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T E C H N I K
energie | wasser-praxis
10/2014
Kommunikationsadapter
Die europäische Messgeräterichtlinie
(MID) [7], nach der Verbrauchszähler
für Elektrizität, Gas, Wasser und Wär-
me in Verkehr gebracht werden müs-
sen, fordert keine elektronische
Schnittstelle zur Datenauslesung oder
-fernübertragung. Die Zähler sind je-
doch meist mit Schnittstellen (z. B.
Impulsschnittstellen oder optoelekt-
ronischen Datenschnittstellen) ausge-
stattet, die den einschlägigen europä-
ischen Normen entsprechen. Diese
Schnittstellen können meist nicht zur
direkten Anbindung der Zähler an das
SMGw über das lokale Messnetz
(LMN) genutzt werden, da die TR be-
sondere Anforderungen an die Daten-
sicherheit dieser Übertragung stellt.
Kann der Zähler die Anforderungen
der TR nicht erfüllen, besteht mit Hil-
fe eines Kommunikationsadapters
(KA) die Möglichkeit zur Einbindung
der Zähler in das LMN. Der KA kann
entweder als Steckmodul in einen
Zähler eingebracht, unmittelbar an
den Zähler angeflanscht oder über ein
kurzes, inspizierbares Kabel mit dem
Zähler verbunden werden. Letzteres
ist insbesondere bei imNetz verbauten
prüfungen von Smart-Meter-Gateways
nicht mehr die Rolle spielen wird, die
sie nach dem derzeit geltenden Recht
noch hatte. Die Begleiterscheinungen
dieses Privatisierungsprozesses dürfen
jedoch die eichrechtkonforme Markt-
einführung von Smart-Meter-Gate-
ways nicht behindern. Koordiniert
über den Zentralverband Elektrotech-
nik- und Elektronikindustrie e. V.
(ZVEI) ist die PTB vor diesem Hinter-
grund in Planungsgespräche mit den
SMGw-Herstellern eingetreten. Um bis
Mitte 2015 für die ersten größeren Pi-
lotprojekte mit Messsystemen gültige
Baumusterprüfbescheinigungen aus-
geben zu können, wurde gemeinsam
die Definition eines „Generation-
1-Gateways“(G1-Initiative) bespro-
chen. Seitens dieser G1-Initiative wurde
vorgeschlagen, sich bei denGeräten der
erstenGenerationmit demVorhanden-
sein allein der Tarifierungsfunktiona-
litäten TAF 1,2, 6 und 7 gemäß TR zu
begnügen, damit die Komplexität in
den Konformitätsbewertungsverfahren
durch Wechselwirkungen zwischen
den Zertifizierungsverfahren nach PP
und TR einerseits und die eichrechtli-
chen Vorschriften andererseits verrin-
gert werden kann. Auch gibt es Einver-
nehmen, dass bei den G1-Gateways das
Vorliegen eines Zertifikates nach TR
seitens der PTB nicht als notwendige
Voraussetzung für eine eichrechtliche
Zulassung erachtet wird. Durch die
genannten und andere Vereinfachun-
gen der Gateway-Charakteristika wird
es im Übrigen möglich, für die Gate-
ways der verschiedenen Hersteller zu
in wesentlichen Punkten standardi-
sierten Baumusterprüfbescheinigun-
gen zu kommen. Auch diese Standar-
disierung lässt einen Geschwindig-
keitsgewinn bei der Durchführung der
eichrechtlichen Konformitätsbewer-
tungsverfahren erwarten. In Anerken-
nung dessen haben in der Zwischen-
zeit vier Unternehmen entsprechende
Zulassungsanträge für G1-Gateways
bei der PTB gestellt. Damit diese im
Jahr 2015 in ihrer Entscheidung, mit
welcher anerkannten Konformitätsbe-
wertungsstelle sie künftig zusammen-
arbeiten möchten, nicht beeinträch-
tigt werden, sind entsprechende orga-
nisatorische Vorkehrungen getroffen
und Kommunikationswege zu den
privaten anerkannten Konformitäts-
bewertungsstellen eröffnet.
Verbrauchs-
konform
mit der
Messgeräte-
Richtlinie
Kommunikations-
kodiert Zähler-
Ausgangsdaten
auf TR/PP-konformes
Protokoll
Smart Meter
Gateway
bildet neue
Messwerte durch
Zeitstempelung
und führt
Tarifierung durch
Kundendisplay
visualisiert
die im geschäftlichen
Verkehr genutzten
Messwerte aus
dem Gateway
PTB-A 50.8
gewährleisten:
Kodierung ohne
Verfälschung
und mit definierter
Latenzzeit
PTB-A 50.8
gewährleisten:
Richtigkeit
zeitbasierter
Messwertbildung und
der Zuordnung von
Messwerten zu
Tarifstufen
PTB-A 50.8
gewährleisten:
Verfügbarkeit
eichrechtlich
vertrauenswürdiger
Messwertanzeige für
den Letztverbraucher
IF_GW_LMN *)
IF_GW_CON *)
IF_GW_WAN *)
*) Schnittstellenbezeichnungen entsprechend PP
zähler
adapter
Abb. 1:
Anforderungen der PTB-A 50.8 an die Komponenten eines Messsystems
Quelle: M. Kahmann, PTB