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Rechtsquellen
einen Mittelverwendungskontrolleur auf Schadensersatz wegen
Verletzung des zugunsten von Anlegern geschlossenen Mittelver-
wendungskontrollvertrags in Anspruch nimmt.
b)
Schadensersatzanspru¨che der Gesellschafter einer insolventen
Anlagegesellschaft gegen einen Mittelverwendungskontrolleur
ko¨nnen vom Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft nicht gem.
§ 92 Satz 1 InsO als Gesamtschaden geltend gemacht werden.
BGH-Urteil v. 21. 3. 2013 – III ZR 260/11
Urteil im Heft:
S. 869
Volltext-Urteil online:
u
DB0588191
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1, § 311 Abs. 2, § 705; HGB §§ 110, 128
Fu¨r die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollsta¨ndig
ist (hier: Reihenfolge der Haftung des Gesellschaftsgrundstu¨cks
und der quotal haftenden Gesellschafter eines Immobilienfonds),
ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf
das Gesamtbild des Prospekts abzustellen, das er dem Anleger un-
ter Beru¨cksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfa¨ltigen und
eingehenden Lektu¨re vermittelt.
BGH-Urteil v. 5. 3. 2013 – II ZR 252/11
Volltext-Urteil online:
u
DB0588181
Wettbewerbsrecht/Allgemeine Gescha¨ftsbedingungen
BGB §§ 305 ff., 339; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2
a)
Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung
auf von Veranstaltern vorformulierte Erkla¨rungen, die Verbraucher
im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Ein-
versta¨ndnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.
b)
Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im
Rahmen einer vorformulierten Erkla¨rung abgegeben wurde, die der
Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt (im Anschluss an BGH-Ur-
teil vom 16. 7. 2008 – VIII ZR 348/06, BGHZ 177 S. 253 Rdn. 29, 33 –
PayBack; Aufgabe von BGH-Urteil vom 27. 1. 2000 – I ZR 241/97,
GRUR 2000 S. 818 = WRP 2000 S. 722 – Telefonwerbung VI; Urteil
vom 2. 11. 2000 – I ZR 154/98, VersR 2001 S. 315).
c)
Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der
Sachlage und fu¨r den konkreten Fall erkla¨rt wird. Dies setzt vo-
raus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Mo¨glichkeit von
Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Wer-
bemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwil-
ligung bezieht.
BGH-Urteil v. 25. 10. 2012 – I ZR 169/10
Volltext-Urteil online:
u
DB0588167
Bundesarbeitsgericht
Ku¨ndigungsrecht
KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 5; ZPO § 138 Abs. 1, Abs. 2
Gegen die Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG ist nur der Beweis
des Gegenteils zula¨ssig (§ 292 ZPO). Der Arbeitnehmer muss deshalb
darlegen und im Bestreitensfall beweisen, weshalb sein Arbeitsplatz
trotz der Betriebsa¨nderung noch vorhanden ist oder wo sonst im Be-
trieb oder Unternehmen er weiterbescha¨ftigt werden kann. Dabei
muss er seine Kenntnismo¨glichkeiten ausscho¨pfen.
BAG-Urteil v. 27. 9. 2012 – 2 AZR 516/11
Urteil im Heft:
S. 880
Volltext-Urteil online:
u
DB0588145
DER BETRIEB | Nr. 16 | 19. 4. 2013
Leitsa¨tze
M 7
1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,...104