Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-
Teil
(Die Psychotherapie-Weiterbildungsinhalte werden kontinu-
ierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder
im Weiterbildungsverbund erworben.)
- 100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und
Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychothe-
rapie, insbesondere allgemeine spezielle Neurosenlehre,
Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopatholo-
gie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie,
Theorie und Therapie in der Psychosomatik
- Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugsperso-
nen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behand-
lungsstunden Krisenintervention unter Supervision und 8
Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Su-
pervision
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-
kelentspannung oder Hypnose
- 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision
in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung
- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer
Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision
- 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stun-
de entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsycholo-
gisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich
anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im
gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich
Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vor-
dergrund des Behandlungsspektrums steht
- 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit
Selbsterfahrung
- 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder
in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter
Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten
Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren
erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden
geleistet werden.
16. Gebiet Laboratoriumsmedizin
Definition:
Das Gebiet Laboratoriumsmedizin umfasst die Beratung und
Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tä-
tigen bei der Vorbeugung, Erkennung und Risikoabschätzung
von Krankheiten und ihren Ursachen, bei der Überwachung
des Krankheitsverlaufes sowie bei der Prognoseabschätzung
und Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die An-
wendung morphologischer, chemischer, physikalischer, im-
munologischer, biochemischer, immunchemischer, molekular-
biologischer und mikrobiologischer Untersuchungsverfahren
von Körpersäften, ihrer morphologischen Bestandteile sowie
Ausscheidungs- und Sekretionsprodukten, einschließlich der
dazu erforderlichen Funktionsprüfungen sowie der Erstellung
des daraus resultierenden ärztlichen Befundes.
Facharzt/Fachärztin für Laboratoriumsmedizin
(Laborarzt/Laborärztin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Laboratoriumsmedizin ist
die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-
inhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet
Innere Medizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin
- 6 Monate in einem mikrobiologischen Labor
- 6 Monate in einem infektionsserologischen Labor
- 6 Monate in einem immunhämatologischen Labor
- können bis zu 12 Monate in Mikrobiologie, Virologie und In-
fektionsepidemiologie angerechnet werden
- können 6 Monate in Transfusionsmedizin angerechnet wer-
den
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundsätzen eines Labor- und Qualitätsmanagements
einschließlich der Beachtung und Minimierung von Einfluss-
größen, Störfaktoren und der Standardisierung der Untersu-
chungsverfahren
- der Auswahl, Anwendung, Beurteilung und Befundung
morphologischer, physikalischer, klinisch-chemischer, bio-
chemischer, immunchemischer und mikrobiologischer
Untersuchungsverfahren von Körpersäften einschließlich
molekulargenetischer Analytik zur Erkennung und Verlaufs-
kontrolle physiologischer Eigenschaften und krankhafter
Zustände sowie Prognoseabschätzung und Bewertung thera-
peutischer Maßnahmen einschließlich technischer und me-
dizinischer Validierung
- der Gewinnung und Eingangsbeurteilung des Untersu-
chungsmaterials
- der Probenvorbereitung
- immunologischen Routineverfahren und der Blutgruppen-
serologie
- Grundlagen der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik
einschließlich Drug-Monitoring
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Mikroskopier- und Färbeverfahren
- Bestimmung und Bewertung von
- Enzymen und Substraten
- Plasmaproteinen und Tumormarkern
- Spurenelementen, toxischen Substanzen und Vitaminen
- harnpflichtigen morphologischen Bestandteilen und Sub-
stanzen
- Entzündungsparametern
- Entzündungsmediatoren, Antigenen, Antikörpern und Au-
toantikörpern
- Parametern der Infektionsserologie
- Bestimmung und Bewertung von Parametern des
- Fett-, Kohlenhydrat- und Proteinstoffwechsels
- Hormon- und Knochenstoffwechsels
- Wasser-, Elektrolyt- und Mineralhaushalts
- Säure-Basen-Haushaltes
- Liquors, Urins und Punktats
- Bestimmung und Bewertung von Parametern der hämato-
logischen, immunhämatologischen, immunologischen und
hämostaseologischen Analytik
- bakteriologische und virologische Untersuchung einschließ-
lich Keimdifferenzierung und Resistenztestung, z. B. aus
Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen
- Drug-Monitoring, Drogenscreening