energie | wasser-praxis 10 - page 15

hört dann der Vergangenheit an. Als
Nachfolgeprinzip kommt das des „neu-
en und globalen Ansatzes“ zur Anwen-
dung, das für Messgeräte, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinie
2004/22/EG über Messgeräte fallen [7],
bereits seit 2007 in Deutschland etab-
liert ist. Von den im „neuen und globa-
len Ansatz“ vorgesehenen Konformi-
tätsbewertungsmodulen kommt für
das Smart-Meter-Gateway im Wesent-
lichen die Modulkombination B „Bau-
musterprüfung“ und das Modul D
„Herstellererklärung der Konformität
mit der Bauart auf der Grundlage der
Qualitätssicherung für die Produktion“
in Frage.
Es ist abzusehen, dass es ab dem Jahr
2015 außer der PTB auch drei oder vier
kommerzielle, für Konformitätsbewer-
tungstätigkeiten im vorgenannten Sin-
ne vom BMWi anerkannte Konformi-
tätsbewertungsstellen geben wird. Vor
diesem Hintergrund ist zu erwarten,
dass die PTB künftig im Bereich Typ-
würfen für PP und TR des BSI zu ermit-
teln. Im Ergebnis dieser Abstimmungs-
arbeit sind vom BSI zahlreiche Anfor-
derungen aus den PTB-A 50.7 über-
nommen worden. Allerdings stellte
sich auch heraus, dass in Anbetracht
der teilweise doch sehr unterschiedli-
chen Anforderungsziele einerseits im
Bereich des Datenschutzes, der Daten-
sicherheit und der Interoperabiliät
und andererseits im Bereich des met-
rologischen Verbraucherschutzes eine
vollständige Integration der PTB-A
50.7 in das BSI-Vorschriftenwerk nicht
möglich sein würde. Aus diesem
Grund begann die PTB unter Beteili-
gung der betroffenen Interessengrup-
pen die Entwicklung der PTB-A 50.8
„Anforderungen an das Smart Meter
Gateway“ [5]. Dieses Dokument ist im
Wesentlichen eine die speziellen Ei-
genschaften des Smart-Meter-Gateway
berücksichtigende Konkretisierung
der PTB-A 50.7
(Abb. 1)
. Der Entwurf
3.0 der PTB-A 50.8 wurde durch die
Vollversammlung für das Eichwesen
im Jahr 2013 verabschiedet. In ihm
mussten allerdings einige Fragen des
eichrechtlichen Umgangs mit den
Messeinrichtungen und -systemen of-
fen bleiben, da es einen unauflösbaren
Zusammenhang zu noch in der Ent-
wicklung befindlichen anderen Regel-
werken, insbesondere auch Lastenhef-
ten der regelsetzenden Verbände
DVGWund FNN, gab. Die nachfolgen-
den Abschnitte wenden sich den Fra-
gen zu, die derzeit besonders intensiv
diskutiert werden.
Konformitätsbewertung
für Smart-Meter-Gateways
Ab 1. Januar 2015 ist das vollumfängli-
che Inkrafttreten des neuenMess- und
Eichgesetzes (MessEG) [6] zu erwarten.
Das derzeitige, für Zusatzeinrichtungen
von Verbrauchsmessgeräten noch über-
wiegend geltende Prinzip, ein eich-
rechtskonformes Inverkehrbringen
über eine PTB-Bauartzulassung und
eine Ersteichung zu organisieren, ge-
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OMS - Standard
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Opera
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