨tigte Umsatz nicht zu sei-
ner Beteiligung an einer Steuerhinterzie-
hung fu¨hrt.
BFH-Urteil v. 14. 11. 2012 – XI R 17/12
Volltext-Urteil online:
u
DB0586737
Abgabenordnung/Steuerstrafrecht
AO § 71; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1,
§ 118 Abs. 2
1.
Die Haftung nach § 71 AO setzt u. a. vo-
raus, dass der Tatbestand einer Steuerhin-
terziehung erfu¨llt ist.
2.
Im Zusammenhang mit anonymisierten
Kapitaltransfers ins Ausland setzt die Fest-
stellung einer Steuerhinterziehung voraus,
dass der jeweilige Inhaber des in das Aus-
land transferierten Kapitals daraus in der
Folge Ertra¨ge erzielt hat, die der Besteue-
rung im Inland unterlagen, dass er z. B.
unrichtige Angaben in seiner Steuererkla¨-
rung gemacht, dadurch Steuern hinterzo-
gen und dabei vorsa¨tzlich gehandelt hat.
3.
Kann das FG verbleibende Zweifel, ob
und in welchem Umfang Steuerhinterzie-
hungen begangen wurden, nicht ausra¨u-
men, muss es wegen der insoweit beste-
henden Feststellungslast des FA zu dessen
Lasten den Haftungstatbestand i. S. des
§ 71 AO verneinen.
BFH-Urteil v. 15. 1. 2013 – VIII R 22/10
Urteil im Heft:
S. 796
Volltext-Urteil online:
u
DB0586738
Finanzgerichtsordnung
FGO § 62 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4, § 155
Satz 2; GVG § 198; EMRK Art. 6; GG
Art. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1;
EUGrdRCh Art. 47 Abs. 2
1.
Der Vertretungszwang gem. § 62 Abs. 4
FGO gilt auch bei Entscha¨digungsklagen
wegen u¨berlanger Verfahrensdauer nach
§ 198 GVG, fu¨r die in Bezug auf finanzge-
richtliche Verfahren ausschließlich der BFH
zusta¨ndig ist (§ 155 Satz 2 FGO).
2.
Der Vertretungszwang versto¨ßt nicht
gegen ho¨herrangiges Recht, insbesondere
nicht gegen Art. 6 EMRK.
BFH-Urteil v. 6. 2. 2013 – X K 11/12
Volltext-Urteil online:
u
DB0586740
Bundesgerichtshof
Aktienrecht
AktG § 246, § 250 Abs. 1, § 251 Abs. 3
a)
Wird die Wahl eines Aufsichtsratsmit-
glieds durch die Hauptversammlung wegen
Verletzung des Gesetzes oder der Satzung
durch Klage angefochten, so fu¨hrt die Be-
endigung des Amtes durch Ru¨cktritt des
gewa¨hlten Aufsichtsratsmitglieds zum Weg-
fall des Rechtsschutzinteresses fu¨r die
Wahlanfechtungsklage, wenn die Nichtiger-
kla¨rung keinen Einfluss auf die Rechts-
beziehungen der Gesellschaft, der Aktiona¨-
re sowie der Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats mehr haben kann.
b)
Die Nichtigerkla¨rung oder Nichtigkeits-
feststellung eines Wahlbeschlusses hat
grundsa¨tzlich solche Auswirkungen, wenn
die Beschlussfa¨higkeit oder das Zustande-
kommen eines Aufsichtsratsbeschlusses
von der Stimme eines Aufsichtsratsmit-
glieds abha¨ngt, dessen Wahl nichtig ist
oder fu¨r nichtig erkla¨rt wird. Das Aufsichts-
ratsmitglied, dessen Wahl nichtig ist oder
fu¨r nichtig erkla¨rt wird, ist fu¨r die Stimm-
abgabe und Beschlussfassung wie ein
Nichtmitglied zu behandeln.
BGH-Urteil v. 19. 2. 2013 – II ZR 56/12
Urteil im Heft:
S. 806
Volltext-Urteil online:
u
DB0586602
Insolvenzrecht
InsO § 129 Abs. 1, § 135 Abs. 1 Nr. 2,
§ 143
Gewa¨hrt ein Gesellschafter seiner Gesell-
schaft fortlaufend zur Vorfinanzierung der
von ihr abzufu¨hrenden Sozialversiche-
rungsbeitra¨ge Kredite, die in der Art eines
Kontokorrentkredits jeweils vor Erhalt des
Nachfolgedarlehens mit Hilfe o¨ffentlicher
Ausgewa¨hlte Leitsa¨tze der obersten Bundesgerichte
M 6
Leitsa¨tze
DER BETRIEB | Nr. 15 | 12. 4. 2013
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