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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- molekulargenetische Analytik
- Radioimmunoassay
17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie
und Infektionsepidemiologie
Definition:
Das Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemio-
logie umfasst die Laboratoriumsdiagnostik der durch Mik-
roorganismen, Viren und andere übertragbare Agenzien be-
dingten Erkrankungen und die Aufklärung ihrer Pathogenese,
epidemiologischen Zusammenhänge und Ursachen sowie die
Unterstützung der in der Vorsorge, in der Krankenbehandlung
und im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärzte bei der
Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten.
Facharzt/Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie
(Mikrobiologe, Virologe und Infektionsepidemiologe / Mikro-
biologin, Virologin und Infektionsepidemiologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemilogie ist die Erlangung der Facharztkompe-
tenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-
zeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-
sorgung
- können bis zu 12 Monate in Hygiene und Umweltmedizin
und/oder Laboratoriumsmedizin angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den diagnostischen Verfahren der Bakteriologie, Virologie,
Parasitologie, Mykologie, Serologie und Immunologie von
Infektionskrankheiten und ihren Folgezuständen einschließ-
lich mikrobiologisch-virologischer Stufendiagnostik und mo-
lekularbiologischen Methoden
- der Symptomatologie, Laboratoriumsdiagnostik und Ver-
laufsbeurteilung der durch infektiöse Agenzien verursachten
Erkrankungen
- der Auswahl geeigneter Untersuchungsmaterialien sowie
deren Gewinnung, Transport, Qualitätsbeurteilung und Auf-
bereitung
- mikroskopischen, biochemischen, immunologischen und
molekularbiologischen Methoden zum Nachweis von Bak-
terien, Viren, Pilzen und anderen übertragbaren Agenzien
einschließlich Bewertung und Befundinterpretation
- den Kriterien zur Unterscheidung von pathologischer und
Normalflora
- den Grundsätzen eines Labor- und Qualitätsmanagements
einschließlich der Beachtung und Minimierung von Einfluss-
größen und Störfaktoren sowie der Evaluation und Standar-
disierung von Untersuchungsverfahren
- Methoden zum Anzüchten, Anreichern, Differenzieren und
Typisieren von Erregern einschließlich Zellkulturtechniken
- der genotypischen Charakterisierung nachgewiesener Krank-
heitserreger
- der Beratung bei der Behandlung einschließlich klinischer
Konsiliartätigkeit
- der allgemeinen Epidemiologie und Infektionsepidemiologie
- der Infektionsprävention einschließlich der Immunprophy-
laxe
- der Krankenhaus- und Praxishygiene einschließlich der Hy-
giene von Lebensmitteln, Gebrauchs- und Bedarfsgegenstän-
den
- der mikrobiologischen, virologischen und hygienischen
Überwachung von Operations-, Intensivpflege- und sonsti-
gen Krankenhausbereichen
- der Erstellung von Hygieneplänen und der Erfassung noso-
komialer Infektionen sowie zur Erreger- und Resistenzüber-
wachung
- der Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von Kranken-
hausinfektionen und Auswertung epidemiologischer Erhe-
bungen einschließlich klinisch-mikrobiologischer Konsiliar-
tätigkeit
- der mikrobiologischen und virologischen Bewertung thera-
peutischer und desinfizierender Substanzen einschließlich
Empfindlichkeitsbestimmungen von Mikroorganismen und
Viren gegenüber Arznei- und Desinfektionsmitteln
- der Erkennung, Bekämpfung und Verhütung von Seuchen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- bakteriologische und virologische Untersuchung einschließ-
lich Keimdifferenzierung und Resistenztestung, z. B. aus
Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen
- infektionsserologischer Nachweis von Antigenen und Anti-
körpern
- mikroskopischer Nachweis von Bakterien, Protozoen, Hel-
minthen einschließlich deren Genom-Nachweis mittels mo-
lekularbiologischer Methoden
- kulturelle Anzüchtungen
- Zellkultur zum Antigennachweis von Viren
- Auto-Antikörpernachweis einschließlich Lymphozytentypi-
sierung und Nachweis von Lymphokinen
- Bestimmung von Bestandteilen des Immunsystems, Immun-
globulinen und Komplementfaktoren
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Mikrobio-
logie und Infektionsepidemiologie besitzen, sind berechtigt,
stattdessen die Facharztbezeichnung Mikrobiologie, Virologie
und Infektionsepidemiologie zu führen.
18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-
Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen
voraus.
Definition:
Das Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie umfasst die
Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Be-
handlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankun-
gen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen und
Formveränderungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates,
der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mund-
höhle, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels und
der bedeckenden Weichteile einschließlich der chirurgi-
schen Kieferorthopädie, prothetischen Versorgung und Im-
plantologie.