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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- molekulargenetische Analytik

- Radioimmunoassay

17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie

und Infektionsepidemiologie

Definition:

Das Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemio-

logie umfasst die Laboratoriumsdiagnostik der durch Mik-

roorganismen, Viren und andere übertragbare Agenzien be-

dingten Erkrankungen und die Aufklärung ihrer Pathogenese,

epidemiologischen Zusammenhänge und Ursachen sowie die

Unterstützung der in der Vorsorge, in der Krankenbehandlung

und im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärzte bei der

Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Bekämpfung von

Infektionskrankheiten.

Facharzt/Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und

Infektionsepidemiologie

(Mikrobiologe, Virologe und Infektionsepidemiologe / Mikro-

biologin, Virologin und Infektionsepidemiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Mikrobiologie, Virologie und

Infektionsepidemilogie ist die Erlangung der Facharztkompe-

tenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungs-

zeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-

sorgung

- können bis zu 12 Monate in Hygiene und Umweltmedizin

und/oder Laboratoriumsmedizin angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den diagnostischen Verfahren der Bakteriologie, Virologie,

Parasitologie, Mykologie, Serologie und Immunologie von

Infektionskrankheiten und ihren Folgezuständen einschließ-

lich mikrobiologisch-virologischer Stufendiagnostik und mo-

lekularbiologischen Methoden

- der Symptomatologie, Laboratoriumsdiagnostik und Ver-

laufsbeurteilung der durch infektiöse Agenzien verursachten

Erkrankungen

- der Auswahl geeigneter Untersuchungsmaterialien sowie

deren Gewinnung, Transport, Qualitätsbeurteilung und Auf-

bereitung

- mikroskopischen, biochemischen, immunologischen und

molekularbiologischen Methoden zum Nachweis von Bak-

terien, Viren, Pilzen und anderen übertragbaren Agenzien

einschließlich Bewertung und Befundinterpretation

- den Kriterien zur Unterscheidung von pathologischer und

Normalflora

- den Grundsätzen eines Labor- und Qualitätsmanagements

einschließlich der Beachtung und Minimierung von Einfluss-

größen und Störfaktoren sowie der Evaluation und Standar-

disierung von Untersuchungsverfahren

- Methoden zum Anzüchten, Anreichern, Differenzieren und

Typisieren von Erregern einschließlich Zellkulturtechniken

- der genotypischen Charakterisierung nachgewiesener Krank-

heitserreger

- der Beratung bei der Behandlung einschließlich klinischer

Konsiliartätigkeit

- der allgemeinen Epidemiologie und Infektionsepidemiologie

- der Infektionsprävention einschließlich der Immunprophy-

laxe

- der Krankenhaus- und Praxishygiene einschließlich der Hy-

giene von Lebensmitteln, Gebrauchs- und Bedarfsgegenstän-

den

- der mikrobiologischen, virologischen und hygienischen

Überwachung von Operations-, Intensivpflege- und sonsti-

gen Krankenhausbereichen

- der Erstellung von Hygieneplänen und der Erfassung noso-

komialer Infektionen sowie zur Erreger- und Resistenzüber-

wachung

- der Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von Kranken-

hausinfektionen und Auswertung epidemiologischer Erhe-

bungen einschließlich klinisch-mikrobiologischer Konsiliar-

tätigkeit

- der mikrobiologischen und virologischen Bewertung thera-

peutischer und desinfizierender Substanzen einschließlich

Empfindlichkeitsbestimmungen von Mikroorganismen und

Viren gegenüber Arznei- und Desinfektionsmitteln

- der Erkennung, Bekämpfung und Verhütung von Seuchen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- bakteriologische und virologische Untersuchung einschließ-

lich Keimdifferenzierung und Resistenztestung, z. B. aus

Blut, Sputum, Eiter, Urin, Gewebe, Abstrichen

- infektionsserologischer Nachweis von Antigenen und Anti-

körpern

- mikroskopischer Nachweis von Bakterien, Protozoen, Hel-

minthen einschließlich deren Genom-Nachweis mittels mo-

lekularbiologischer Methoden

- kulturelle Anzüchtungen

- Zellkultur zum Antigennachweis von Viren

- Auto-Antikörpernachweis einschließlich Lymphozytentypi-

sierung und Nachweis von Lymphokinen

- Bestimmung von Bestandteilen des Immunsystems, Immun-

globulinen und Komplementfaktoren

Übergangsbestimmungen:

Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Mikrobio-

logie und Infektionsepidemiologie besitzen, sind berechtigt,

stattdessen die Facharztbezeichnung Mikrobiologie, Virologie

und Infektionsepidemiologie zu führen.

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-

Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen

voraus.

Definition:

Das Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie umfasst die

Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Be-

handlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankun-

gen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen und

Formveränderungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates,

der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mund-

höhle, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels und

der bedeckenden Weichteile einschließlich der chirurgi-

schen Kieferorthopädie, prothetischen Versorgung und Im-

plantologie.