Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 20

20
– Sonderheft
NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Tafel
™
Größte Abstände zwischen den Prüfungen von Blitzschutzsystemen in Jahren
Schutzklasse Sichtprüfung Umfassende Prüfung Umfassende Prüfung
bei kritischen Situationen
I und II
1
2
1
III und IV
2
4
1
Beiblatt 3 enthält eine pragmatische Ent-
scheidungshilfe, mit der sich der Bestands-
schutz im Zuge der Prüfung bzw. vor Aus-
führung von Reparaturen beurteilen lässt.
Bei baulichen Anlagen, die der Betriebssi-
cherheitsverordnung (BetrSichV) unterlie-
gen, muss das Blitzschutzsystem jederzeit
in einem ordnungsgemäßen Zustand be-
trieben werden.
Werden Erkenntnisse ermittelt, die eine
Anpassung des Blitzschutzsystems erfor-
derlich machen, so sind diese in Abstim-
mung mit dem Betreiber der Anlage um-
zusetzen.
3 Arten von Prüfungen
Prüfungen an Blitzschutzsystemen kön-
nen zu verschiedenen Zeitpunkten erfol-
gen. Man unterscheidet folgende Arten:
]
Prüfung der Planung (vor Ausführung
der Leistungen).
]
Baubegleitende Prüfung (umfasst Teile
des Blitzschutzsystems, die später nicht
mehr zugänglich sind).
]
Abnahmeprüfung (nach Fertigstellung).
]
Umfassende Prüfung (nach Inbetrieb-
nahme in regelmäßigen Zeitabständen).
]
Zusatzprüfung (z. B. bei wesentlichen
Nutzungsänderungen, Erweiterungen,
Reparaturen oder bekannten Blitzein-
schlägen).
]
Sichtprüfung (Besichtigen zwischen
den umfassenden Prüfungen).
4 Zeitpunkte
der Prüfungen
Bestehen behördliche Auflagen oder Ver-
ordnungen mit Prüffristen, so gelten diese
als Mindestanforderungen. Diese können
z. B. länderspezifische bauordnungsrecht-
liche Prüffristen, Arbeitsschutzbestim-
mungen (z. B. BetrSichV) oder Anforde-
rungen der Sachversicherer sein. Liegen
keine Gesetze oder andere Auflagen vor,
so gelten die Zeitabstände für Wiederho-
lungsprüfungen gemäß Tafel
™
als Emp-
fehlung.
Kritische Situationen könnten sich auf
bauliche Anlagen beziehen, die störemp-
findliche Systeme beinhalten, oder auf
Bürogebäude, Geschäftshäuser oder Plät-
ze, auf denen sich eine größere Anzahl
von Personen aufhalten kann. Kritische Si-
tuationen können auch dort auftreten,
wo Anlagenteile starken mechanischen,
atmosphärischen und chemischen Beein-
flussungen (Windeinflüsse, Witterung)
ausgesetzt sind. Unter Berücksichtigung
der Gefährdungsbeurteilung, die durch
den Betreiber der Anlage erfolgen muss,
werden die Zeitabstände zwischen den
Prüfungen unter Beachtung der Tafel
™
festgelegt.
5 Ablauf
der Prüfungen
Prüfungen sollen gewährleisten, dass das
Blitzschutzsystem in jeder Hinsicht den
zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen
Normen entspricht. Als Grundlage der
Prüfung und ihres Ablaufs dienen immer
die aktuellen Normen, unabhängig da-
von, nach welcher Norm die Blitzschutz-
anlage errichtet wurde.
Die Prüfung umfasst:
1.
Kontrolle der technischen
Unterlagen
Die technische Dokumentation (z. B. Prüf-
buch) ist auf Vollständigkeit, Einhaltung
dieser Norm und Übereinstimmung mit
der vorhandenen Anlage zu prüfen.
2.
Sichtprüfung
Visuell zu prüfen ist, ob sich das Gesamt-
system des äußeren und inneren Blitz-
schutzes in einem ordnungsgemäßen Zu-
stand befindet. Dies umfasst z. B. die Be-
festigung und Funktionstüchtigkeit aller
sichtbaren Leiter und Systemkomponen-
ten an den Montageflächen und die
Komponenten, die mechanischen Schutz
bieten, z. B. Distanzhalter, Stützrohre.
3.
Widerstandsmessungen
Es ist zu messen, ob alle Verbindungen
und Anschlüsse von Fangeinrichtungen,
Ableitungen, Potentialausgleichsleitun-
gen, Schirmungsmaßnahmen usw. einen
niederohmigen Durchgang haben (Richt-
wert <1Ω).
An allen Messstellen der Erdungsanlage
ist die Durchgängigkeit der Leitungen
und Verbindungen festzustellen. Die ge-
messenen Werte müssen <1 Ω betra-
gen. Die Messverfahren 1 und 2 (Bilder
™
und
š
) sind geeignet, zuverlässig
und schnell Leitungsunterbrechungen
oder erhöhte Übergangswiderstände an
Verbindungsstellen festzustellen. Zur
sicheren Beurteilung der Messwerte
muss der Anwender Erfahrungen in der
bestimmungsgemäßen Anwendung des
Messverfahrens haben. Da es sich um
Schleifenwiderstandsmessungen han-
delt, muss die zu beurteilende Mess-
schleife bekannt sein. Zur Bestimmung
des Erdausbreitungswiderstands sind die
Messverfahren 1 und 2 nicht geeignet.
Des Weiteren ist der Gesamterdungswi-
derstand der Erdungsanlage (Richtwert
<10 Ω) und/oder der Erdungswider-
stand von Einzel- und Teilringerdern zu
messen. Hierzu muss ein Erdungsmess-
gerät verwendet werden. Mit dem
Messverfahren 3 (Bild
›
) kann der
Erdausbreitungswiderstand beurteilt
werden. Bei Anwendung dieses Mess-
verfahrens ist zu beachten, dass die
Messung durch parallele Erdungsan-
schlüsse oder Potentialausgleichsverbin-
dungen (z. B. PE/PEN des Verteilungs-
netzbetreibers) erheblich beeinflusst
werden kann. Zur sicheren Bestimmung
des Erdausbreitungswiderstands muss
die zu messende Erdungsanlage von
zusätzlichen, messwertverfälschenden
Erdungs- oder Potentausgleichsan-
schlüssen getrennt werden. Ist dies
nicht möglich, so ist nur eine Aussage
über die Gesamtimpedanz möglich. Der
Messverantwortliche muss dies im Prüf-
™
Messverfahren 1:
Durchgängigkeitsmessung zwischen
zwei Erdeinführungen mit einem
Erdungsmessgerät
1...,10,11,12,13,14,15,16,17,18,19 21,22,23,24,25,26,27,28,29,30,...84
Powered by FlippingBook