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verfassen – am besten in gesunden Tagen. Der typische Ernstfall, für den sich Patienten mit einer
PV wappnen, ist die Frage nach einer Reanimation bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand.
Damit Ärzte und Pflegekräfte bei der Erstellung einer PV die Urteilsfähigkeit, Wertvorstellungen
und Behandlungspräferenzen des Patienten erfassen können, bedarf es professioneller und kom-
munikativer Kompetenz.
PV halten die persönlichenWertvorstellungen sowie denWillen eines Patienten fest, für den Fall,
dass er sich nicht mehr äußern beziehungsweise nicht mehr entscheiden kann. Der Patient muss
also mit Angehörigen, Ärzten und Pflegekräften über Fragen sprechen, in denen es um schwere
Erkrankung, Sterben und Tod geht. Daher löst das Formulieren einer PV per se eine intensive
Auseinandersetzung mit schwierigen Themen aus.
Vorformulierte PV, die Menschen ohne begleitendes Gespräch mit Ärzten oder Pflegekräften und
ohne vertiefte Auseinandersetzung mit den Angehörigen unterschreiben, sind von fehlendembis
geringem Nutzen, weil sie meist zu wenig Bezug nehmen auf persönliche Wertevorstellungen
und Anliegen. Sie unterstützen die Angehörigen und Ärzte in der Regel nicht dabei, ein Verständ-
nis vom tatsächlichen Patientenwillen zu gewinnen. Allerdings scheuen viele Ärzte das direkte
Gesprächmit ihren Patienten, wenn es umdas Sterben geht. Dies betrifft nicht nur die Patienten-
verfügung selbst, sondern auch eine konkrete Klärung des Vorgehens bei einem Herz-Kreislauf-
Stillstand. Mehrere Untersuchungen belegen, dass diese Zurückhaltung nicht gerechtfertigt ist
(Visser, M. et al., 2014).
Ablauf des Gesprächs
Zuerst sollte der Anlass für das Verfassen einer PV oder das Gespräch über eine Reanimation
geklärt werden. Hat der Patient selbst von einer schweren Erkrankung erfahren oder ist ein ihm
nahestehender Mensch nach langem Leiden verstorben? Danach wird folgendes Vorgehen emp-
fohlen:
• Beurteilungsfähigkeit des Patienten erfassen.
• Werteanamnese erheben.
• Vorgehen in konkreten Situationen festlegen.
• Eine Person oder mehrere Personen bestimmen, die im Falle einer Äußerungs- oder
Beurteilungsunfähigkeit stellvertretend Entscheidungen über die Lebensverlängerung
oder den Therapieabbruch fällen sollen.
Heranführen an spezifische Gesprächssituationen
Ärztekammer
Nordrhein