ferten A¨ pfeln hochwertige Fruchtsa¨fte und liefert diese wieder
an die Apfel GmbH, damit diese die Sa¨fte unter eigenem Na-
men vertreiben kann. Die nachhaltigen Ergebnisse der Apfel
GmbH betragen 100 T€ p. a. nach Steuern. Aus der Saftpro-
duktion fu¨r die Apfel GmbH erzielt die Saft AG einen ja¨hr-
lichen Ergebnisanteil nach Steuern von 150 T€. Zum
31. 12. t
2
betra¨gt der fu¨r die Beteiligungsbewertung relevante
Kapitalisierungszinssatz 10,0%.
Basierend auf den von ihr erwirtschafteten Ergebnissen be-
tra¨gt der Wert der Anteile an der Apfel GmbH 1,0 Mio. €.
Dieser Wert ergibt sich auf Grundlage eines nachhaltigen Er-
gebnisses nach Steuern von 100 T€ p. a. und einem Zinssatz
von 10,0% (100 T€ / 10% = 1,0 Mio. €).
Da die Saft AG aus der Beteiligung an der Apfel GmbH
einen eigenen Ergebnisbeitrag erzielt, ist dieser echte Syner-
gieffekt bei der Saft AG im Rahmen der Beteiligungsbewer-
tung fu¨r die Anteile an der Apfel GmbH zu beru¨cksichtigen.
Demnach betra¨gt der fu¨r die Beteiligungsbewertung relevante
Wert der Apfel GmbH unter Beru¨cksichtigung der Synergien
2,5 Mio. € (= 250 T€ / 10,0%).
Geplante, noch nicht eingeleitete Maßnahmen
sind ebenso wie die
vorgenannten echten Synergieeffekte in die Ermittlung des bei-
zulegenden Werts einzubeziehen. Solche Maßnahmen im ope-
rativen Bereich ko¨nnen z. B. beabsichtigte Erweiterungsinvesti-
tionen oder Neuausrichtungen der Gescha¨ftsfelder sein. Auch
geplante Neuordnungen der Unternehmensfinanzierung oder im
Management sind zu beru¨cksichtigen.
Entsprechend der Bewertungsperspektive sind ausschließlich
die
Ertragsteuern
des bilanzierenden Unternehmens und des Be-
teiligungsunternehmens in die Ermittlung der finanziellen U¨ ber-
schu¨sse einzubeziehen (mittelbare Typisierung). Unberu¨cksich-
tigt bleiben die Ertragsteuern der Anteilseigner des bilanzieren-
den Unternehmens.
Bei der Ermittlung des
Kapitalisierungszinssatzes
sind nach
IDWRS HFA 10 – mit Blick auf die Willku¨rfreiheit im handels-
rechtlichen Jahresabschluss – rein subjektiv bestimmte Renditeer-
wartungen der Alternativanlage unzula¨ssig. In Anlehnung an das
Konzept des objektivierten Unternehmenswerts soll der Zinssatz
aus am Kapitalmarkt beobachtbaren Renditen abgeleitet werden
4
.
Das heißt, die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes folgt
den allgemeinen Anforderungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008.
3. Vera¨ußerungsabsicht der Beteiligung
Beabsichtigt das bilanzierende Unternehmen die Beteiligung zu
vera¨ußern, ist die Bewertung aus Sicht eines potenziellen Erwer-
bers durchzufu¨hren. Die Anwendung des objektivierten Unter-
nehmenswertkonzepts nach IDW S 1 i. d. F. 2008 (Stand-
alone-Betrachtung) fu¨hrt zu Modifikationen der in das Kapital-
wertkalku¨l eingehenden Gro¨ßen.
Bei Vera¨ußerungsabsicht hat die Beteiligungsbewertung auf
einen objektivierten Unternehmenswert Bezug zu nehmen
5
:
– Demnach du¨rfen nur unechte
Synergieeffekte
beru¨cksichtigt
werden. Folglich du¨rfen Synergien nur insoweit beru¨cksich-
tigt werden, als sie auch außerhalb der Verbundbeziehungen
realisierbar sind.
Maßnahmen
finden ausschließlich dann Beachtung, wenn sie
zum Stichtag bereits eingeleitet oder im Unternehmenskon-
zept dokumentiert sind.
– Neben den Unternehmenssteuern ist auch eine typisierte
Er-
tragsteuer
des potenziellen Anteilseigners in das Bewertungs-
kalku¨l aufzunehmen (unmittelbare Typisierung).
– Die Beru¨cksichtigung einer typisierten Ertragsteuer ist aus
A¨ quivalenzgru¨nden auch bei der Bestimmung des
Kapitalisie-
rungszinssatzes
zu beru¨cksichtigen. Allerdings kann unter der
Annahme einer Alternativinvestition in ein Aktienportfolio
auf eine unmittelbare Beru¨cksichtigung der perso¨nlichen
Steuern verzichtet werden
6
.
Die Bestimmung isolierter Ertrags- und Cashflow-U¨ berschu¨sse
zwecks Ermittlung eines zutreffenden objektivierten Wertansat-
zes ist in der Praxis oftmals schwierig, da alle bestehenden Sy-
nergien zwischen der zu bewertenden Gesellschaft und dem
Mutter-, Schwester- sowie Enkelunternehmen aus den Planun-
gen zu streichen sind. Vielmehr muss die Planung fu¨r die Gesell-
schaft stand-alone, d. h. gerade ohne konzernspezifische Ein-
flu¨sse, erfolgen. Sofern dem bilanzierenden Unternehmen ein
verbindliches Kaufpreisangebot
fu¨r die Beteiligung vorliegt, kann
der beizulegende Wert unmittelbar aus dem Kaufpreis abgeleitet
werden.
4. Anwendungsbeispiel zu IDW RS HFA 10
Die Apfel GmbH hat im Jahr t
1
fu¨r 400 T€ eine 80%-Betei-
ligung an der Birne GmbH erworben. In den letzten Jahren ent-
fielen auf die Apfel GmbH hohe Beteiligungsertra¨ge, sodass die
Werthaltigkeit der Beteiligung gesichert war.
Aufgrund eines Pestizidskandals bei der Birne GmbH im
Jahr t
5
erfolgte fu¨r das Jahr keine Ausschu¨ttung. Vielmehr
wies die Birne GmbH einen hohen handelsrechtlichen Verlust
aus. Die weitere Entwicklung der Birne GmbH ist noch unsi-
cher, da zum 31. 12. t
5
nicht abgescha¨tzt werden kann, ob
sich die Gesellschaft weiterhin profitabel am Markt behaupten
kann.
Fu¨r den Fall, dass die Apfel GmbH davon ausgeht, dass die
Beteiligung an der Birne GmbH dauerhaft wertgemindert ist,
muss zu Zwecken der Bestimmung des Abschreibungsbetrags
im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Apfel GmbH eine
Beteiligungsbewertung erfolgen.
Fu¨r die kommenden Jahre plant die Birne GmbH (stand
alone) konstante Ausschu¨ttungen i. H. von 30 T€ p. a. Hiervon
entfallen auf die Apfel GmbH 80,0%, d. h. 24 T€.
Der Kapitalisierungszinssatz (i) zum 31. 12. t
5
betra¨gt unter
Beru¨cksichtigung der unternehmensspezifischen Verschuldung
der Birne GmbH 9,50%.
Die Beteiligungsbewertung erfolgt vereinfachend auf der Ba-
sis einer ewigen Rente (
1
/
i
). Hierbei ist auf die mit der Betei-
ligung an der Birne GmbH verfolgte Halteabsicht Bezug zu
nehmen.
– Wenn sich die Apfel GmbH infolge der ju¨ngsten negativen
Entwicklung von der Beteiligung an der Birne GmbH tren-
nen mo¨chte, ist ein objektivierter Unternehmenswert zu er-
mitteln. Der Wert der Beteiligung an der Birne GmbH be-
tra¨gt 24 T€ / 9,50% = 252.632 €. Entsprechend muss zum
31. 12. t
5
eine Abschreibung auf diesen Wert erfolgen.
– Plant die Apfel GmbH, die Beteiligung an der Birne GmbH
zu behalten und die Birne GmbH in ihre Einkaufsrahmen-
vertra¨ge zu integrieren, wa¨re die Birne GmbH aufgrund ver-
billigter Einkaufspreise ku¨nftig in der Lage, ein Ergebnis von
55 T€ p. a. auszuschu¨tten. Dieses entfiele zu 44 T€ auf die
Apfel GmbH. Bei einem Kapitalisierungszinssatz von 9,50%
ergibt sich ein Unternehmenswert fu¨r die Birne GmbH von
4 Vgl.
Hachmeister/Ruthardt
, ZfCM 2012 S. 180.
5 Vgl. auch IDW, a.a.O. (Fn. 2), A 538.
6 Vgl. IDW S 1, Rdn. 45.
826
Betriebswirtschaft
DER BETRIEB | Nr. 16 | 19. 4. 2013
1...,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13 15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,...104