

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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Facharzt/Fachärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
(Mund-Kiefer-Gesichtschirurg / Mund-Kiefer-Gesichtschirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschir-
urgie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-
dungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis
zu
- 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in Anästhesiologie,
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie ange-
rechnet werden
- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Gesundheitsberatung, Vorbeugung, Erkennung und Be-
handlung von Erkrankungen des Zahnes, des Zahnhalteappa-
rates, der Alveolarfortsätze einschließlich der Implantologie
- der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Kie-
fer, Kiefergelenke und des Jochbeins einschließlich der chi-
rurgischen Kieferorthopädie und Korrekturen der Biss- und
Kaufunktionen
- der Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankun-
gen einschließlich Tumoren des Gaumen, der Lippen, der
Zunge, der Mundhöhlenwandungen, der Speicheldrüsen,
des Naseneingangs, der Weichteile des Gesichtsschädels
einschließlich der gebietsbezogenen Nerven und regionalen
Lymphknoten
- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- der Indikationsstellung, Durchführung und Interpretation
gebietsbezogener Röntgenuntersuchungen einschließlich
Strahlenschutz
- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- der prothetischen Versorgung
- den Grundlagen der Indikationsstellung zur operativen und
konservativen Behandlung einschließlich der Risikoein-
schätzung und prognostischen Beurteilung
- der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände,
die keinen eigenständigen Krankheitswert erlangt haben
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Hals-
weichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler-/
Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden
Gefäße
- Lokal- und Regionalanästhesie
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Tracheotomien
- operative Eingriffe in der
- dentoalveolären Chirurgie, z. B. Wurzelspitzenresektionen,
parodontalchirurgische Maßnahmen
- septischen Chirurgie, z. B. Kieferhöhlenoperationen, Spei-
chelsteinentfernungen
- Chirurgie bei Verletzungen, z. B. operative Versorgung von
kombinierten Weichteil- und Knochenverletzungen
- Fehlbildungschirurgie, z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten-
Operationen
- kieferorthopädischen und Kiefergelenkschirurgie, z. B. Os-
teotomien bei skelettalen Dysgnathien
- präprothetischen Chirurgie, z. B. Mundvorhofplastik, enos-
sale Implantationen
- Tumorchirurgie, z. B. Probeexzisionen, Tumorresektionen
- Chirurgie an peripheren Gesichtsnerven, z. B. Dekompres-
sionen, Nerven-Verlagerungen, Neurolyse und Wiederher-
stellung der sensiblen und motorischen Nerven
- plastischen und Wiederherstellungschirurgie, z. B. Anlegen
oder Umschneidung von Fern- und Nahlappen, Überpflan-
zung von Haut, Knochen und Knorpel
- sonstige Eingriffe im Zusammenhang mit Mund-Kiefer und
Gesichtsoperationen, z. B. mikrochirugische Transplationen
einschließlich des Präparierens von Gefäßanschlüssen
19. Gebiet Neurochirurgie
Definition:
Das Gebiet Neurochirurgie umfasst die Erkennung, operative,
perioperative und konservative Behandlung, Nachsorge und
Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungs-
folgen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems, sei-
ner Gefäße und seiner Hüllen, des peripheren und vegetativen
Nervensystems.
Facharzt/Fachärztin für Neurochirurgie
(Neurochirurg/Neurochirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Neurochirurgie ist die Er-
langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 48 Monate in der stationären Patientenversorgung
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neuro-
chirurgischer Patienten
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in
Neurologie, Neuropathologie und/oder Neuroradiologie
oder 6 Monate in Anästhesiologie, Anatomie, Augenheilkun-
de, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin
oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung, konservativen, operativen Behandlung,
Nachsorge und Rehabilitation von Krankheiten einschließ-
lich Tumoren des Schädels, des Gehirns, der Wirbelsäule,
des Rückenmarks, deren Gefäße und zuführenden Gefäße,
der peripheren Nerven, des vegetativen Nervensystems und
des endokrinen Systems