mechanischen Gaszählern mit Im-
pulsschnittstelle von Interesse, da vie-
le im Netz befindliche Zähler über
eine solche Schnittstelle verfügen. Ab-
hängig vom Typ ist es hier unter Um-
ständen ausgeschlossen, den KA direkt
am Zählwerk zu montieren.
Aufgabe des KA ist es, den Zählerstand
des angeschlossenen Zählers über eine
seiner digitalen Schnittstellen und de-
ren implementiertemProtokoll entspre-
chend auszulesen oder den Zählerstand
im Fall einer Impulsschnittstelle durch
Integration der Impulse digital nachzu-
bilden. Der im KA auf diese Weise re-
produzierte Zählerstand wird dann ab-
hängig von der Art der Kommunikation
im LMN verschlüsselt, signiert und an
das SMGw übertragen.
Grundsätzlich kann im LMN eine uni-
oder bidirektionale Verbindung zwi-
schen Zähler und Smart-Meter-Gateway
realisiert werden. Die bidirektionale
Technik hat den Vorteil, dass die Signal-
laufzeiten zwischen Zähler und Gate-
way ausgewertet werden können, da die
Auslesung des Zählerstandes vom
Smart-Meter-Gateway initiiert wird. Die
Anforderungen der TR machen für die
bidirektionale Kommunikation im
LMN aus kryptografischen Gründen
einen besonders intensiven Datenaus-
tausch beim Betrieb der Verbindung
unvermeidlich. Dies ist bei einer draht-
gebundenen Anbindung bezüglich
Bandbreite und Energieverbrauch un-
problematisch. Bei Funkverbindungen,
wie sie bei mit Batterie betriebener Elek-
tronik ausgestatteten Nicht-Elektrizi-
tätszählern häufig zur Anwendung
kommen, ist eine unidirektionale Kom-
munikation vorzuziehen, da die zu
kommunizierende Datenmenge ver-
gleichsweise gering ist. Während Elekt-
rizitätszähler auf Energie aus der Netz-
versorgung zurückgreifen können, ist
bei Gas- und gegebenenfallsWasserzäh-
lern die Minimierung des Energiever-
brauchs anzustreben, um eine hohe
Batterielebensdauer von z. B. zwölf Jah-
ren zu erreichen. Hieraus ergibt sich,
dass eine möglichst geringe Häufigkeit
des Sendens von Daten angestrebt wer-
denmuss. In der Diskussion sind derzeit
Intervalle von 20 Minuten.
Die PTB-A 50.8 stellt aus eichrechtli-
cher Sicht Anforderungen an den KA,
die grundsätzlich auch für Messgeräte
mit integrierter LMN-Schnittstelle
nach TR gelten. Es wird gefordert, dass
die Zählerstandsübertragung im LMN
unverfälscht und mit ausreichender
Auflösung (im Allgemeinen die Auflö-
sung der Zähleranzeige) erfolgt. Wei-
terhinmuss die Verzögerung zwischen
dem Zeitpunkt der Entstehung des
Zählwerkstandes und seiner Erfassung
und Zeitstempelung durch das SMGw
vernachlässigbar in Bezug auf die im
Gateway konfigurierte Registrierperio-
denlänge sein. Dies ist notwendig, um
eineMessrichtigkeit von einemProzent
bei zeitbezogenenMesswerten, wie der
mittleren Leistung in der Registrierpe-
riode, zu erreichen. Bezüglich des Re-
gistrierperiodenrasters wird die Syn-
chronität mit der gesetzlichen Zeit ge-
fordert, d. h., zur vollen Stunde müssen
Registrierperioden beginnen. Dies ist
notwendig, umden Letztverbrauchern
eine Möglichkeit zu bieten, ihr Ver-
brauchsverhalten zeitlich zu steuern,
und um Kunden mit mehreren Zähl-
punkten korrekt abrechnen zu können.
Entsprechend der PTB-A 50.8 muss
durch das SMGw sichergestellt wer-
den, dass die Zählerstandsdaten über
das LMN möglichst zeitnah zum Re-
gistrierperiodenraster erfasst werden
und in den originären Messwertlisten
zusammen mit dem Tageszeitstempel
des Eingangs gespeichert werden. Die
Auswertung der Zeitstempel erlaubt
die Bewertung der Verwertbarkeit im
Sinne des gesetzlichen Messwesens.
Dies ist dann gegeben, wenn die ma-
ximale Abweichung der Erfassung ge-
genüber demRaster nicht mehr als drei
Prozent der Registrierperiodenlänge
beträgt und die tatsächliche Registrier-
periodenlänge nicht mehr als ein Pro-
zent vom Vorgabewert abweicht. An-
derenfalls dürfen die übertragenen
Zählerstandwerte nur eingeschränkt
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