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energie | wasser-praxis
10/2014
Basisjahres und prüft deren Umset-
zungsmöglichkeiten. Im aktuellen Re-
gulierungsrahmen erweisen sich die
folgenden Grundsätze als vorteilhaft:
Verschiebung von aufwandswirksa-
men Maßnahmen in das Basisjahr
Verschiebung von aktivierungs-
pflichtigen Maßnahmen in das Jahr
vor dem Basisjahr. Allerdings ist hier
die Genehmigungspraxis der für den
Netzbetreiber zuständigen Regulie-
rungsbehörde zu beachten.
Spannungsfeld zwischen
Funktionserhalt der Energienetze
und Effizienzvorgaben
Durch die Vorgaben der Anreizregulie-
rung, die sich in den sinkenden Netzer-
lösen ausdrücken und damit einherge-
hend zu sinkendenMitteln für Instand-
haltungsmaßnahmen führen, entsteht
ein Spannungsfeld zwischen der Wirt-
schaftlichkeit, der Zuverlässigkeit und
dem technischen Erhalt der Netze. Auf-
gabe des Asset Managers ist es, die Net-
ze technisch und zuverlässig zu erhalten
und damit die Versorgungsaufgabe si-
cherzustellen. Aufgabe des Regulie-
rungsmanagers ist es, die Auswirkungen
der Regulierung auf den Netzbetrieb zu
verdeutlichen und darzustellen. Ohne
Austausch der Interessen zwischen die-
sen beiden Akteuren ist ein Interessen-
konflikt vorprogrammiert.
Durch die Einführung eines moder-
nen Instandhaltungsmanagements
kann die Strategie des Substanzerhal-
tes durch die Strategie des Funktions-
erhaltes abgelöst werden. Dabei steht
der Erhalt der Netzqualität bzw. der
Netzzuverlässigkeit im Vordergrund.
In der Sparte Strom hat der Regulierer
das Q-Element in der Erlösformel aus-
geprägt, um die Netzzuverlässigkeit,
Sicherheit und Versorgungsqualität zu
gewährleisten. Der Netzbetreiber hat
den Anreiz, bei Einhaltung der Quali-
tätsvorgaben einen Bonus zu erhalten.
Die Möglichkeiten für den Netzbetrei-
ber, über das Q-Element höhere Erlöse
zu erhalten, darf aber nicht überbe-
wertet werden.
In der Sparte Gas hat sich gezeigt, dass
die für die Sparte Stromherangezogenen
Kriterien für die Bewertung der Netzzu-
verlässigkeit, z. B. Dauer der Versor-
gungsunterbrechungen, nicht genutzt
werden können. So liegt die durch-
schnittliche Dauer der Versorgungsun-
terbrechungen in der Gasversorgung bei
etwa einer Minute pro Kunde und Jahr.
Derzeit werden zwischen der Branche
und der Bundesnetzagentur die grund-
sätzliche Notwendigkeit und die Mög-
lichkeiten zur Messung der Netzzuver-
lässigkeit imGasbereich diskutiert.
Strategie
Asset Management
Taktik
Netzstrategie
Asset Owner
Budgetrahmen,
techn. Rahmen-
bedingungen
benötigtes
Budget
Beispiele für
Vorgaben (über iterative Abstimmung)
Bericht/Information
Technisch-regulatorischer
Optimierungsprozess
regulatorische
Planung
Regulierungs-
management
Strukturparameter,
Erweiterungs-
investition
regulatorische
Auswirkungen
Investitionen,
Aufwand
Instandhaltungsaufwand, Investitionen,
Versorgungsunterbrechungen
Abb. 2:
Planungsteilprozess der integrierten Netzstrategie zwischen Asset Owner, Asset Management
und Regulierungsmanagement
Quelle: die Autoren
Quelle: die Autoren
Rahmenbedingung
Die Funktion des Netzes soll unter
Beachtung der Wirtschaftlichkeit des
Netzes erhalten bleiben. Der Funktions-
erhalt ist gewährleistet, wenn die Grenz-
schadensrate von x Schäden/Jahr nicht
überschritten wird.
Szenario
a) Erneuerung nach technischen
Nutzungsdauern
b) Erneuerung, um das Störungsgeschehen
konstant zu halten
c) keine Erneuerung über x Jahre
Tabelle 1: Beispiel für eine technische Rahmenbedingung und daraus
abgeleitete Szenarien
Quelle: die Autoren
Rahmenbedingung
regulatorische
Rahmenbedingungen
für Investitionen
Prämisse
Investitionen fließen mit einem Zeitverzug von
bis zu sieben Jahren in die Erlösobergrenze ein
(derzeitiges Regulierungssystem).
Investitionen fließen ohne Zeitverzug in die Erlösober-
grenze ein (Modell der Investitionskostendifferenz).
Tabelle 2: Beispiel für eine regulatorische Rahmenbedingung und den
daraus folgenden Prämissen
1...,53,54,55,56,57,58,59,60,61,62 64,65,66,67,68,69,70,71,72,73,...132
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