Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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4) Kammerangehörige, die auf der Basis der bisherigen
Weiterbildungsordnung die Facharztkompetenz Innere und
Allgemeinmedizin erworben haben, dürfen aufgrund der EU-
Vorgaben nur die Facharztbezeichnung „Facharzt für Allge-
meinmedizin“ führen.
14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
Definition:
Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst die Erken-
nung, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Nach-
sorge aller körperlichen, neurologischen, psychischen und
psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten,
Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings,
Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen von Beginn bis zum Ab-
schluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich präna-
taler Erkrankungen, Neonatologie und der Sozialpädiatrie.
Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
(Kinder- und Jugendarzt/Kinder- und Jugendärztin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsin-
halte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kin-
dern und Jugendlichen
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Kinder- und Jugendpsych-
iatrie und -psychotherapie und/oder Kinderchirurgie oder 6
Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- können bis zu 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildun-
gen des Gebietes angerechnet werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet/angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- der Beurteilung der körperlichen, sozialen, psychischen und
intellektuellen Entwicklung des Säuglings, Kleinkindes, Kin-
des und Jugendlichen
- der Erkennung und koordinierten Behandlung von Verhalten-
sauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
- der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen und der
Gesundheitsberatung/-vorsorge einschließlich ihrer Bezugs-
personen
- Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen
einschließlich orientierende Hör- und Sehprüfungen
- der Prävention
- der Behandlung im familiären und weiteren sozialen Umfeld
und häuslichen Milieu einschließlich der Hausbesuchstätig-
keit und sozialpädiatrischer Maßnahmen
- der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen
sowie der Nachsorge
- der Erkennung und Behandlung angeborener und im Kindes-
und Jugendalter auftretender Störungen und Erkrankungen
einschließlich der Behandlung von Früh- und Reifgeborenen
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich
der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen,
mykotischen und parasitären Infektionen einschließlich epi-
demiologischer Grundlagen
- altersbezogenen neurologischen Untersuchungsmethoden
und der Differentialdiagnostik neurologischer Krankheitsbil-
der
- der Reifebeurteilung von Früh- und Neugeborenen und Ein-
leitung neonatologischer Behandlungsmaßnahmen
- Durchführung und Beurteilung entwicklungs- und psychodi-
agnostischer Testverfahren und Einleitung therapeutischer
Verfahren
- orientierenden Untersuchungen des Sprechens, der Sprache
und der Sprachentwicklung
- der Entwicklung und Erkrankung des kindlichen Immunsys-
tems
- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergi-
scher Erkrankungen
- der Erkennung und Behandlung von Störungen des Wachs-
tums und der Pubertätsentwicklung
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen
- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich
diätetischer Behandlung und Schulung
- der Betreuung und Schulung von Kindern und Jugendlichen
mit chronischen Erkrankungen, z. B. Asthmaschulung, Dia-
betesschulung
- der Gewalt- und Suchtprävention
- der Sexualberatung
- der Erkennung und Bewertung von Kindesmisshandlungen
und Vernachlässigungen, von sozial- und umweltbedingten
Gesundheitsstörungen
- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der Indikationsstellung und Überwachung logopädischer,
ergo- und physiotherapeutischer sowie physikalischer The-
rapiemaßnahmen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-
lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich bei
Früh- und Neugeborenen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbezie-
hung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in
Behandlungs- und Betreuungskonzepte
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen
- Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessung
- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
- orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen
- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Ka-
renztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakuta-
ner Tests sowie Erstellung eines Therapieplanes
- Hyposensibilisierung
- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, des Retroperito-
neums, der Urogenitalorgane, des Gehirns, der Schilddrüse,
der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke einschließlich der
Säuglingshüfte