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KURS
10 / 2013
SPEC IAL DKM
Auch umden Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems
werden noch vieleAuseinandersetzungen in den nächsten Jah-
ren zu führen sein. Auf EU-Ebene werden die Abschlussbera-
tungen zur Europäischen Vermittlerrichtlinie und ihre Ausge-
staltung für die gesamte Branche von eminenter Bedeutung
für die nächste Dekade sein: Wird Brüssel zum Beispiel eine
harte Offenlegungspflicht von Provisionen verlangen?Werden
Vermittler sich weiter unabhängig nennen können, auch wenn
sie Produkte nicht nur eines Anbieters vermitteln?
Trotz dieser politischen Auseinandersetzungen werden wir
nicht müde, unseren Berufsstand für die Zukunft konstruktiv
weiter zu entwickeln. Daher verfolgen wir unser Verein-
sprojekt der „Ehrbaren Versicherungskaufleute“ weiter und
bieten damit solide und fair wirtschaftenden Vermittlerbe-
trieben eine Identifikationsplattform an. Außerdem werden
wir daran arbeiten, die Weiterqualifizierung von Versiche-
rungsvermittlern zu verbessern und die dazu ins Leben ge-
rufene Brancheninitiative „gut beraten“ zu fördern.
Verunsicherte Anleger
I
m Investmentbereich registrieren
wir nach wie vor eine starke Nach-
frage nach vermögensverwaltenden
Fondslösungen und ertragsstarken
Dividendenfonds. Im Versicherungs-
bereich stehen bei unseren Kunden
Produkte gegen biometrische Risi-
ken – in erster Linie die Absicherung
bei Berufsunfähigkeit – im Fokus. In
unserer Produktsparte Beteiligungen
ist die Nachfrage nach Container Di-
rektinvestments sehr stark.Wir führen
das darauf zurück, dass wir als Jung,
DMS & Cie. als erster einen starken
Fokus auf diese Art von Beteiligun-
gen gelegt haben, und dass diese Produktgruppe einen
starken USP im Sinne von Transparenz, Anbieter- sowie
Produktqualität hat.
Generell lässt sich sagen, dass trotz der positiven Entwick-
lung an den Kapitalmärkten die Anleger nach wie vor
verunsichert sind. Allerdings gibt es aufgrund der extrem
niedrigen Marktzinsen kaum attraktive Anlagealternativen.
Diesem Dilemma wirken wir entgegen, indem wir verstärkt
auf sachwertorientierte Kapitalanlagen etwa in Immobilien,
Rohstoffe, Diamanten und Container setzen. Dafür bieten
wir unseren Poolpartnern verschiedene Konzepte von klas-
sischen Fonds-Investments über entsprechende 34f-freie
Sparplan-Anlagen bis hin zu anteilsgebundenen Lebens- und
Rentenversicherungen.
Die Herausforderungen aufgrund von neuen Regulierungs-
vorschriften werden für Makler und Pools sicherlich größer.
Etliche Berater werden sich den neuen Aufgaben nicht mehr
stellen wollen oder können, sodass hier bis zu einem gewissen
Grad mit Beraterschwund zu rechnen ist. Langfristig stärken
sinnvolle Regulierungen aber auch das Vertrauen der Anle-
ger in die Berater. Und für motivierte und seriöse Vermittler
sind Neuregelungen keine unüberwindbaren Hürden. Auch
die Maklerpools müssen sich an die neuen Regulierungen
anpassen und ihren Poolpartnern entsprechende, unterstüt-
zende Dienstleistungen bieten, wie es Jung, DMS & Cie. seit
Langem erfolgreich macht.
Risikobegriff vereinheitlichen
D
er Finanzbranche wurden in
jüngster Zeit neue Regulierungs-
maßnahmen auferlegt. Diese
haben es für den Verbraucher nicht
immer besser, für den freien und un-
abhängigen Vermittler aber häufig um-
ständlicher gemacht.Dazu drei Aspekte:
Erstens: Uns wäre mit einer Angleichung
derVorgaben für freieVermittler und den
Bankenvertrieb schon sehr geholfen. So
war eigentlich beabsichtigt, mit der seit
Januar 2013 geltenden Finanzanlagen-
vermittlungsverordnung die für Banken
geltenden Regelungen des Wertpapier-
handelsgesetzes auf die freien Finanzvermittler zu übertragen.
Tatsächlich aber gibt es an entscheidenden Stellen Unter-
schiede, zum Beispiel bei der Beratung vermögender Kunden:
Banken dürfen in Finanzanlagen erfahrene Kunden mit deren
Zustimmung als „professionelle Kunden“ einstufen – unter
derVoraussetzung, dass diese über ein Guthaben vonmehr als
500.000 Euro verfügen und im letzten Jahr mindestens zehn
Wertpapiertransaktionen von erheblichem Umfang getätigt
haben. Bei professionellen Kunden entfällt dann zum Beispiel
die Dokumentationspflicht der Bank für Beratungsgespräche.
Freie Finanzvermittler haben dieseMöglichkeit nicht, sondern
müssen jede Beratung dokumentieren, bevor die Transaktion
durchgeführt werden kann. Der Plansecur gegenüber haben
bereits vermögende Kunden Unverständnis geäußert, dass an-
ders als bei der Hausbank jede Beratung aufwändig dokumen-
tiert wird. Glaubt der Gesetzgeber wirklich, dass unabhängige
Vermittler keine vermögenden Kunden betreuen?
Zweitens: DerGesetzgeber hat imOGAW-IV-Umsetzungsgesetz
die geringeVolatilität einerAnlage fälschlicherweise als geringes
Verlustrisikodefiniert.Was imWert nicht stark schwanke,könne
für denKunden nicht nachteilig sein. Paradox ist, dass auch eine
Anlage mit konstant negativer Performance (zum Beispiel über
zehn Jahre ein Prozent minus p.a.) aus Sicht des Gesetzgebers
noch als risikoarm gilt – Hauptsache konstant. Der Kunde, der
im Lauf der Zeit mehr als zehn Prozent seiner Anlage verliert,
wird diese Einschätzung nicht teilen.Volatilität als quasi einziges
Qualitätskriteriumzu betrachten, entspricht nicht demAnleger-
bedarf. Im derzeitigen Marktumfeld sind nur mit Produkten
höherer Volatilität positive Renditen zu erwirtschaften.
Drittens: Für die nahe Zukunft hoffenwir, dass der Gesetzgeber
Abhilfe schafft und Risikoklassen auf Basis eines tragfähigen
Risikobegriffs definiert. Die Verordnung zum Altersvorsorge-
Verbesserungsgesetz bietet hierzu die passende Gelegenheit.
Dieser neue Risikobegriff ist einheitlich auf alle Anlagepro-
dukte anzuwenden.Nur so können in derAllfinanzberatung die
Verwirrung der Kunden vermieden und vom Berater sach- und
fachgerechte Lösungen empfohlen werden.
Dr. Sebastian
Grabmaier,
Vorstandsvorsitzen-
der Jung, DMS & Cie.
Johannes Sczepan,
Geschäftführer von
Plansecur