Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 18

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– Sonderheft
NORMEN UND VORSCHRIFTEN
onen, Fehlersuche, Reinigungsarbeiten,
Kontrollgänge, An- und Abklemmarbei-
ten, Funktionsprüfungen, Messungen)
betreut, soll in der Lage sein, derartige
Mängel und Veränderungen frühzeitig
zu erkennen. Die hierfür notwendigen
Voraussetzungen werden näher be-
schrieben.
Die ständige Überwachung durch fach-
kundiges Personal hebt die Anforderung
nach Erst- und Stichprobenprüfung nicht
auf. Voraussetzung für die Umsetzung
dieses Konzeptes ist, dass das Personal
die Anforderungen an eine Blitzschutz-
Fachkraft erfüllt. Der Betreiber der Anlage
ist für die Umsetzung verantwortlich.
2.6 Abschnitt 15.1
Die Definition einer Versammlungsstätte
bei Beherbergungsbetrieben wurde
gemäß den gesetzlichen Festlegungen
geändert. Jetzt heißt es nicht mehr „bei
mehr als 60 Gastbetten“, sondern „bei
mehr als 12 Gastbetten“.
Beim letzten Satz wurde ergänzt, dass
die im Beiblatt aufgeführten Hinweise
immer auf Übereinstimmung mit den
gültigen Landesbauordnungen geprüft
werden müssen.
2.7 Abschnitt 16
Ein Blitzschutzsystem, das für Schutzklas-
se II ausgelegt ist, entspricht den norma-
len Anforderungen für Siloobjekte mit
ex-gefährdeten Bereichen. In besonderen
Einzelfällen ist zu prüfen, ob zusätzliche
Maßnahmen nach DIN EN 62305-2 [4]
erforderlich sind.
Für den Blitzschutz von Siloobjekten mit
ex-gefährdeten Bereichen gelten neben
den Anforderungen der DIN EN 62305-3
[1] die Anforderungen der DIN EN 60079-
14 [5]. Daneben sind die Anforderungen
aus Abschnitt 5 dieses Beiblatts zu be-
achten.
Zeigt eine Risikoanalyse, dass eine Instal-
lation gegen Blitz- und sonstige Über-
spannungen besonders anfällig ist, sind
Vorkehrungen zur Vermeidung dieser
möglichen Gefährdungen zu treffen.
Dieses gilt auch für Biogasanlagen mit
ex-gefährdeten Bereichen.
2.8 Abschnitt 17
Ein Blitzschutzsystem, das für Schutz-
klasse II ausgelegt ist, entspricht den
normalen Anforderungen für Biogasan-
lagen mit ex-gefährdeten Bereichen. In
besonderen Einzelfällen ist die Erfordernis
zusätzlicher Maßnahmen nach DIN EN
62305-2 [4] zu prüfen.
Für den Blitzschutz von Biogasanlagen
mit ex-gefährdeten Bereichen gelten
neben den Anforderungen der DIN EN
62305-3 [1] die Anforderungen der DIN
EN 60079-14 [5]. Daneben sind die
Anforderungen aus Abschnitt 5 dieses
Beiblatts zu beachten.
2.9 Abschnitt 20
In Anlagen zur Abwasserbehandlung wird
Schutzklasse III für normale Anforderun-
gen genannt. In ex-gefährdeten Berei-
chen oder bei Gebäuden mit einer Leit-
warte oder umfangreichen informations-
technischen Einrichtungen können
zusätzliche Maßnahmen erforderlich
werden.
Unterabschnitte enthalten Hinweise zu
]
Blitzschutzmaßnahmen bei Betriebs-
gebäuden
]
Blitzschutzmaßnahmen für Klärbecken
]
Blitzschutzmaßnahmen für ex-gefähr-
dete Bereiche
]
Überspannungs-Schutzmaßnahmen
für Kläranlagen und
]
zur Erdung für Kläranlagen.
Auf Grund der großen räumlichen Aus-
dehnung einer Kläranlage ist die Erdungs-
anlage ein wesentlicher Bestandteil aller
elektrotechnischen Einrichtungen.
Deshalb müssen umfassende Erdungs-
verbindungen zwischen den einzelnen
Gebäuden realisiert werden. Bild
™
zeigt
beispielhaft diese Vermaschung.
™
Beispiel einer vermaschten Erdungsanlage für eine Kläranlage
( bis Erdungsverbindungen)
š
Beispiel für den Schutz einer Rohr- und Kabelbrücke mit Fangstangen, wenn
direkte Einschläge nicht zugelassen sind
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