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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Öffentliches Gesundheits-
wesen ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableis-
tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil-
dungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate entsprechend Rechtsverordnung nach § 46 Heil-
BerG NRW
- 36 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenver-
sorgung, davon
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Verfahren, Normen und Standards der öffentlichen Ge-
sundheitssicherung und der Gesundheitsverwaltung
- Epidemiologie, Statistik, Gesundheitsindikatoren und Ge-
sundheitsberichterstattung
- der medizinischen Beratung von Einrichtungen, Institutio-
nen und öffentlichen Trägern bei der Gesundheitsplanung,
Gesundheitssicherung und beim Gesundheitsschutz
- der Erstellung von amtlichen/amtsärztlichen Gutachten
- Umsetzung und Sicherstellung der bevölkerungsbezogenen
rechtlichen und fachlichen Normen der Gesundheitssiche-
rung und des Gesundheitsschutzes
- der Gewährleistung von Qualitätsmaßnahmen zur Sicherung
der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und Ver-
besserung des Gesundheitsschutzniveaus
- hygienischem Qualitätsmanagement in Institutionen und öf-
fentlichen Einrichtungen
- der Priorisierung, Initiierung, Koordination und Evaluation
von Strategien und Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung,
Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Bevölke-
rungsgruppen
- der Indikationsstellung, Initiierung, ggf. subsidiäre Sicher-
stellung von Gesundheitshilfen und der ärztlichen Betreuung
für Menschen und Bevölkerungsgruppen, deren ausreichen-
de gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet ist
- der Beratung, Vorbeugung, dem Monitoring, der Surveillance
und Durchführung von Maßnahmen zur Reduktion übertrag-
barer Erkrankungen bei Einzelnen und in definierten Bevöl-
kerungsgruppen
- der Risikoanalyse, -bewertung, -kommunikation und -ma-
nagement infektiöser Erkrankungen und umweltbedingter
gesundheitlicher Belastungen und Schädigungen
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Analyse und gesundheitliche Bewertung gemeindebezoge-
ner Planungen
- Bewertung der gesundheitlichen Versorgung und des Ge-
sundheitszustandes bestimmter Bevölkerungsgruppen
- Methodik von Gesundheitsförderungsmaßnahmen und Prä-
ventionsprogrammen sowie deren Umsetzung und Bewer-
tung
- bevölkerungsbezogenes gesundheitliches Monitoring und
Surveillance übertragbarer und nicht übertragbarer Erkran-
kungen
- Analyse und Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen
und -gefahren
- hygienische Begehungen, Bewertungen und Gefährdungs-
analysen
23. Gebiet Pathologie
Definition:
Das Gebiet Pathologie umfasst die Erkennung von Krankhei-
ten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die morpho-
logiebezogene Beurteilung von Untersuchungsgut oder durch
Obduktion und dient damit zugleich der Beratung und Unter-
stützung der in der Behandlung tätigen Ärzte.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Pathologie ist die Erlangung
von Facharztkompetenzen 23.1 und 23.2 nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungs-
inhalte.
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 23.1
und 23.2
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbe-
fugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen
Körperregionen
- der Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Unter-
suchungen und epikritischer Auswertungen
- der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme mor-
phologischen Materials für die histologische und zytologi-
sche Untersuchung einschließlich der Methoden der techni-
schen Bearbeitung und Färbung
- der Aufbereitung und Befundung histologischer und zytolo-
gischer Präparate einschließlich bioptischer Schnellschnitt-
untersuchungen
- den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik
einschließlich der Immunhistochemie, der Morphometrie,
der Molekularpathologie, z. B. Nukleinsäure- und Proteinun-
tersuchungen und der Zytogenetik
- der Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Un-
tersuchungen
- der fotografischen Dokumentation
- der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Erkennung
von Krankheiten und ihren Ursachen, der Überwachung des
Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maß-
nahmen einschließlich der Durchführung von klinisch-patho-
logischen Konferenzen
23.1 Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie
(Neuropathologe/Neuropathologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbil-
dung die Erlangung der Facharztkompetenz Neuropathologie
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten
und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und