Arbeitsrecht
AUFSATZ
Rechtsanwalt Dr. Lars Hinrichs, LL.M.
(Univ. Stockholm)
Ass. jur. Aurelia Boltze, Mag. jur.,
Hamburg
Verhinderung des Beisitzers in der Einigungsstelle wegen
Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen
Tarifkonflikte zu einer Betriebsa¨nderung, die auf der betrieblichen
Ebene bereits Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens ist, ko¨n-
nen auf das Einigungsstellenverfahren u. a. auch erhebliche zeitliche
Auswirkungen haben. Dies insbesondere, wenn Beisitzer der Eini-
gungsstelle an Arbeitskampfmaßnahmen zu dem Tarifkonflikt teil-
nehmen und aus diesem Grund an einzelnen Einigungsstellensitzun-
gen nicht teilnehmen (wollen). Die Autoren ero¨rtern die rechtlichen
Rahmenbedingungen einer solchen Arbeitskampfteilnahme im Eini-
gungsstellenverfahren und zeigen auf, dass diese vom Einigungsstel-
lenvorsitzenden fu¨r die Planung und Durchfu¨hrung der Einigungs-
stellensitzungen generell nicht zu beru¨cksichtigen ist.
ENTSCHEIDUNGEN
Arbeitsvertragsrecht
BAG-Urteil vom 16. 1. 2013
– 10 AZR 26/12
Ja¨hrliche Sonderzahlung: Der Arbeitgeber kann sich die Entschei-
dung u¨ber Ho¨he des Anspruchs vorbehalten
Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber ja¨hrlich festzulegender
Ho¨he (§ 315 BGB) – Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht –
Inhaltskontrolle
Urlaubsrecht
BAG-Urteil vom 7. 8. 2012
– 9 AZR 760/10
Freistellung von der Arbeitspflicht: Erfu¨llung
sowohl des gesetzlichen als auch des tariflichen Urlaubsanspruchs
Gesetzlicher Mindest- und tariflicher Mehrurlaub – Tilgungsbestim-
mung – Erlo¨schen durch Freistellung von der Arbeitspflicht – Ein-
heitlicher gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
Arbeitskampfrecht
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen
BAG-Urteil vom 20. 11. 2012
– 1 AZR 179/11
I. Dritter Weg darf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie nur soweit
verdra¨ngen, wie fu¨r Wahrung des Leitbilds der Dienstgemeinschaft
erforderlich
Schlichtungsverfahren im Dritten Weg steht gewerkschaftlicher Un-
terstu¨tzung der Dienstnehmerseite nicht entgegen – Ergebnis der
Verhandlungen im Dritten Weg muss einseitiger Aba¨nderung durch
Dienstgeber entzogen sein – Andernfalls gewerkschaftliche Beta¨ti-
gung auch durch Streikmaßnahmen zula¨ssig
BAG-Urteil vom 20. 11. 2012
– 1 AZR 611/11
II. Zweiter Weg – Obligatorische Schlichtung setzt Bereitschaft
zum Fu¨hren von Tarifverhandlungen voraus
Anrufung der Schlichtung muss auch Gewerkschaft offenstehen –
Rechtskra¨ftige Abweisung eines Unterlassungsantrags bezogen auf
einzelnen Streik steht Wiederholungsgefahr entgegen
DER BETRIEB | Nr. 15 | 12. 4. 2013
Inhalt
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