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T E C H N I K
energie | wasser-praxis
10/2014
(zu erkennen an der CE-M-Kennzeichnung)
erstmalig in Verkehr gebracht werden. Die
Nacheichung bereits in Verkehr befindli-
cher Geräte ist jedoch national geregelt,
von den Regelungen der MID nicht betrof-
fen und kann daher weiterhin durchge-
führt werden
(Abb. 1)
.
Die Konformitätsbewertung nach der MID
erfolgt mithilfe von Modulen durch den
Hersteller auf Basis der Modulkombinati-
onen B+D, B+F oder H1 und ersetzt die
bisherige Bauartzulassung und Erstei-
chung
(Abb. 2)
.
Auch wenn seit Kurzem
eine Neufassung der
europäischenMessgeräterichtlinie 2004/22/EG
(Measuring Instruments Directive – MID) [1]
vorliegt, enthält diese im Vergleich zur Ausga-
be 2004 keine für Messgeräteverwender pra-
xisrelevanten Veränderungen. Die wesentli-
chen für die Wassermessung relevanten Aus-
wirkungen der MID hier zunächst einmal in
Kurzform:
Am 30. Oktober 2016 endet eine zehnjährige
Übergangsfrist. Ab diesem Stichtag dürfen
nur noch konformitätsbewertete Messgeräte
Quelle: pixelnest – Fotolia.com
Das
gesetzliche Messwesen
in Deutschland befindet sich derzeit im Umbruch, da in Kürze ein komplett
überarbeitetes Eichrecht in Kraft treten wird. Ausschlaggebend dafür ist die europäische Messgeräte-
richtlinie aus dem Jahr 2004. Welche
Veränderungen
auf die Verwender von Wasserzählern ab dem
1. Januar 2015 zukommen, lässt sich schon jetzt überblicken.
von: Frank Stefanski (GELSENWASSER AG)
Auswirkungen des neuen
Eichrechts
auf die Wassermessung
1,2,3,4,5,6,7 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,...132
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