Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  41 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 41 / 84 Next Page
Page Background

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

  41

4) Kammerangehörige, die auf der Basis der bisherigen

Weiterbildungsordnung die Facharztkompetenz Innere und

Allgemeinmedizin erworben haben, dürfen aufgrund der EU-

Vorgaben nur die Facharztbezeichnung „Facharzt für Allge-

meinmedizin“ führen.

14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

Definition:

Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst die Erken-

nung, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Nach-

sorge aller körperlichen, neurologischen, psychischen und

psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten,

Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings,

Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen von Beginn bis zum Ab-

schluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich präna-

taler Erkrankungen, Neonatologie und der Sozialpädiatrie.

Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

(Kinder- und Jugendarzt/Kinder- und Jugendärztin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsin-

halte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kin-

dern und Jugendlichen

- können bis zu 12 Monate im Gebiet Kinder- und Jugendpsych-

iatrie und -psychotherapie und/oder Kinderchirurgie oder 6

Monate in anderen Gebieten angerechnet werden

- können bis zu 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildun-

gen des Gebietes angerechnet werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

- der Beurteilung der körperlichen, sozialen, psychischen und

intellektuellen Entwicklung des Säuglings, Kleinkindes, Kin-

des und Jugendlichen

- der Erkennung und koordinierten Behandlung von Verhalten-

sauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter

- der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen und der

Gesundheitsberatung/-vorsorge einschließlich ihrer Bezugs-

personen

- Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen

einschließlich orientierende Hör- und Sehprüfungen

- der Prävention

- der Behandlung im familiären und weiteren sozialen Umfeld

und häuslichen Milieu einschließlich der Hausbesuchstätig-

keit und sozialpädiatrischer Maßnahmen

- der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen

sowie der Nachsorge

- der Erkennung und Behandlung angeborener und im Kindes-

und Jugendalter auftretender Störungen und Erkrankungen

einschließlich der Behandlung von Früh- und Reifgeborenen

- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich

der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung

- der Erkennung und Behandlung von bakteriellen, viralen,

mykotischen und parasitären Infektionen einschließlich epi-

demiologischer Grundlagen

- altersbezogenen neurologischen Untersuchungsmethoden

und der Differentialdiagnostik neurologischer Krankheitsbil-

der

- der Reifebeurteilung von Früh- und Neugeborenen und Ein-

leitung neonatologischer Behandlungsmaßnahmen

- Durchführung und Beurteilung entwicklungs- und psychodi-

agnostischer Testverfahren und Einleitung therapeutischer

Verfahren

- orientierenden Untersuchungen des Sprechens, der Sprache

und der Sprachentwicklung

- der Entwicklung und Erkrankung des kindlichen Immunsys-

tems

- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergi-

scher Erkrankungen

- der Erkennung und Behandlung von Störungen des Wachs-

tums und der Pubertätsentwicklung

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen

- ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich

diätetischer Behandlung und Schulung

- der Betreuung und Schulung von Kindern und Jugendlichen

mit chronischen Erkrankungen, z. B. Asthmaschulung, Dia-

betesschulung

- der Gewalt- und Suchtprävention

- der Sexualberatung

- der Erkennung und Bewertung von Kindesmisshandlungen

und Vernachlässigungen, von sozial- und umweltbedingten

Gesundheitsstörungen

- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung

der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

- der Indikationsstellung und Überwachung logopädischer,

ergo- und physiotherapeutischer sowie physikalischer The-

rapiemaßnahmen

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-

lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung

der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich bei

Früh- und Neugeborenen

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- interdisziplinärer Koordination einschließlich der Einbezie-

hung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in

Behandlungs- und Betreuungskonzepte

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen

- Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG

- Langzeit-Blutdruckmessung

- spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion

- orientierende Hör- und Seh-Screening-Untersuchungen

- unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Ka-

renztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakuta-

ner Tests sowie Erstellung eines Therapieplanes

- Hyposensibilisierung

- Ultraschalluntersuchungen des Abdomens, des Retroperito-

neums, der Urogenitalorgane, des Gehirns, der Schilddrüse,

der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke einschließlich der

Säuglingshüfte