

Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
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- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich
der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Hirntoddiagnostik
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
- der Akutbehandlung von Suchterkrankungen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Elektroenzephalographie
- Elektromyographie
- Elektroneurographie einschließlich der kortikalen Magnet-
stimulation
- visuelle, somatosensible, akustisch und motorisch evozierte
Potentiale
- Funktionsdiagnostik des autonomen Nervensystems
- Funktionsanalysen bei peripheren und zentralen Bewe-
gungsstörungen sowie Gleichgewichtsstörungen
- Funktionsanalysen bei Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen
- neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle
Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale
und zentrale Tests
- verhaltensneurologische und neuropsychologische Testver-
fahren
- sonographische Untersuchungen von Nervensystem und
Muskeln sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen extra- und
intrakranieller hirnversorgender Gefäße
- neurologische Befunderhebung bei Störungen der höheren
Hirnleistungen, z. B. der Selbst- und Defizitwahrnehmungen,
der Motivation, des Antriebs, der Kommunikation, der Auf-
merksamkeit, des Gedächtnisses, der räumlichen Fähigkei-
ten, des Denkens, des Handelns, der Kreativität
- Erstellung von Rehabilitationsplänen, Überwachung und
epikritische Bewertung der Anwendung von Rehabilitations-
verfahren
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
der Gewinnung von Untersuchungsmaterial aus dem Liquor-
system
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung
21. Gebiet Nuklearmedizin
Definition:
Das Gebiet Nuklearmedizin umfasst die Anwendung radioak-
tiver Substanzen und kernphysikalischer Verfahren zur Funk-
tions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben
und Systemen sowie offener Radionuklide in der Behandlung.
Facharzt/Fachärztin für Nuklearmedizin
(Nuklearmediziner/Nuklearmedizinerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Nuklearmedizin ist die Er-
langung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorge-
schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon
können
- 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden
- können bis zu 12 Monate in Radiologie angerechnet wer-
den
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik in
der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und
Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des
baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- der Messtechnik einschließlich Datenverarbeitung
- der Indikationsstellung, Untersuchung und Behandlung mit
Radiodiagnostika und -therapeutika
- der nuklearmedizinischen in-vivo- und in-vitro-Diagnostik
unter Verwendung von organ- / zielgerichteten Radiodia-
gnostika und -therapeutika einschließlich Befundanalyse,
Schweregrad-, Prognose- und Therapieeffizienz-Bestimmun-
gen
- der molekularen Bildgebung, insbesondere mit Radiophar-
mazeutika
- der nuklearmedizinischen Therapie einschließlich der damit
verbundenen Nachsorge
- der Therapieplanung unter Berücksichtigung der Dosisbe-
rechnung
- der Radiochemie und der gebietsbezogenen Immunologie
und Radiopharmakologie
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der interdisziplinären Zusammenarbeit zwecks Kombination
mit anderen Behandlungsverfahren
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen von Abdomen, Retroperitoneum
und Urogenitalorganen, Schilddrüse, Gesichtsweichteilen
und Weichteilen des Halses
- nuklearmedizinische Untersuchungen einschließlich tomo-
graphischer Verfahren mittels SPECT-Technik und PET-Tech-
nik
- am Zentralnervensystem
- am Skelett- und Gelenksystem
- am kardiovaskulären System
- am Respirationssystem
- am Gastrointestinaltrakt
- am Urogenitalsystem
- an endokrinen Organen
- am hämatopoetischen und lymphatischen System
- nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei
- benignen und malignen Schilddrüsenerkrankungen
- anderen soliden oder systemischen malignen Tumoren
und/oder benignen Erkrankungen
22. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen
Definition:
Das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen umfasst die Be-
obachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen
Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentli-
cher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Pla-
nungs- und Gestaltungsaufgaben, Gesundheitsförderung und
der gesundheitlichen Versorgung, der öffentlichen Hygiene,
der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämp-
fung von Krankheiten.