Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 17

– Sonderheft
17
NORMEN UND VORSCHRIFTEN
H.-J. Krämer,
Aachen
Die Informationen des Beiblatts
dienen dem besseren Verständnis
der Norm DIN EN 62305-3 [1]. Es
werden bauliche Anlagen berück-
sichtigt, für die es – unter Blitz-
schutzaspekten – international
wenige normative Vorgaben gibt.
Da sich Gebäudetechnik und
-nutzung weiterentwickelt haben,
werden auch moderne bauliche
Anlagen berücksichtigt.
1 Nationales Vorwort
Gegenüber DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 [2]
wurden folgende Änderungen vorge-
nommen:
]
Erweiterung von Abschnitt 5 „Gebäude
und Anlagen mit ex-gefährdeten
Bereichen“.
]
Umfassende redaktionelle Überarbei-
tung des Beiblatts, insbesondere die Ein-
leitungen zu den Abschnitten 16 und17.
]
Neuer Abschnitt 20 „Anlagen zur
Abwasserbehandlung (Kläranlagen)“.
]
Neuer Abschnitt 21 „Rohrbrücken in
Industrieanlagen“.
]
Überarbeitung oder Ergänzung der
Bilder 17, 23, 24 und 29.
2 Änderungen und
Ergänzungen
Dem Anwender werden Hinweise zur
Schutzklasse (SK) gegeben, wie sie bei
normalen Anforderungen sinnvoll anzu-
wenden ist sowie durchgeführte Ände-
rungen benannt, Tafel
™
.
2.1 Abschnitt 5.1
Zeigt eine Risikoanalyse, dass eine Instal-
lation gegen Blitz- und sonstige Über-
spannungen besonders anfällig ist, so
sind Vorkehrungen zur Vermeidung dieser
möglichen Gefährdungen zu treffen.
2.2 Abschnitt 5.3.5
Ein Schutz gegen Selbstlockern von
Schraubverbindungen kann z. B. durch
die Verwendung von Federringen erreicht
werden. Zahnscheiben haben sich nicht
bewährt.
2.3 Abschnitt 5.4.1a
Fangeinrichtungen und Ableitungen wer-
den nicht benötigt, es sei denn, es erge-
ben sich zusätzliche Anforderungen aus
der Richtlinie 97/23/EG [3] über Druckge-
räte.
2.4 Abschnitt 5.4.1d,
neue Anmerkung
Handelt es sich bei den oberirdisch ver-
legten Rohrleitungen um geschlossene
metallene und elektrisch leitend verbun-
dene Leitungsabschnitte, die über Metall-
auflager in deutlich kleineren Abständen
als 30 m (z. B. alle 10 m) mit dem Er-
dungssystem verbunden sind, kann auf
die geforderte Erdung alle 30 m verzich-
tet werden.
2.5 Abschnitt 5.5
Dieser Abschnitt wurde neu eingefügt.
Er enthält Aussagen zum „Konzept der
ständigen Überwachung durch fachkun-
diges Personal“. Mit Hilfe einer ständigen
Überwachung sollen mögliche und auf-
getretene Mängel rechtzeitig erkannt und
deren kurzfristige Behebung ermöglicht
werden. Vor Ort vorhandenes fachkundi-
ges Personal, welches die Anlage im Rah-
men seiner Arbeiten (z. B. Montage- und
Wartungsarbeiten, Änderungen, Inspekti-
DIN EN 62305-3 – Beiblatt 2
Autor
Heinz-Josef Krämer
ist geschäftsführen-
der Gesellschafter der Blitzschutzbau
Rhein-Main Adam Herbert GmbH, Aachen.
Tafel
™
Übersicht der Abschnitte, Schutzklassen und durchgeführte textliche
Änderungen
Kapitel Titel
SK Änderungen
1
Anwendungsbereich
2
Krankenhäuser, Kliniken und Ärztehäuser
II
3
Sportstätten mit Zuschaueranlagen und Tribünen III
4
Gebäude mit feuergefährdeten Bereichen
III
5
Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährde-
ten Bereichen
II
5.1, 5.3.5,
5.4.1, 5.5
6
Gebäude mit explosivstoffgefährdeten Bereichen II
7
Schornsteine
8
Fernmeldetürme
III
9
Seilbahnen
III
10
Tragluftbauten
III
11
Brücken
III
12
Krane auf Baustellen
III
13
Windmühlen
III
14
Hochregallager
III
15
Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
III
15.1
16
Siloobjekte mit explosionsgefährdeten Bereichen II
16, Einleitung
17
Biogasanlagen
II
17, Einleitung
18
Kirchtürme und Kirchen
III
19
Schwimmbäder
(1)
20
Anlagen zur Abwasserbehandlung (Kläranlagen)
III (2) NEU
21
Rohrbrücken in Industrieanlagen
III
NEU
(1) 19.1 Ein Blitzschutzsystem für Schwimmbäder wird durch eine Risikoabschätzung
nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) und durch eine Gefährdungsanalyse
festgelegt.
(2) 20. SK III für normale Anforderungen. Ex-Bereiche, Warten und Bereiche mit
Leittechnik nach Beurteilung durch eine Risikoabschätzung nach DIN EN 62305-2.
1...,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16 18,19,20,21,22,23,24,25,26,27,...84
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