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energie | wasser-praxis
10/2014
O R G A N I S A T I O N & M A N A G E M E N T
und kaufmännisch-netzbezogenen (z. B. Mel-
dung Netzkosten und Regulierungskonto) In-
formationen imUnternehmen einzusammeln,
zusammenzustellen und an die Regulierungs-
behörde fristgerecht zu melden. Zudem ist er
dafür verantwortlich, alle in den einschlägigen
Gesetzen und Verordnungen vorgegebenen
Fristen und Antragsmöglichkeiten zu wahren
und die Information dem jeweiligen Adressa-
ten zur Verfügung zu stellen (z. B. vorläufige
und endgültige Preisblätter, Anträge Erweite-
rungsfaktor oder Investitionsmaßnahmen).
Operativ übernimmt der Regulierungsmanager
die Aufgabe, alle Bereiche des Unternehmens
hinsichtlich der regulatorischen Anforderun-
gen zu sensibilisieren. Zudem stellt er gemein-
sam mit dem Controlling sicher, dass sich die
Umsetzungen der Mittelfristplanung an die
aktuellen Entwicklungen des regulatorischen
Umfeldes anpassen.
Eine strategische Aufgabe des Regulierungsma-
nagers ist es u. a., die Auswirkungen von Inves-
titionen und Kostenentwicklungen auf die Ef-
fizienz des Netzbereiches und auf die Erlöse zu
simulieren. Der Betrachtungszeitraum sollte
dabei mindestens zwei Regulierungsperioden
umfassen.
Das Basisjahr: Bindeglied zwischen
Kosten und Erlösen
Für die Simulation der Kosten des nächsten
Basisjahres (2015 für Gas und 2016 für Strom)
benötigt der Regulierungsmanager vom Asset
Owner die Entwicklung der Strukturparameter
sowie die Erweiterungs- und Erneuerungsin-
vestitionen seit dem letzten Basisjahr. Vom
Asset Manager benötigt er den prognostizier-
ten Instandhaltungsaufwand für das Basisjahr.
Den Instandhaltungsaufwand und die Inves-
titionen ermittelt der Asset Manager im Rah-
men der langfristigen Instandhaltungsstrategie
(Strategie) und konkretisiert diese im Rahmen
der mittelfristigen Instandhaltungsplanung
(Taktik). Die Versorgungsunterbrechungen
schätzt er aus dem Störungsgeschehen ab.
Zusammen mit anderen Plan-Daten aus Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) er-
mittelt der Regulierungsmanager den voraus-
sichtlichen Kosten- und Erlöspfad der folgen-
den Regulierungsperiode. Gemeinsam mit
dem Asset Owner und dem Asset Manager
identifiziert er mögliche Stellhebel zur weite-
ren Optimierung der CAPEX und OPEX des
Im Folgenden werden wesentliche Begriffe erläutert, die im weiteren Text
verwendet werden.
Instandhaltung (technisch):
Die Instandhaltung wird entsprechend
G 402 in die Grundmaßnahmen Inspektion, Wartung und Instandset-
zung unterteilt. Die Instandsetzung besteht aus Reparatur, Sanierung
und Erneuerung.
Instandhaltung/Investition (kaufmännisch):
Es ist zu unterscheiden,
ob eine Maßnahme im Jahr der Umsetzung (Instandhaltung) oder ob sie
im Anlagevermögen des Unternehmens aktiviert und über die Nutzungs-
dauer und die resultierende Abschreibung (Investition) aufwandswirksam
wird. Vor allem im Bereich der Erneuerungen ist daher klar zu definieren
und zu kommunizieren, ob es sich bei der Maßnahme um eine Instandhal-
tungs- oder eine Investitionsmaßnahme handelt.
Erlöspfadmanagement:
bedeutet die Nutzung verschiedener Optimie-
rungspotenziale:
• Einflussnahme auf Erlösobergrenze (z. B. über Beantragung eines Erwei-
terungsfaktors)
• Optimierung der Kapitalkosten (CAPEX) und aufwandsgleichen Kosten
(OPEX = Betriebskosten im weiteren Sinne)
EBIT:
Ergebnis vor Steuern und Zinsen; entspricht der nachhaltigen Ertrags-
kraft des Unternehmens oder Geschäftsfeldes
MindestEBIT:
Aus der regulatorischen Sichtweise zu erzielendes EBIT.
Dieses wird (vereinfacht) berechnet aus der
• kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung
• zuzüglich der Scheingewinne aus der Abschreibung und der Auflösung
der BKZ/NAK
• zuzüglich Zinsergebnis aus dem Ausgangsniveau
• zuzüglich kalkulatorischer Gewerbesteuer.
Das Mindest-EBIT muss unter Berücksichtigung der Anreizregulierungs-
formel jährlich ermittelt werden.
Substanzerhalt:
Die Ausprägung des Anlagenbestandes wird konstant
gehalten.
Funktionserhalt:
Die Qualität und die Zuverlässigkeit des Netzes, z. B.
gemessen über die Dauer der Versorgungsunterbrechungen oder die An-
zahl der Schäden, wird ständig überwacht und darf sich nur in einem
durch den Netzbetreiber festgelegten Bereich verändern.
Investitionskostendifferenz (IKD):
Empfehlung des Wirtschaftsaus-
schusses an den Bundesrat (Drucksache 447/1/13); würde im Ergebnis
dazu führen, dass alle Investitionen ohne Zeitverzug über deren kalku-
latorische Kapitalkosten in der Erlösobergrenze erhöhend berücksichtigt
werden. Im Gegenzug würden die kalkulatorischen Kapitalkosten der im
Betrachtungsjahr bereits abgeschriebenen Anlagen herausfallen. Das
Modell wurde vom Bundesrat zwar nicht verabschiedet, aber auch nicht
endgültig verworfen und wird in der Branche als sachgerechtes Modell zur
Beseitigung des Zeitverzugs angesehen.
Begriffsdefinitionen
INFORMATIONEN