– Sonderheft
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NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Technischer Report (TR 50469:2005-07)
veröffentlicht wurden.
In Abschnitt 5 des Beiblatts werden die
Bestandteile einer vollständigen Doku-
mentation detailliert aufgeführt.
6 Prüfergebnisse
Werden bei Blitzschutzsystemen, die dem
Bestandsschutz unterliegen, Abweichun-
gen von den aktuellen Normen festge-
stellt, so sind diese als Hinweise für den
Eigentümer oder Betreiber im Prüfbericht
zu dokumentieren.
Da Blitzschutzmaßnahmen sicherheits-
technische Bedeutung haben, vor allem
im Hinblick auf den Brandschutz und die
Verfügbarkeit der technischen Infrastruk-
tur, benötigt der Betreiber/Eigentümer In-
formationen, ob sich beim Stand der
Technik Veränderungen ergeben haben,
aus denen sich für seine bauliche Anlage
Verbesserungen ergeben könnten.
Ergeben sich bei der Prüfung Mängel am
Blitzschutzsystem, so sind diese ohne Ver-
zögerung abzustellen. Die Verantwortung
hierfür trägt der Betreiber/Eigentümer der
baulichen Anlage. Ein Zeitraum von drei
bis vier Monaten gilt als angemessener
Richtwert für die Behebung der Mängel.
Bei baulichen Anlagen mit erhöhter
Brand- oder Personengefährdung kann
und sollte die Blitzschutzfachkraft eine
kürzere Behebungsfrist bestimmen.
Literatur
[1] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen
Anlagen und Personen.
[2]
Wettingfeld, J.:
Aktualisierte Blitzschutznorm
DIN EN 62305-3. Sonderheft „Blitz- und
Überspannungsschutz“ 2013, S. 9 –12 und
Elektropraktiker, Berlin 66 (2012) 9, S. 724–
727.
[3] DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-3
Beiblatt 3):2012-10 Blitzschutz – Teil 3: Schutz
von baulichen Anlagen und Personen –
Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen für die
Prüfung und Wartung von Blitzschutz-
systemen.
Q
protokoll angeben (z. B. Messung erfolg-
te mit aufgelegtem PE/PEN).
Die Messergebnisse werden mit frühe-
ren Ergebnissen verglichen. Weichen
diese wesentlich ab, so sind zusätzliche
Untersuchungen durchzuführen, um
den Grund für die Abweichung zu er-
mitteln. Übersteigt der Gesamtausbrei-
tungswiderstand des Erdungssystems
10 Ω, dann sollte überprüft werden, ob
der Erder den Anforderungen aus Bild 3
der VDE 0185-305-3 entspricht. Für
Erder im Felsboden sollten die Anforde-
rungen von Abschnitt E.5.4.3.5 der VDE
0185-305-3 befolgt werden. In diesem
Fall gilt die Forderung für einen Wider-
stand <10 Ω nicht.
4.
Erstellung einer
Dokumentation
Über jede Prüfung ist ein detaillierter
Prüfbericht zu erstellen. Dieser verbleibt
beim Eigentümer oder Betreiber der
baulichen Anlage.
Um das Blitzschutzsystem über seine
gesamte Lebensdauer einheitlich bewer-
ten zu können, sollten aktuelle Berichte,
Protokolle vorhergehender Prüfungen
und weitere technische Unterlagen (z. B.
Bestandsplan) unter ständiger Fort-
schreibung in einem Prüfbuch aufbe-
wahrt werden.
Wichtige Details und später nicht mehr
zugängliche Teile des Blitzschutzsystems
sollten anhand von Fotos dokumentiert
werden. Der Dokumentation sollte auch
ein Nachweis über die ermittelten
Schutzbereiche beigefügt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Pla-
nungsunterlagen ist die Ausführungs-
zeichnung. Nach Fertigstellung der Anla-
ge ist diese dem Betreiber oder Eigentü-
mer als Bestandsplan zu übergeben. Aus
Gründen der Eindeutigkeit sollten für
Bestandspläne einheitliche Symbole ver-
wendet werden. Das Beiblatt 3 enthält
europaweit harmonisierte Bildzeichen,
die auf CENELEC-Ebene im Juli 2005 als
Messverfahren 2
:
Durchgängigkeitsmessung zwischen
zwei Erdeinführungen mit einem Zangen-
messgerät
Messverfahren 3:
Messung des Ausbreitungswiderstands
R
A
der Erdungsanlage mit einem Erdungs-
messgerät sowie Sonde und Hilfserder
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