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energie | wasser-praxis
10/2014
O R G A N I S A T I O N & M A N A G E M E N T
Regulierungsperiode. Es wird deutlich, dass die
Erlösentwicklung – vereinfacht dargestellt –
nur von den Kosten im Basisjahr abhängt, Kos-
tensteigerungen oder -senkungen innerhalb
einer Regulierungsperiode gehen zu Lasten
bzw. zu Gunsten des Netzbetreibers. Die Sys-
tematik ist für den Strombereich identisch mit
der Ausnahme, dass Basisjahr sowie Beginn
und Ende der Regulierungsperiode ein Jahr
nach rechts zu verschieben sind.
Die genehmigungsfähigen Kosten aller Netzbe-
treiber im Regelverfahren der Anreizregulie-
rung werden unter Berücksichtigung von Struk-
Durch die Anreizregulierung
werden für eine
Regulierungsperiode, derzeit also für eine Dauer
von fünf Jahren, die Erlöse von den Kosten des
Netzbetreibers entkoppelt. Konkret bedeutet dies,
dass für ein Basisjahr die Kosten ermittelt, der
Regulierungsbehörde mitgeteilt, von dieser ge-
prüft und eventuell gekürzt genehmigt werden.
Das Basisjahr liegt im momentanen System der
Anreizregulierung zwei Jahre vor dem Beginn ei-
ner neuen Regulierungsperiode.
Abbildung 1
zeigt schematisch für den Gasbereich
den Zusammenhang zwischen dem Basisjahr
(dunkle Balken) und den Erlösen der folgenden
Quelle: Eisenhans – Fotolia.com
Netzstrategien für Betreiber
von Energienetzen
– Verschmelzung
von Technik und Regulierung – Teil 4 von 4
Der vierte und letzte Teil der Veröffentlichungsreihe „Netzstrategien für Betreiber von Energienetzen“
beschäftigt sich mit dem
Zusammenspiel
zwischen Regulierungsmanager und Asset Manager.
Die Autoren zeigen auf, wie verschiedene Instandhaltungsstrategien simuliert und deren Auswirkungen
auf die
Netzqualität
und das Netzergebnis dargestellt werden können.
von: Dr. Dirk Drescher (Stadtwerke Hanau GmbH), Dr. Günter Walther (Thüga Aktiengesellschaft)
& Sandra Wimmer (Thüga Aktiengesellschaft)
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