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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
- der Erkennung, operativen Behandlung und Nachsorge neu-
roonkologischer Erkrankungen einschließlich den Grundla-
gen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-
kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen
- der Erkennung und Behandlung von Schmerzsyndromen
- der Erkennung psychogener Syndrome
- der interdisziplinären Zusammenarbeit, z. B. bei radiochirur-
gischen Behandlungen
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließ-
lich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Vitalfunktionen und Wiederbelebung
- der Hirntoddiagnostik einschließlich der Organisation von
Organspende
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung
der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer, er-
gotherapeutischer und logopädischer Therapiemaßnahmen
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- neurophysiologische Untersuchungen, z. B. Elektroenzepha-
logramm einschließlich evozierten Potenzialen, Elektromyo-
gramm
- sonographische Untersuchungen und Doppler-/Duplex-Un-
tersuchungen extrakranieller hirnversorgender und intrakra-
nieller Gefäße
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- einfache Beatmungstechniken einschließlich der Beat-
mungsentwöhnung
- Lokal- und Regionalanästhesie
- neurochirurgische Eingriffe einschließlich minimalinvasiver,
stereotaktischer und endoskopischer Methodik, auch unter
Anwendung der Neuronavigation
- an peripheren und vegetativen Nerven, z. B. Verlagerung,
Naht, Neurolyse, Tumorentfernung
- an der zervikalen, thorakalen und lumbalen Wirbelsäule,
z. B. Nervenwurzel-, Rückenmarksdekompression, Versor-
gung von Wirbelsäulenverletzungen
- bei Schädel-Hirn-Verletzungen, z. B. von intra- und ex-
traduralen Hämatomen, Liquorfisteln, Impressionsfrak-
turen
- bei supra- und infratentoriellen intrazerebralen Prozessen,
z. B. Tumor-Operationen
- bei Schädel-, Hirn- und spinalen Fehlbildungen, z. B. Liquo-
rableitungen, Operationen bei Spaltmissbildungen
- bei Schmerzsyndromen, z. B. augmentative, destruierende,
Implantations-Verfahren
- bei diagnostischen Eingriffen, z. B. Myelographie, lumbale
und ventrikuläre Liquordrainage mit und ohne Druckmes-
sung, Biopsien
- bei sonstigen chirurgischen Maßnahmen, z. B. Eingriffe an
extrakraniellen Gefäßen, Tracheotomien
20. Gebiet Neurologie
Definition:
Das Gebiet Neurologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung,
konservative Behandlung und Rehabilitation der Erkrankun-
gen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensys-
tems einschließlich der Muskulatur.
Facharzt/Fachärztin für Neurologie
(Neurologe/Neurologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Neurologie ist die Erlangung
der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebe-
nen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Wei-
terbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenver-
sorgung
- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und
Jugendpsychiatrie und –psychotherapie und/oder Psychoso-
matische Medizin und Psychotherapie
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurolo-
gischer Patienten
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und/
oder in Allgemeinmedizin, Anatomie, Neurochirurgie, Neu-
ropathologie, Neuroradiologie und Physiologie angerechnet
werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleis-
tet/angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und
Rehabilitation neurologischer Krankheitsbilder und Defekt-
zustände
- der neurologisch-psychiatrischen Anamneseerhebung ein-
schließlich biographischer und psychosozialer Zusammen-
hänge, psychogener Symptome sowie somatopsychischer
Reaktionen
- der Indikationsstellung und Überwachung neurologischer,
neurorehabilitativer und physikalischer Behandlungsverfah-
ren
- der Indikationsstellung und Auswertung neuroradiologi-
scher Verfahren
- der interdisziplinären diagnostischen und therapeutischen
Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen der Ge-
sundheitsversorgung wie der Krankengymnastik, Logopädie,
Neuropsychologie und Ergotherapie einschließlich ihrer In-
dikationsstellung und Überwachung entsprechender Maß-
nahmen
- der Indikationsstellung soziotherapeutischer Maßnahmen
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patien-
ten
- neurologisch-geriatrischen Syndromen und Krankheitsfol-
gen einschließlich der Pharmakotherapie im Alter
- den Grundlagen neurologisch relevanter Schlaf- und Vigi-
lanzstörungen
- den Grundlagen der Verhaltensneurologie und der Neuropsy-
chologie