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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein

- der Erkennung, operativen Behandlung und Nachsorge neu-

roonkologischer Erkrankungen einschließlich den Grundla-

gen der gebietsbezogenen Tumortherapie

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-

kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes

- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen

und psychosozialen Zusammenhängen

- der Erkennung und Behandlung von Schmerzsyndromen

- der Erkennung psychogener Syndrome

- der interdisziplinären Zusammenarbeit, z. B. bei radiochirur-

gischen Behandlungen

- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-

lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der

Vitalfunktionen und Wiederbelebung

- der Hirntoddiagnostik einschließlich der Organisation von

Organspende

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung

und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung

der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild

- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer, er-

gotherapeutischer und logopädischer Therapiemaßnahmen

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- neurophysiologische Untersuchungen, z. B. Elektroenzepha-

logramm einschließlich evozierten Potenzialen, Elektromyo-

gramm

- sonographische Untersuchungen und Doppler-/Duplex-Un-

tersuchungen extrakranieller hirnversorgender und intrakra-

nieller Gefäße

- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale

und parenterale Ernährung

- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich

der Gewinnung von Untersuchungsmaterial

- einfache Beatmungstechniken einschließlich der Beat-

mungsentwöhnung

- Lokal- und Regionalanästhesie

- neurochirurgische Eingriffe einschließlich minimalinvasiver,

stereotaktischer und endoskopischer Methodik, auch unter

Anwendung der Neuronavigation

- an peripheren und vegetativen Nerven, z. B. Verlagerung,

Naht, Neurolyse, Tumorentfernung

- an der zervikalen, thorakalen und lumbalen Wirbelsäule,

z. B. Nervenwurzel-, Rückenmarksdekompression, Versor-

gung von Wirbelsäulenverletzungen

- bei Schädel-Hirn-Verletzungen, z. B. von intra- und ex-

traduralen Hämatomen, Liquorfisteln, Impressionsfrak-

turen

- bei supra- und infratentoriellen intrazerebralen Prozessen,

z. B. Tumor-Operationen

- bei Schädel-, Hirn- und spinalen Fehlbildungen, z. B. Liquo-

rableitungen, Operationen bei Spaltmissbildungen

- bei Schmerzsyndromen, z. B. augmentative, destruierende,

Implantations-Verfahren

- bei diagnostischen Eingriffen, z. B. Myelographie, lumbale

und ventrikuläre Liquordrainage mit und ohne Druckmes-

sung, Biopsien

- bei sonstigen chirurgischen Maßnahmen, z. B. Eingriffe an

extrakraniellen Gefäßen, Tracheotomien

20. Gebiet Neurologie

Definition:

Das Gebiet Neurologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung,

konservative Behandlung und Rehabilitation der Erkrankun-

gen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensys-

tems einschließlich der Muskulatur.

Facharzt/Fachärztin für Neurologie

(Neurologe/Neurologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Neurologie ist die Erlangung

der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebe-

nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-

terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenver-

sorgung

- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und

Jugendpsychiatrie und –psychotherapie und/oder Psychoso-

matische Medizin und Psychotherapie

- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurolo-

gischer Patienten

- können bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und/

oder in Allgemeinmedizin, Anatomie, Neurochirurgie, Neu-

ropathologie, Neuroradiologie und Physiologie angerechnet

werden

- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-

tet/angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und

Rehabilitation neurologischer Krankheitsbilder und Defekt-

zustände

- der neurologisch-psychiatrischen Anamneseerhebung ein-

schließlich biographischer und psychosozialer Zusammen-

hänge, psychogener Symptome sowie somatopsychischer

Reaktionen

- der Indikationsstellung und Überwachung neurologischer,

neurorehabilitativer und physikalischer Behandlungsverfah-

ren

- der Indikationsstellung und Auswertung neuroradiologi-

scher Verfahren

- der interdisziplinären diagnostischen und therapeutischen

Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen der Ge-

sundheitsversorgung wie der Krankengymnastik, Logopädie,

Neuropsychologie und Ergotherapie einschließlich ihrer In-

dikationsstellung und Überwachung entsprechender Maß-

nahmen

- der Indikationsstellung soziotherapeutischer Maßnahmen

- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie

- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-

ten

- neurologisch-geriatrischen Syndromen und Krankheitsfol-

gen einschließlich der Pharmakotherapie im Alter

- den Grundlagen neurologisch relevanter Schlaf- und Vigi-

lanzstörungen

- den Grundlagen der Verhaltensneurologie und der Neuropsy-

chologie