Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  45 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 45 / 84 Next Page
Page Background

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

  45

Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-

Teil

(Die Psychotherapie-Weiterbildungsinhalte werden kontinu-

ierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder

im Weiterbildungsverbund erworben.)

- 100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und

Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychothe-

rapie, insbesondere allgemeine spezielle Neurosenlehre,

Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopatholo-

gie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie,

Theorie und Therapie in der Psychosomatik

- Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugsperso-

nen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behand-

lungsstunden Krisenintervention unter Supervision und 8

Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Su-

pervision

- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Mus-

kelentspannung oder Hypnose

- 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision

in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung

- 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer

Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision

- 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stun-

de entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsycholo-

gisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich

anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im

gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich

Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vor-

dergrund des Behandlungsspektrums steht

- 35 Doppel-Stunden Balintgruppenarbeit

Selbsterfahrung

- 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder

in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter

Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten

Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren

erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden

geleistet werden.

16. Gebiet Laboratoriumsmedizin

Definition:

Das Gebiet Laboratoriumsmedizin umfasst die Beratung und

Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tä-

tigen bei der Vorbeugung, Erkennung und Risikoabschätzung

von Krankheiten und ihren Ursachen, bei der Überwachung

des Krankheitsverlaufes sowie bei der Prognoseabschätzung

und Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die An-

wendung morphologischer, chemischer, physikalischer, im-

munologischer, biochemischer, immunchemischer, molekular-

biologischer und mikrobiologischer Untersuchungsverfahren

von Körpersäften, ihrer morphologischen Bestandteile sowie

Ausscheidungs- und Sekretionsprodukten, einschließlich der

dazu erforderlichen Funktionsprüfungen sowie der Erstellung

des daraus resultierenden ärztlichen Befundes.

Facharzt/Fachärztin für Laboratoriumsmedizin

(Laborarzt/Laborärztin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Laboratoriumsmedizin ist

die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der

vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-

inhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet

Innere Medizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin

- 6 Monate in einem mikrobiologischen Labor

- 6 Monate in einem infektionsserologischen Labor

- 6 Monate in einem immunhämatologischen Labor

- können bis zu 12 Monate in Mikrobiologie, Virologie und In-

fektionsepidemiologie angerechnet werden

- können 6 Monate in Transfusionsmedizin angerechnet wer-

den

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Grundsätzen eines Labor- und Qualitätsmanagements

einschließlich der Beachtung und Minimierung von Einfluss-

größen, Störfaktoren und der Standardisierung der Untersu-

chungsverfahren

- der Auswahl, Anwendung, Beurteilung und Befundung

morphologischer, physikalischer, klinisch-chemischer, bio-

chemischer, immunchemischer und mikrobiologischer

Untersuchungsverfahren von Körpersäften einschließlich

molekulargenetischer Analytik zur Erkennung und Verlaufs-

kontrolle physiologischer Eigenschaften und krankhafter

Zustände sowie Prognoseabschätzung und Bewertung thera-

peutischer Maßnahmen einschließlich technischer und me-

dizinischer Validierung

- der Gewinnung und Eingangsbeurteilung des Untersu-

chungsmaterials

- der Probenvorbereitung

- immunologischen Routineverfahren und der Blutgruppen-

serologie

- Grundlagen der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik

einschließlich Drug-Monitoring

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Mikroskopier- und Färbeverfahren

- Bestimmung und Bewertung von

- Enzymen und Substraten

- Plasmaproteinen und Tumormarkern

- Spurenelementen, toxischen Substanzen und Vitaminen

- harnpflichtigen morphologischen Bestandteilen und Sub-

stanzen

- Entzündungsparametern

- Entzündungsmediatoren, Antigenen, Antikörpern und Au-

toantikörpern

- Parametern der Infektionsserologie

- Bestimmung und Bewertung von Parametern des

- Fett-, Kohlenhydrat- und Proteinstoffwechsels

- Hormon- und Knochenstoffwechsels

- Wasser-, Elektrolyt- und Mineralhaushalts

- Säure-Basen-Haushaltes

- Liquors, Urins und Punktats

- Bestimmung und Bewertung von Parametern der hämato-

logischen, immunhämatologischen, immunologischen und

hämostaseologischen Analytik

- bakteriologische und virologische Untersuchung einschließ-

lich Keimdifferenzierung und Resistenztestung, z. B. aus

Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen

- Drug-Monitoring, Drogenscreening