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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

15. Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie

und -psychotherapie

Definition:

Das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothe-

rapie umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und

Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, ent-

wicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder

Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauf-

fälligkeiten im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter und bei

Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in

das familiäre und soziale Lebensumfeld.

Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und

-psychotherapie

(Kinder- und Jugendpsychiater und –psychotherapeut / Kin-

der- und Jugendpsychiaterin und -psychotherapeutin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiat-

rie und -psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompe-

tenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-

zeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psy-

chiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische

Medizin und Psychotherapie, davon können

- 6 Monate in Neuropädiatrie angerechnet werden

- können bis zu 30 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich

der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeob-

achtung und Explorationstechnik

- Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psy-

chischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugend-

alter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes

- (entwicklungs-)neurologischen Untersuchungsmethoden

- psychodiagnostischen Testverfahren

- Früherkennung, Krankheitsverhütung, Rückfallverhütung

und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte

- der Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosoma-

tischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder

- sozialpsychiatrischen diagnostischen und therapeutischen

Maßnahmen

- wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren

- der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung,

z. B. funktionelle Entwicklungstherapie, systematische senso-

motorische Übungsbehandlung, insbesondere heilpädagogi-

sche, sprachtherapeutische, ergotherapeutische, bewegungs-

therapeutische und krankengymnastische Maßnahmen, sowie

indirekte kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung durch

Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen

- der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer

und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Be-

urteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild

- der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung

Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestand-

teil der Weiterbildung

Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil

- Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder, Diagnostik

und Therapie von Schmerzsyndromen, neurophysiologische

und neuropathologische Grundlagen kinder- und jugendpsy-

chiatrischer Erkrankungen

- Methodik und Technik der neurologischen Anamnese

- Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung

- Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neuro-

physiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs-

und Behandlungsmethoden

- Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elekt-

roenzephalographie sowie evozierte Potentiale

- Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologi-

scher Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters

Strukturierte Weiterbildung im allgemeinen Psychiatrie-

Teil

(Die strukturierten Weiterbildungsinhalte werden kontinuier-

lich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im

Weiterbildungsverbund erworben.)

- Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der

Definition von Behandlungszielen, der Indikationsstellung

für verschiedene Behandlungsverfahren einschließlich An-

wendungstechnik und Erfolgskontrolle sowie der Festlegung

eines Behandlungsplanes, dabei sind insbesondere somato-,

sozio- und psychotherapeutische Verfahren unter Einbezie-

hung der Bezugspersonen zu berücksichtigen

- sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation unter

Berücksichtigung extramuraler, komplementärer Versor-

gungsstrukturen, der Kooperation mit Jugendhilfe, Sozialhil-

fe und Schule

- Diagnostik und Therapie bei geistiger Behinderung

- 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen

unter Berücksichtigung biologisch-somatischer, psycho-

logischer, psychodynamischer und sozialpsychiatrischer

Gesichtspunkte und unter Beachtung einer diagnostischen

Klassifikation und der Einbeziehung symptomatischer Er-

scheinungsformen sowie familiärer, epidemiologischer,

schichtenspezifischer und transkultureller Gesichtspunkte

- 10 Stunden Seminar zur standardisierten Diagnostik

- Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beur-

teilung psychologischer und psychopathologischer Befund-

erhebung in der Entwicklungs- , Leistungs- und Persönlich-

keitsdiagnostik (Durchführung von je 10 Testen)

- Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließlich

Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen

- 40 Stunden Fallseminar über Kontraindikation und Indikati-

on medikamentöser Behandlungen und anderer somatischer

Therapieverfahren in Wechselwirkung mit der Psycho- und

Soziotherapie einschließlich praktischer Anwendungen

- Gutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen der Straf-,

Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere

nach dem Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Familienrecht

und Strafrecht

- Durchführung der Befundung und Dokumentation von 20 ab-

geschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision

einschließlich des störungsspezifischen psychotherapeu-

tischen Anteils der Behandlung und sozialpsychiatrischer

Behandlungsformen bei komplexen psychischen Störungs-

bildern

- Durchführung von Befundung und Dokumentation von 20

abgeschlossenen Therapien in der Gruppe unter kontinuier-

licher Supervision und unter Berücksichtigung störungsspe-

zifischer Anteile bei komplexen psychischen Störungsbildern