Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 10

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– Sonderheft
NORMEN UND VORSCHRIFTEN
E.5.6.2.2 „Korrosionsschutz“ zu
beachten:
]
Aluminiumleiter sollen nicht direkt
auf Gebäuden mit kalkhaltiger Ober-
fläche wie Kalkstein oder Kalksteinputz
und niemals im Erdboden verlegt
werden.
]
Darüber hinaus sollten Leiter aus
Aluminium nicht direkt in Erde verlegt
werden oder einbetoniert oder direkt
an und auf Beton angebracht werden,
es sei denn, sie sind vollständig mit
einem dauerhaften eng umschließen-
den Isoliermantel umhüllt.
]
Die praktische Erfahrung zeigt:
Aluminium sollte nie für Erder
verwendet werden.
Nach Abschnitt E.5.6.2.2.2 ist in Stahl-
faserbeton die Verwendung von Erdungs-
leitungen aus Stahl nicht zulässig, wenn
nicht gewährleistet werden kann, dass die
Erdungsleitungen allseits mit mindestens
50 mm Beton umhüllt sind. In der Praxis
bedeutet dies, dass in der Regel nicht-
rostender Stahl (Werkstoff-Nr. 1.4571)
verwendet wird.
3 Trennungsabstand
Die Berechnung und Einhaltung des
Trennungsabstands ist eine wesentliche
normative Forderung, um gefährliche
Funkenüberschläge zu vermeiden.
Die Erfahrungen der Praxis zur Berech-
nung des Trennungsabstands wurden
in die internationalen Beratungen beim
IEC TC 81 eingebracht. An der eigent-
lichen Berechnungsformel für den
Trennungsabstand
s
hat sich nichts
geändert:
s
=
k
i
k
c
k
m
l
k
i
abhängig von der gewählten Schutz-
klasse des LPS (s. Tabelle 10)
k
c
abhängig vom (Teil-)Blitzstrom, der
durch die Fangeinrichtungen und
Ableitungen fließt (s. Tabelle 12 und
Anhang C)
k
m
abhängig vom elektrischen Isolierstoff
(s. Tabelle 12)
l
die Länge (in Meter) entlang der Fang-
einrichtung oder der Ableitung von
dem Punkt, an dem der Trennungsab-
stand ermittelt werden soll, bis zum
nächstliegenden Punkt des Potential-
ausgleichs oder der Erdung (s. Anhang
E, E.6.3).
1.4 Hinweise zur Positionierung
von Fangeinrichtungen
Verschiedene Schadensfälle aus den
Jahren 2010 bis 2012 (s. [3][4][5][6]) unter-
streichen den nachdrücklichen Hinweis
des K 251 zur Positionierung von Fang-
einrichtungen:
]
5.2.1: Für alle Arten der Fangeinrich-
tungen dürfen nur die tatsächlichen
Abmessungen der metallenen Fang-
einrichtungen berücksichtigt werden,
um eine Stromaufteilung sicherzu-
stellen.
]
Anhang A, A.1.1: Für die Bestimmung
des geschützten Volumens sind
nur die realen Maße der metallenen
Fangeinrichtungen zu berücksichti-
gen.
1.5 Hinweise zur Installation
von Fundamenterdern
Das K 251 weist in einer Erläuterung zu
Anhang E, E.5.6.2.2.2, ausdrücklich dar-
auf hin, „es ist sicherzustellen, dass ein
Fundamenterder allseits mit mindestens
50 mm Beton umhüllt ist. Kann dies nicht
sichergestellt werden, dann ist Kupfer
oder rostfreier Stahl der geeignete Werk-
stoff für den Erder (siehe Abschnitt 5.6.2
und Tabelle 7)“.
Hinweis:
Für Fundamenterder gilt, dass
DIN 18014:2007-09 [7] und DIN 18015-
1:2007-09 [8] zu beachten sind. Achtung:
Beide Nomen sind in der Überarbeitung
und werden voraussichtlich noch 2013
neu veröffentlicht.
2 Bauteile und
Materialauswahl
Bauteile müssen nach [1], Abschnitt 5.5.1,
den elektromagnetischen Wirkungen des
Blitzstroms und vorhersehbaren zufälligen
Beanspruchungen ohne Schaden stand-
halten. Dies kann durch die Verwendung
von Bauteilen erreicht werden,
die
erfolgreich nach der Reihe DIN
EN 62561 geprüft wurden
(Die
Normenreihe DIN EN 62561 [9] löst die
früher geltende Normenreihe DIN
48801 ff. ab).
Zusätzlich zu den in [1], Tabelle 6, ange-
gebenen elektrischen und mechanischen
Mindestvoraussetzungen, müssen bei der
Auswahl der Werkstoffe die Korrosions-
eigenschaften berücksichtigt werden. In
diesem Zusammenhang ist der Abschnitt
Der Messstrom soll vorzugsweise unge-
fähr 10 A betragen, da zu niedrige Mess-
ströme zu Fehlern führen können. Durch
zwei unterschiedliche Messungen ist zu
ermitteln, dass
]
von einem Anschlusspunkt der Beweh-
rung zum nächsten ein Widerstands-
wert von <10 mΩ eingehalten wird
sowie
]
von den Anschlusspunkten an die
Bewehrung gegenüber H-PAS (Haupt-
Potentialausgleichsschiene) ein Wider-
standswert von <10 mΩ je Meter
Gebäudehöhe eingehalten wird.
Der Wert von 10 mΩ pro Meter Gebäu-
dehöhe erlaubt eine „integrale Aussage“
der Eignung der Bewehrung für Blitz-
schutzzwecke und sollte sicher erreicht
oder unterschritten werden. Für Messun-
gen ist eine Gleichstromquelle zu ver-
wenden, damit der ggf. störende Einfluss
von „vagabundierenden“ veränderlichen
Strömen verhindert wird.
1.3 Gefährdung durch Schritt-
und Berührungsspannungen
Kritisch betrachtet das K 251 die Aussa-
gen in [1], Abschnitte 8.1 und 8.2, die das
Thema Verringerung der Gefährdung
durch Berührungs- und Schrittspannun-
gen behandeln. Als eine der Maßnahmen
wird in diesen Abschnitten ausgeführt,
dass eine Lebensgefahr auf „ein annehm-
bares Maß verringert werden kann,
wenn ein System von mindestens zehn
natürlichen Ableitungen vorhanden ist“.
Die Berechtigung dieser Aussage kann
von den Experten des K 251 nicht
nachvollzogen werden. Anwendern dieser
Norm wird daher empfohlen, diese Maß-
nahme zur Vermeidung von Berührungs-
bzw. Schrittspannungen nicht anzuwen-
den und nach anderen Lösungen zu su-
chen!
Eine Möglichkeit ist eine andere norma-
tive Maßnahme, die Gefährdung durch
einen hohen Übergangswiderstand der
oberflächlichen Bodenschicht innerhalb
von 3 m um die Ableitungen, die nicht
kleiner als 100 kΩ ist, zu reduzieren. Ge-
mäß normativer Anmerkung reduziert
eine Schicht Isolierstoff, z. B. Asphalt mit
einer Dicke von 5 cm (oder eine Schicht
Kies mit einer Dicke von 15 cm), im Allge-
meinen die Gefahr auf ein annehmbares
Maß. Weitere alternative, physikalisch
begründete Lösungen sind zurzeit in der
Diskussion.
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