hang aufzunehmen. Diese Vorgehensweise wird durch die Rege-
lungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB unterstu¨tzt und in der Li-
teratur fu¨r Arbeitnehmeru¨berlassungen in gro¨ßerem Umfang be-
fu¨rwortet
17
.
Bilanzanalytisch spielen Kennzahlen, die in Relation zu Per-
sonalzahl bzw. -aufwand gebildet werden, eine sehr große Rolle.
Ohne eine Erweiterung der Mitarbeiterzahlen um Zeitarbeits-
kra¨fte ließe sich der Personalaufwand u. E. nicht mehr in einen
sinnvollen Bezug zu den Mitarbeiterzahlen setzen und wu¨rde zu
vo¨llig verfa¨lschten Kennzahlen fu¨hren.
VI. Zusammenfassung
Die gestiegene Bedeutung der Zeitarbeit in den letzten Jahren
wurde zum Anlass genommen, u¨ber die bestehende Ausweis-
systematik der Aufwendungen fu¨r Zeitarbeitskra¨fte nachzuden-
ken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht unterscheiden sich
Stammbelegschaft und Zeitarbeiter als Ressourceneinsatz dem
Grunde nach kaum. Lediglich die rechtliche Ausgestaltung der
Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen
weicht ab. Zudem bestehen in der Praxis sicherlich Unterschiede
in der Ho¨he des Entgelts, das beide Parteien erhalten. Insbeson-
dere mit Hinblick auf die Harmonisierung von internem und ex-
ternem Rechnungswesen erscheint bei wirtschaftlicher Betrach-
tungsweise der Ausweis unter dem Personalaufwand sachge-
recht; ein davon abweichender Ausweis fu¨hrt zu schwer erkla¨r-
baren Effekten. Zur Verbesserung der Informationsfunktion des
Jahresabschlusses sollte, zumindest bei einem wesentlichen Um-
fang, der Anteil des Aufwands, der auf Leiharbeiter entfa¨llt, se-
parat erla¨utert und die Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter um
die Zahl der Leiharbeiter erweitert werden.
17 Vgl. IDW, a.a.O. (Fn. 4), F, Rdn. 915;
Adler/Du¨ring/Schmaltz
, a.a.O. (Fn. 6),
§ 285 HGB Rdn. 149;
Ellrott
in: Ellrott et al., Beck’scher Bilanz-Kommentar,
8. Aufl. 2012, § 285 Rdn. 144.
Prof. Dr. Ulrich Krystek / Dr. Mischa Lentz, beide Berlin
Erfolgreiche Insolvenzsanierung
– Eine Untersuchung der Determinanten erfolgreicher Sanierungen insolventer Unternehmen
auf Basis von Experteninterviews –
u
DB0580822
I. Einleitung
Der Begriff „Insolvenzsanierung“ erscheint zuna¨chst als ein Oxy-
moron, als die Verbindung zweier Begriffe, die sich dem Wort-
sinne nach widersprechen. Die Gleichsetzung von Insolvenz mit
einer akut/nicht beherrschbaren Krisenphase und letztlich mit
der wertvernichtenden Zerschlagung des Unternehmens be-
herrscht noch immer das Denken; angesichts entstandener In-
solvenzscha¨den von ca. 38,5 Mrd. € im Jahr 2012
1
eine auch si-
cher nicht unbegru¨ndete Assoziation. Sanierung – i. S. einer
„Heilung“ (sanare) des krisenbefallenen Unternehmens – scheint
dagegen lediglich fru¨heren Krisenphasen vorbehalten.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass ein Groß-
teil der Insolvenzscha¨den gerade aus der Ablehnung der Insol-
venz, ihrer zu spa¨ten Anmeldung und den somit verringerten
Sanierungspotenzialen resultiert. Nicht zuletzt um die Mo¨glich-
keit einer Insolvenzsanierung hervorzuheben, verknu¨pfte die
Bundesregierung mit der Formulierung des „Gesetzes zur wei-
teren Erleichterung der
Sanierung
von Unternehmen“
2
(ESUG)
bewusst den Begriff der Sanierung mit dem der Insolvenz(-ord-
nung). Tatsa¨chlich kann die Insolvenz, verstanden als Sanie-
rungsinstrument zu einem mo¨glichst fru¨hen Zeitpunkt, jedoch
maßgebliche Sanierungsunterstu¨tzung leisten. Die Anordnung
von Sicherungsmaßnahmen, verku¨rzte Ku¨ndigungsfristen fu¨r
Arbeitnehmer, die Mo¨glichkeit der Trennung von vertraglichen
Bindungen, die Disziplinierung opponierender Gla¨ubiger und
nicht zuletzt die Gewa¨hrung des Insolvenzgeldes zeigen das gro-
ße Potenzial der Insolvenz als Sanierungsinstrument auf
3
. Die
Begriffe der Sanierung und der Insolvenz schließen sich somit
keinesfalls aus. Die aktuellen Entwicklungen des Insolvenzrechts
(ESUG) lassen darauf schließen, dass sich Marktteilnehmer
ku¨nftig vermehrt mit den Mo¨glichkeiten auseinandersetzen
mu¨ssen, die sich in der Insolvenz fu¨r eine Sanierung ihres Unter-
nehmens ergeben.
Im Rahmen der hier dargestellten Untersuchung
4
werden
sa¨mtliche Verfahrensarten der Insolvenz, die einer Fortfu¨hrung
des Unternehmens dienen, als Unternehmenssanierung verstan-
den und somit als
Insolvenzsanierung
bezeichnet; so auch die
u¨bertragene Sanierung trotz ihrer kontrovers diskutierten Sanie-
rungswirkung.
II. Ziele und Konzeption der Untersuchung
Die Insolvenzsanierung birgt allerdings neben den skizzierten
Chancen auch erhebliche Risiken und die Frage ist jeweils indi-
viduell zu pru¨fen, welche Erfolgsaussichten sie haben kann. Zur
Beantwortung dieser Frage einen Beitrag zu leisten, indem De-
terminanten fu¨r den (Miss-) Erfolg von Insolvenzsanierungen
aufgezeigt werden, ist Ziel der Untersuchung. Nachfolgend sol-
len diese Determinanten – in Form eines
Bezugsrahmens von In-
solvenzsanierungen
– hergeleitet werden. So soll einerseits die
Praxis bei der Umsetzung von Insolvenzsanierungen unterstu¨tzt,
andererseits der Forschung ein Leitfaden fu¨r weitere Unter-
suchungen an die Hand gegeben werden.
Prof. Dr. Ulrich Krystek
ist Inhaber des Lehrgebiets „Strategisches
Controlling“ an der Fakulta¨t VII fu¨r Wirtschaft und Management der
Technischen Universita¨t Berlin.
Dr.-Ing. Mischa Lentz
ist wissen-
schaftlicher Mitarbeiter am selbigen Lehrgebiet.
1 Vgl. Creditreform, Insolvenzen, Neugru¨ndungen, Lo¨schungen, Jahr 2012,
S. 4.
2 BGBl. I 2011 S. 2582; vgl. hierzu
Hirte/Knopf/Mock
, DB 2011 S. 632-643
(693-698).
3 Vgl. zu den Vor- und Nachteilen der (außer-) gerichtlichen Sanierung (vor
ESUG) anschaulich
Uhlenbruck
, in: Krystek/Moldenhauer, Handbuch Krisen-
und Restrukturierungsmanagement, 2007, S. 259 ff.
4 Die Grundlagen der Untersuchung ergeben sich aus
Lentz
, Unternehmens-
sanierung in der Insolvenz – Theoriegestu¨tzte Herleitung eines heuristi-
schen Bezugsrahmens unter Anwendung der Grounded Theory, 2013.
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Betriebswirtschaft
DER BETRIEB | Nr. 15 | 12. 4. 2013
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