Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 12

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– Sonderheft
NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Werden Mängel festgestellt, dann hat
das Instandhaltungspersonal sicherzu-
stellen, dass alle während der Prüfung
festgestellten Mängel innerhalb eines
angemessenen Zeitrahmens behoben
werden. Alle Hinweise auf einen Blitz-
schaden an der Anlage oder dem zuge-
hörigen Blitzschutz sind unverzüglich
zu dokumentieren und zu berichten.
Wartungs- und Prüfberichte sind für jede
Anlage zum Zweck der Trendanalyse
aufzubewahren.
Beiblätter zum Normenteil 3 dienen
der besseren Anwendbarkeit und
bieten zusätzliche Informationen
(s. folgende Beiträge).
Literatur
[1] DIN EN 62305-3 (DIN VDE 0185-305-3):
2011-10 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von
baulichen Anlagen und Personen.
[2] DIN EN 60079-17 (DIN VDE 0165-10-1):
2008-05 Explosionsfähige Atmosphäre –
Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elek-
trischer Anlagen.
[3]
Hartono, Z.A.; Robiah, I.:
Death at the
stadium, report on the fatal use of an early
streamer emmission lightning rod in
Malaysia, März 2012.
[4]
Hartono, Z. A.; Robiah, I.:
Adventure Island
lightning incident report on the deadly
failure of an early streamer emission light-
ning rod (Revision 1), April 2012.
[5]
Kutá ˇc, J.; Martínek, Z.; Mikeš, J.:
Biogas plant
explosion protected early streamer emission
(ESE) air terminal. ELEKTRO (2011)11.
[6]
Hartono, Z. A.; Robiah, I.:
The bell tower
incident at Sigolsheim: A very compelling
evidence for the failure of the early streamer
emission. technology & standard, September
2010.
[7] DIN 18014:2007-09 Fundamenterder –
Allgemeine Planungsgrundlagen.
[8] DIN 18015-1:2007-09 Elektrische Anlagen
in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrund-
lagen.
[9] DIN EN 62561 Blitzschutzsystembauteile.
[10] Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV:
Verordnung über Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Bereitstellung von
Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei
der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und über
die Organisation des betrieblichen Arbeits-
schutzes.
[11] Technische Regeln für Betriebssicherheit
(TRBS) 2152 Teil 3:2009-11 Gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung
der Entzündung gefährlicher explosions-
fähiger Atmosphäre.
[12] Montage-Handbuch Blitzschutz, Herausge-
ber: Verband Deutscher Blitzschutzfirmen
e. V. (VDB), Köln.
Q
dieses Konzeptes ist natürlich, dass das
Personal die Anforderungen an eine
Blitzschutz-Fachkraft erfüllt.
Im Abschnitt D.6.5 werden folgende
Prüffristen vorgegeben:
]
Die Blitzschutzanlage ist elektrisch alle
12 (+2) Monate zu prüfen oder
]
es ist der bedarfsgerechte Zeitabstand
für die wiederkehrenden Prüfungen
vorausschauend zu bestimmen; dieses
ist eine komplexe Angelegenheit.
Die Prüftiefe und die Intervalle zwi-
schen den wiederkehrenden Prüfungen
müssen festgelegt sein, wobei die Art
der Geräte, die Hinweise des Herstellers
(falls vorhanden), die die Abnutzung
beeinflussenden Faktoren und die
Ergebnisse vorheriger Prüfungen zu
berücksichtigen sind.
In diesem Abschnitt wird ausgeführt, dass
Zeitabstände zwischen wiederkehrenden
Prüfungen, die größer als drei Jahre sind,
im Ausnahmefall denkbar sind und auf
einer Abschätzung basieren sollten, die
alle wesentlichen Informationen enthält.
Diese Möglichkeit widerspricht der
BetrSichV – §15 „Wiederkehrende Prü-
fungen“:
„Bei Anlagen in explosions-
gefährdeten Bereichen im Sinne des §1
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 müssen Prüfungen im
Betrieb spätestens alle drei Jahre durch-
geführt werden.“
und kann daher in der
Praxis nicht angewendet werden.
Prüfungen dürfen nur mit Messgeräten
durchgeführt werden, die IEC 61557-4
entsprechen. Der Gleichspannungswider-
stand jedes einzelnen an die Blitzschutz-
anlage angeschlossenen Objekts darf
0,2 Ω nicht überschreiten. Die Messge-
räte müssen ordnungsgemäß gewartet
und nach den Herstelleranweisungen
kalibriert sein. Falls möglich, muss das
Drei-Punkt-Erdwiderstandsmessverfah-
ren zur Messung des Erdwiderstands in
ex-gefährdeten Einrichtungen verwendet
werden.
Für Überspannungs-Schutzgeräte gilt:
„Überspannungs-Schutzgeräte (und
deren Mittel zur Isolierung, falls vorhan-
den) müssen nach den Herstelleran-
weisungen in Intervallen von nicht mehr
als 12 Monaten geprüft werden oder
immer dann, wenn eine elektrische
Prüfung des Blitzschutzsystems durchge-
führt wird. Überspannungs-Schutzgeräte
müssen auch nach jedem vermuteten
Blitzschlag in die bauliche Anlage geprüft
werden.“
Aussage gilt allerdings nicht für den
Einsatz von zugelassenen Ex-Funken-
strecken.
Die meisten Änderungen wurden im
Abschnitt D.6 „Instandhaltung und Prü-
fung“ vorgenommen. Alle Blitzschutz-
systeme an Anlagen mit Ex-Gefährdung
müssen demnach sorgfältig instandge-
halten und geprüft werden. Für die
installierten Schutzsysteme muss ein
Wartungs- und Prüfplan entwickelt wer-
den. Mit Abschluss der Installation von
Blitzschutzsystemen sind Wartungsricht-
linien zu erstellen oder in bestehenden
Plänen zu ergänzen.
Damit die Anlagen in einem zufrieden-
stellenden Zustand erhalten werden, der
den ununterbrochenen Betrieb ermög-
licht, müssen
]
regelmäßig wiederkehrende Prüfungen
und/oder
]
eine ständige Überwachung durch
Fachkräfte und, wenn erforderlich,
eine Wartung durchgeführt werden.
Nach jeder Einstellung, Wartung, Repa-
ratur, Beanstandung, Änderung oder
jedem Ersatz von Bauteilen müssen die
Anlagen oder die betreffenden Anlagen-
teile einer Prüfung unterzogen werden.
Das Prüfpersonal muss die Prüfung un-
abhängig von den Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten ausführen und
muss in der Lage sein, unvoreingenom-
men über die Ergebnisse der Prüfung zu
berichten. Eine Zugehörigkeit zu einer
externen unabhängigen Organisation
wird nicht gefordert.
Neu ist im Abschnitt D.6.4.2 das Konzept
der ständigen Überwachung durch fach-
kundiges Personal.
Ziel der ständigen Überwachung ist es,
eine frühzeitige Erkennung auftretender
Mängel und deren nachfolgende Behe-
bung zu ermöglichen. Dazu wird das
vorhandene fachkundige Personal einge-
setzt, das die Anlage im Rahmen seiner
Arbeiten (z. B. Montagearbeiten, Ände-
rungen, Inspektionen, Wartungsarbeiten,
Fehlersuche, Reinigungsarbeiten, Kon-
trollgänge, An- und Abklemmarbeiten,
Funktionsprüfungen, Messungen) betreut
und seine Fähigkeiten dazu nutzt, Män-
gel und Veränderungen frühzeitig zu
erkennen.
Die ständige Überwachung durch fach-
kundiges Personal hebt die Anforderung
nach Erst- und Stichprobenprüfung nicht
auf. Voraussetzung für die Umsetzung
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