– Sonderheft
19
NORMEN UND VORSCHRIFTEN
2.10 Abschnitt 21
Für Rohrbrücken in Industrieanlagen
wird Schutzklasse III für normale Anfor-
derungen genannt.
Um die geforderte Effektivität eines
Blitzschutzsystems zu erreichen, müssen
alle vorhandenen technischen Systeme
beachtet und in einem Gesamtkonzept
realisiert werden. Es werden mögliche
Lösungen mit einigen Bildern anschau-
lich dargestellt.
Bild
zeigt beispielhaft in einer Darstel-
lung den Schutz einer Rohr- und Kabel-
brücke mit Fangstangen, wenn direkte
Einschläge nicht zugelassen sind. Je
nach Höhe und Ausdehnung benach-
barter baulicher Anlagen entstehen
Schutzbereiche, in die ein Direktein-
schlag nicht möglich ist. Die üblicher-
weise ausgeführten Erdungsmaßnah-
men sind ebenfalls dargestellt.
3 Hinweise zur
Anwendung
Beiblatt 2 enthält Informationen zu DIN
EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), jedoch
keine zusätzlich genormten Festlegun-
gen. Es stellt den aktuellen Stand der
Technik dar und hat als ergänzende In-
formation für die Praxis einen hohen
Stellenwert.
Die Berücksichtigung des Beiblatts ist
sinnvoll. In jeder Vertragsverhandlung
sollte die Anwendung der jeweils gel-
tenden Beiblätter mit dem Kunden ver-
einbart werden.
Die Beiblätter entsprechen dem aner-
kannten Stand der Technik und sind zu
beachten.
Literatur
[1] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen
Anlagen und Personen.
[2] DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 (VDE 0185-305-
3 Beiblatt 2):2012-10 Blitzschutz – Teil 3:
Schutz von baulichen Anlagen und Perso-
nen – Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen
für besondere bauliche Anlagen.
[3] Richtlinie 97/23/EG zur Angleichung der
Rechtsvorschriften über Druckgeräte vom
August 2012.
[4] DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-
02 Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management
(IEC 62305-2:2012, modifiziert).
[5] DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1):2009-05
Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 14:
Projektierung, Auswahl und Errichtung
elektrischer Anlagen.
Q
Autor
Dipl.-Ing.
Reyno Thormählen
ist Ge-
schäftsführer der Firma Hans Thormählen
GmbH & Co. KG, Großenmeer, und
Vorsitzender des Verbands Deutscher
Blitzschutzfirmen e.V.
DIN EN 62305-3 – Beiblatt 3
R. Thormählen,
Großenmeer
Das zur DIN EN 62305-3 [1][2] her-
ausgegebene Beiblatt 3 [3] gibt den
Anwendern der Norm zusätzliche
Informationen für die Prüfung und
Wartung von Blitzschutzsystemen.
1 Ziele der Überarbeitung
des Beiblatts 3
Die Mitarbeiter des Normenkomitees
verfolgten bei der Überarbeitung zwei
wichtige Ziele:
1. Dem Anwender soll keine Ergänzung
zur VDE 0185-305-3, sondern ein in
sich geschlossenes Papier über die Prü-
fung und Wartung von Blitzschutzsys-
temen an die Hand gegeben werden.
Dies sichert eine leichte Anwendbar-
keit, da lästige Querverweise zwischen
der Hauptnorm und dem Beiblatt
vermieden werden.
2. In Deutschland bewährte Verfahrens-
weisen sollen übernommen werden,
sofern sie der VDE 0185-305-3 nicht
widersprechen. Hiermit wird die
Kontinuität zu bisher durchgeführten
Prüfungen sichergestellt.
Die Ergänzungen stehen nicht im Wider-
spruch zur eigentlichen Norm. Das Bei-
blatt besitzt einen informativen Charakter.
Es enthält Informationen zur VDE 0185-
305-3, jedoch keine zusätzlich genormten
Festlegungen. Zu empfehlen ist, dieses
Beiblatt vertraglich einzubeziehen, sofern
der Vertragsumfang Prüfungen an Blitz-
schutzsystemen beinhaltet. Prüfungen an
Blitzschutzsystemen dürfen nur von Blitz-
schutzfachkräften ausgeführt werden.
Der Begriff der Blitzschutzfachkraft ist seit
2006 im nationalen Vorwort der VDE
0185-305-3 verankert. Demnach gilt:
„Eine Blitzschutzfachkraft ist, wer aufgrund
seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der ein-
schlägigen Normen Blitzschutzsysteme
planen, errichten und prüfen kann.“
Die Kriterien fachliche Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen gelten in
der Regel als erfüllt, wenn eine mehrjäh-
rige Berufserfahrung und eine zeitnahe
berufliche Tätigkeit im Bereich des Blitz-
schutzes vorliegen. Eine mehrjährige Be-
rufserfahrung liegt dann vor, wenn fünf
Jahre oder länger Fertigkeiten im Bereich
des Blitzschutzes erworben wurden.
Zeitnahe berufliche Tätigkeit bedeutet,
dass Fertigkeiten und Kenntnisse noch
nicht in Vergessenheit geraten sein
dürfen. Obwohl individuell unterschied-
lich, kann auch hier ein Richtwert von
5 Jahren angesetzt werden.
Die Bereiche Planung, Errichtung und
Prüfung stellen unterschiedliche An-
forderungen an die Blitzschutzfachkraft.
Für die Prüfung sind Kenntnisse über
physikalische Zusammenhänge, Einsatz
der unterschiedlichen Planungsmethoden
und anzuwendende normative Berech-
nungsverfahren, Installationsrichtlinien
von Blitzschutzbauteilen und Überspan-
nungs-Schutzgeräten, allgemeine bau-
technische Erfordernisse und Montage-
techniken erforderlich.
Außerdem wurde es notwendig, die
Qualifikation des Fachpersonals, das
Blitzschutzsysteme in ex-gefährdeten
Anlagen prüft, wartet und instand setzt,
konkret festzulegen [2].
2 Bestandsschutz
Vor einer Prüfung wird der Bestands-
schutz des Blitzschutzsystems mit dem
Betreiber bzw. Eigentümer der baulichen
Anlage nach folgenden Kriterien geprüft:
]
Ein Blitzschutzsystem hat Bestands-
schutz, wenn es die zum Zeitpunkt sei-
ner Errichtung geltenden Vorschriften
erfüllt und keine Anpassungsforderun-
gen der dazu berechtigten Institutio-
nen vorliegen.
]
Ein Blitzschutzsystem verliert den Be-
standsschutz, wenn vorschriftswidrige
Änderungen am Blitzschutzsystem
oder relevante Änderungen an der
baulichen Anlage, die den Blitzschutz
betreffen, vorgenommen werden.