Beihilfen abgelo¨st werden, ist die Anfech-
tung wie bei einem Kontokorrentkredit auf
die Verringerung des Schuldsaldos im An-
fechtungszeitraum beschra¨nkt.
BGB § 134
Kann ein entscheidungserhebliches Rechts-
gescha¨ft infolge Versagung einer beho¨rdli-
chen Genehmigung nichtig sein, hat der or-
dentliche Richter selbststa¨ndig zu pru¨fen,
ob das von der Beho¨rde herangezogene ge-
setzliche Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im
Anwendungsfall eingreift (im Anschluss an
BGHZ 158 S. 19).
BGH-Urteil v. 7. 3. 2013 – IX ZR 7/12
Urteil im Heft:
S. 810
Volltext-Urteil online:
u
DB0586622
InsO § 259 Abs. 3
Der Insolvenzplan kann die Befugnis des
Insolvenzverwalters, anha¨ngige Anfech-
tungsklagen fortzufu¨hren, auf bestimmte
Verfahren beschra¨nken.
BGH-Beschluss v. 7. 3. 2013 – IX ZR 222/12
Urteil im Heft:
S. 813
Volltext-Urteil online:
u
DB0586621
Frachtrecht
HGB § 439 Abs. 2 Satz 3
Die Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3
HGB erfordert keinen Gleichlauf zwischen
den Haftungsgrundlagen im Prima¨rhaf-
tungs- und im Ru¨ckgriffsverha¨ltnis.
BGH-Urteil v. 2. 10. 2012 – I ZR 157/11
Volltext-Urteil online:
u
DB0586597
Bundesarbeitsgericht
Befristeter Arbeitsvertrag
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Die Abordnung einer Stammkraft kann die
befristete Einstellung eines Arbeitnehmers
nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nur
rechtfertigen, wenn dieser die Stammkraft
unmittelbar oder mittelbar vertritt. Fu¨r die
Rechtsfigur der „gedanklichen Zuordnung“
ist in diesem Fall kein Raum.
BAG-Urteil v. 16. 1. 2013 – 7 AZR 662/11
Volltext-Urteil online:
u
DB0585581
Arbeitsvertragsrecht/Entgeltrecht
Lohntarifvertrag fu¨r die gewerblichen Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer des privaten
Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen
vom 13. 7. 2003 i. d. F. vom 1. 1. 2005
(LTV) betriebsbezogene Anlage 4 zu § 3;
Manteltarifvertrag fu¨r die gewerblichen Ar-
beitnehmer des privaten Personenverkehrs
mit Omnibussen in Hessen vom 10. 3. 1999
(MTV) §§ 10, 11, 21; BGB § 242
Eine tarifliche Ausschlussfrist kann aus-
nahmsweise durch Geltendmachung des
Anspruchs vor dessen Entstehung gewahrt
werden. Das kommt in Betracht, wenn die
Erfu¨llung von konkreten gegenwa¨rtigen
und ku¨nftigen Anspru¨chen auf einer be-
stimmten Berechnungsgrundlage verlangt
wird und nur diese zwischen den Parteien
streitig ist.
BAG-Urteil v. 16. 1. 2013 – 10 AZR 863/11
Volltext-Urteil online:
u
DB0585580
Tarifvertragsrecht/Betriebsu¨bergang
BGB § 133, 157, 305c Abs. 1, § 307 Abs. 1
Satz 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2, § 308 Nr. 4,
§ 613a Abs. 1 Satz 2, Satz 3; TVG § 3
Abs. 1, § 4 Abs. 1; UmwG § 123 Abs. 3
Nr. 1, § 126 Abs. 1 Nr. 9, § 324
Bei einer Ausgliederung eines Betriebs im
Wege der Spaltung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1
UmwG ist aufgrund der damit verbundenen
partiellen Gesamtrechtsnachfolge im Spal-
tungs- und U¨ bernahmevertrag gem. § 126
Abs. 1 Nr. 9 UmwG festzulegen, welcher der
beiden Rechtstra¨ger in die Rechtsstellung
als Vertragspartei eines Haustarifvertrages
eintritt. Fehlt es an einer solchen Rege-
lung, verbleibt der u¨bertragende Rechts-
tra¨ger in dieser Rechtsstellung.
BAG-Urteil v. 21. 11. 2012 – 4 AZR 85/11
Volltext-Urteil online:
u
DB0585586
Bundessozialgericht
Unfallversicherung
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a, Abs. 1
Nr. 9, § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2,
§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 121 Abs. 1, § 133
Abs. 1, § 135 Abs. 1, 6 und 7; StGB § 323c
Nach dem Schutzzweck der freiwilligen Un-
ternehmerversicherung soll versichert sein,
was objektiv zur Erfu¨llung der Aufgaben
der angezeigten Unternehmerta¨tigkeit ge-
tan wird. Eine Verrichtung erfu¨llt den Tat-
bestand der freiwilligen Versicherung,
wenn der Versicherte durch sie eigene Un-
ternehmeraufgaben erfu¨llt
BSG-Urteil v. 18. 9. 2012 – B 2 U 20/11 R
Volltext-Urteil online:
u
DB0585468
M 8
Leitsa¨tze
DER BETRIEB | Nr. 15 | 12. 4. 2013
Veranstaltungen
Vortragsveranstaltung des GKR
Themen:
Die Gesellschaft fu¨r kapital-
marktorientierte Rechnungslegung e.V.
(GKR) la¨dt zum Thema „Information
und Entscheidung: Erkenntnisse neuerer
Ansa¨tze der Rationalita¨tsforschung“ zu
einer Vortrags- und Diskussionsveranstal-
tung ein. Auf der Veranstaltung wird
Dr. Mareike Ku¨hne
zum o. g. Thema refe-
rieren. Rationalita¨t ist ein zentrales Krite-
rium zur Beurteilung menschlicher Ent-
scheidungen. Die o¨konomische Modell-
bildung geht nach wie vor von weitest-
gehend rationalen Akteuren aus und auch
die Regulierung der Finanzberichterstat-
tung nach IFRS sieht im rationalen Inves-
tor den vornehmlichen Adressaten bereit-
zustellender Informationen. Doch was ge-
nau ist eine rationale Entscheidung und
wann ein Akteur rational? Experimentelle
Psychologie und Neurowissenschaft ha-
ben in den vergangenen Jahren Erkennt-
nisse gewonnen, die die traditionelle wirt-
schaftswissenschaftliche Sicht rationaler
Entscheidungen und rationaler Akteure
mehr und mehr in Frage stellen. Der Vor-
trag gibt einen U¨ berblick u¨ber diese neue-
ren Ansa¨tze, die neben der Bedeutung
von Heuristiken auch die konstruktive
Rolle der Emotionen in Bezug auf
menschliche Entscheidungsfindung the-
matisieren.
Termin und Ort:
24. 4. 2013,
18.00–20.00 Uhr im Ho¨rsaal 110 der
Handelshochschule Leipzig, Jahnallee 59,
04109 Leipzig.
Veranstalter und Kosten:
Gesellschaft
fu¨r kapitalmarktorientierte Rechnungs-
legung e. V., Jahnallee 59, 04109 Leipzig.
Tel.: (+49) 03 41 / 98 51-701, Fax: (+49)
03 41 / 98 51-702, Internet:
-
rechnungslegung.de, E-Mail: info@gk-
rechnungslegung.de. Fu¨r Mitglieder der
GKR ist die Teilnahme kostenfrei. Daru¨-
ber hinaus wird eine Teilnehmergebu¨hr
i. H. von 40 € erhoben.
Anmeldung:
Um eine Anmeldung bis
zum 22. 4. 2012 per E-Mail an info@gk-
rechnungslegung.de wird gebeten.
1,2,3,4,5,6,7,8,9 11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,...94