Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Jahresbericht 2013
          
        
        
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            Medizinische Grundsatzfragen
          
        
        
          
            Qualitätssicherung NRW:
          
        
        
          
            Praxisnah und dialogorientiert
          
        
        
          Die Ärztekammer Nordrhein engagiert sich seit 1982 aktiv für die Qualitätssicherung im
        
        
          Gesundheitswesen. Seit 1988 konnte die Kammer zahlreiche QS-Verfahren in enger Kooperation
        
        
          mit der Krankenhausgesellschaft NRW und den Krankenkassen in der Krankenhausversorgung
        
        
          auf den Weg bringen. Sämtliche nordrheinischen Krankenhäuser beteiligten sich freiwillig an den
        
        
          QS-Verfahren in der Geburtshilfe, in der Versorgung von unreifen oder kranken Neugeborenen und
        
        
          in der Chirurgie/Unfallchirurgie. Gesetzliche Regelungen gab es bis 1988 nicht.
        
        
          Verfahren zur Sicherung der Qualität medizini-
        
        
          scher Leistungen sind heute Routine. Ihr Nutzen
        
        
          ist anerkannt, vor allem für die Patientinnen und
        
        
          Patienten, aber auch für die Fort- und Weiterbil-
        
        
          dung von Ärztinnen und Ärzten. Änderungen so-
        
        
          wohl der gesellschaftlichen Erwartungen wie auch
        
        
          der rechtlichen Anforderungen dieses Kernthemas
        
        
          im Gesundheitswesen fordern die Ärztinnen und
        
        
          Ärzte immer wieder neu. Gleiches gilt für die Ge-
        
        
          wöhnung an die Veröffentlichung von medizini-
        
        
          schen und pflegerischen Behandlungsergebnissen.
        
        
          Während die frühen Nordrhein-Auswertungen
        
        
          für die Fachöffentlichkeit erstellt wurden, ist die
        
        
          Veröffentlichung sämtlicher NRW-Ergebnisse seit
        
        
          2002 aus allen untersuchten medizinischen und
        
        
          pflegerischen Bereichen durch die Geschäftsstelle
        
        
          QS NRW für Bürgerinnen und Bürger im Internet
        
        
          unter
        
        
        
          etabliert. Die Nutzung der
        
        
          Erkenntnisse aus dem „Versorgungssektor Kran-
        
        
          kenhaus“ ist für Patienten und Ärzte selbstver-
        
        
          ständlich geworden. Die Einbeziehung der ambu-
        
        
          lanten Versorgung in die Qualitätssicherung (QS)
        
        
          ist ab 2015 vorgesehen.
        
        
          
            Datenerhebung im Krankenhaus
          
        
        
          Seit 2002 arbeiten die Ärztekammern Nordrhein
        
        
          und Westfalen-Lippe zur Qualitätssicherung im
        
        
          Krankenhaus mit der Krankenhausgesellschaft
        
        
          Nordrhein-Westfalen sowie den Landesverbänden
        
        
          der Krankenkassen und der privaten Krankenver-
        
        
          sicherung landesweit zusammen. Unsere gemein-
        
        
          same Geschäftsstelle QS NRW sitzt in Düsseldorf
        
        
          und in Münster. Sie ist dort bei den Ärztekammern
        
        
          Nordrhein respektive Westfalen-Lippe angesie-
        
        
          delt. An der „Qualitätssicherung Krankenhaus"
        
        
          nehmen alle zur Versorgung gesetzlich kranken-
        
        
          versicherter Patienten zugelassenen Krankenhäu-
        
        
          ser in NRW teil.
        
        
          Ob für eine Krankenhausleistung eine Dokumen-
        
        
          tationspflicht besteht, wird – nach der grundsätz-
        
        
          lichen Festlegung von Leistungsbereichen durch
        
        
          die NRW-Vertragsparteien – im einzelnen Kran-
        
        
          kenhaus mit Hilfe eines elektronischen Prüfalgo-
        
        
          rithmus aus Verwaltungs- und Behandlungsdaten
        
        
          ermittelt (sogenannte QS-Filter). Ein Krankenhaus
        
        
          ist gehalten, sämtliche so ermittelten Behandlungen
        
        
          vollzählig zu dokumentieren. Wird die Dokumen-
        
        
          tationsvollzähligkeit merklich unterschritten (IST
        
        
          Menge an QS-Datensätzen im Vergleich zur SOLL
        
        
          Menge), sind wirtschaftliche Sanktionen vorgesehen.
        
        
          
            Ergebnisse und ihre Bewertung
          
        
        
          Aus den von den Krankenhäusern übermittelten
        
        
          QS-Daten werden nach einem bundeseinheitlichen
        
        
          Verfahren krankenhausbezogene wie bundesland-
        
        
          weite Auswertungen erstellt. Besonders betrachtet
        
        
          werden die Ergebnisse zu festgelegten Qualitätsin-
        
        
          dikatoren. Qualitätsindikatoren sind „Hinweisge-
        
        
          ber“. Sie können aus einer Information bestehen
        
        
          (zum Beispiel ob ein bestimmtes unerwünschtes
        
        
          Ereignis während einer Behandlung aufgetreten
        
        
          ist) oder auf mehreren Messpunkten aufbauen (ob
        
        
          beispielsweise sieben einzelne, geforderte Unter-
        
        
          suchungen zur Feststellung der Ausheilung einer
        
        
          Lungenentzündung vorgenommen wurden). Für
        
        
          die Ergebnisse zu diesen Qualitätsindikatoren wer-
        
        
          den medizinisch-fachliche Referenz- beziehungs-
        
        
          weise Wertebereiche definiert, innerhalb derer die
        
        
          Ergebnisse der Krankenhäuser liegen sollen. Hat
        
        
          ein Krankenhaus rechnerisch ermittelte Ausreißer-
        
        
          werte, also Werte außerhalb von Referenzberei-
        
        
          chen, so werden die verantwortlichen Ärztinnen
        
        
          und Ärzte des Krankenhauses informiert und um
        
        
          Erklärung der Auffälligkeit gebeten. Als Bezeich-
        
        
          nung hierfür hat sich der Begriff „Strukturierter
        
        
          Dialog“ etabliert.