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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

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Facharzt/Fachärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

(Mund-Kiefer-Gesichtschirurg / Mund-Kiefer-Gesichtschirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschir-

urgie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableis-

tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-

dungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis

zu

- 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in Anästhesiologie,

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie ange-

rechnet werden

- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet

werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Gesundheitsberatung, Vorbeugung, Erkennung und Be-

handlung von Erkrankungen des Zahnes, des Zahnhalteappa-

rates, der Alveolarfortsätze einschließlich der Implantologie

- der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Kie-

fer, Kiefergelenke und des Jochbeins einschließlich der chi-

rurgischen Kieferorthopädie und Korrekturen der Biss- und

Kaufunktionen

- der Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankun-

gen einschließlich Tumoren des Gaumen, der Lippen, der

Zunge, der Mundhöhlenwandungen, der Speicheldrüsen,

des Naseneingangs, der Weichteile des Gesichtsschädels

einschließlich der gebietsbezogenen Nerven und regionalen

Lymphknoten

- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der Indikationsstellung, Durchführung und Interpretation

gebietsbezogener Röntgenuntersuchungen einschließlich

Strahlenschutz

- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

- der prothetischen Versorgung

- den Grundlagen der Indikationsstellung zur operativen und

konservativen Behandlung einschließlich der Risikoein-

schätzung und prognostischen Beurteilung

- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände,

die keinen eigenständigen Krankheitswert erlangt haben

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung

der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Hals-

weichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler-/

Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden

Gefäße

- Lokal- und Regionalanästhesie

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale

und parenterale Ernährung

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich

der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- Tracheotomien

- operative Eingriffe in der

- dentoalveolären Chirurgie, z. B. Wurzelspitzenresektionen,

parodontalchirurgische Maßnahmen

- septischen Chirurgie, z. B. Kieferhöhlenoperationen, Spei-

chelsteinentfernungen

- Chirurgie bei Verletzungen, z. B. operative Versorgung von

kombinierten Weichteil- und Knochenverletzungen

- Fehlbildungschirurgie, z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten-

Operationen

- kieferorthopädischen und Kiefergelenkschirurgie, z. B. Os-

teotomien bei skelettalen Dysgnathien

- präprothetischen Chirurgie, z. B. Mundvorhofplastik, enos-

sale Implantationen

- Tumorchirurgie, z. B. Probeexzisionen, Tumorresektionen

- Chirurgie an peripheren Gesichtsnerven, z. B. Dekompres-

sionen, Nerven-Verlagerungen, Neurolyse und Wiederher-

stellung der sensiblen und motorischen Nerven

- plastischen und Wiederherstellungschirurgie, z. B. Anlegen

oder Umschneidung von Fern- und Nahlappen, Überpflan-

zung von Haut, Knochen und Knorpel

- sonstige Eingriffe im Zusammenhang mit Mund-Kiefer und

Gesichtsoperationen, z. B. mikrochirugische Transplationen

einschließlich des Präparierens von Gefäßanschlüssen

19. Gebiet Neurochirurgie

Definition:

Das Gebiet Neurochirurgie umfasst die Erkennung, operative,

perioperative und konservative Behandlung, Nachsorge und

Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungs-

folgen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems, sei-

ner Gefäße und seiner Hüllen, des peripheren und vegetativen

Nervensystems.

Facharzt/Fachärztin für Neurochirurgie

(Neurochirurg/Neurochirurgin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Neurochirurgie ist die Er-

langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-

schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 48 Monate in der stationären Patientenversorgung

- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neuro-

chirurgischer Patienten

- können bis zu 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in

Neurologie, Neuropathologie und/oder Neuroradiologie

oder 6 Monate in Anästhesiologie, Anatomie, Augenheilkun-

de, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin

oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Erkennung, konservativen, operativen Behandlung,

Nachsorge und Rehabilitation von Krankheiten einschließ-

lich Tumoren des Schädels, des Gehirns, der Wirbelsäule,

des Rückenmarks, deren Gefäße und zuführenden Gefäße,

der peripheren Nerven, des vegetativen Nervensystems und

des endokrinen Systems