463.158 €. Eine Abschreibung ist daher zum 31. 12. t
5
nicht
erforderlich.
5. Anwendungsprobleme in der Praxis
Das HGB unterscheidet hinsichtlich der Bewertung von Betei-
ligungen nicht zwischen deren Anteilsho¨hen. Demnach gelten
fu¨r eine Minderheitsbeteiligung dieselben Anforderungen wie
fu¨r eine Mehrheitsbeteiligung. Nicht zuletzt hieraus ergeben sich
in der Praxis zahlreiche
Anwendungsprobleme
7
.
Mit Blick auf die Bewertung von Minderheitsbeteiligungen
stellt die Ermittlung der bewertungsrelevanten Ertra¨ge bzw.
Cashflows ein Praxisproblem dar. Oftmals verfu¨gt das die Betei-
ligung bilanzierende Unternehmen u¨ber keine weiter gehenden
Planungsrechnungen und Szenarien hinsichtlich der weiteren
Entwicklung der zu bewertenden Beteiligung (Problem der
In-
formationsbeschaffung
). Im Einzelfall mu¨ssen dann fu¨r Zwecke
der Beteiligungsbewertung plausible Annahmen hinsichtlich der
ku¨nftigen Ausschu¨ttungen getroffen werden.
Hinsichtlich der Beru¨cksichtigung von Synergien sind diese
Annahmen plausibel darzulegen und zu dokumentieren. Dies
gilt auch fu¨r die – in Abha¨ngigkeit von der Halteabsicht – zu be-
ru¨cksichtigenden geplanten Maßnahmen (Problem der zutref-
fenden
Bestimmung der finanziellen U¨ berschu¨ sse
).
Neben der Ermittlung der ku¨nftigen Cashflows, ist im Rah-
men des Barwertkalku¨ls die Bestimmung eines geeigneten
Kapi-
talisierungszinssatzes
erforderlich. Dessen Bestimmung folgt den
allgemeinen kapitalmarktgestu¨tzten Anforderungen und setzt
die Bestimmung eines unternehmensspezifischen Betafaktors
voraus.
III. Kapitalisierungszinssatz
1. Bestandteile des fu¨r die Beteiligungsbewertung relevan-
ten Zinssatzes
Der fu¨r die Beteiligungsbewertung relevante Kapitalisierungs-
zinssatz nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA
10 setzt sich aus dem Basiszinssatz sowie dem Risikozuschlag
zusammen. Der Risikozuschlag setzt sich hierbei aus einer aus
dem Markt abgeleiteten allgemeinen Marktrisikopra¨mie und
einem unternehmensspezifischen Beta zusammen. Fu¨r Zwecke
der Bewertung einer ewigen Rente (in der sog. zweiten Phase
nach IDW S 1 i. d. F. 2008) ist zudem die Beru¨cksichtigung
eines Wachstumsabschlags im Kapitalisierungszinssatz zula¨s-
sig.
2. Aktueller Basiszinssatz sowie Entwicklung im Zeitablauf
Ausgangspunkt fu¨r die Ermittlung des Kapitalisierungszinssat-
zes stellt regelma¨ßig der
Basiszinssatz
dar. Der Basiszinssatz ent-
spricht der Rendite einer im Vergleich zum Bewertungsobjekt
risikolosen aber laufzeitada¨quaten Alternativanlage. U¨ blicher-
weise erfolgt dabei eine Orientierung am Zinsniveau von Staats-
anleihen. Derzeit empfiehlt IDW S 1 i. d. F. 2008, den Basis-
zinssatz ausgehend von der aktuellen Zinsstrukturkurve fu¨r deut-
sche Staatsanleihen abzuleiten. In den letzten Jahren war beim
Basiszinssatz ein stark fallender Trend zu verzeichnen. Wa¨hrend
der Basiszinssatz zum 31. 12. 2008 noch bei 4,25% lag, hat er
sich zum 31. 12. 2012 auf den derzeitigen Stand von 2,25% fast
halbiert (vgl. Abb. 1).
3. Aktuelles zur Marktrisikopra¨mie
Nicht zuletzt infolge des starken Absinkens des Basiszinssatzes
in den letzten Jahren hat sich das IDW Ende September 2012
fu¨r eine deutliche Anpassung der zu beru¨cksichtigenden
Markt-
risikopra¨mie
ausgesprochen. Nachdem bereits zum Jahresanfang
2012 das IDW die Erho¨hung der Marktrisikopra¨mie mit den
Unsicherheiten an den Finanzma¨rkten begru¨ndet hat, erfolgte
im September eine deutliche Erho¨hung der relevanten Bandbrei-
ten der Marktrisikopra¨mie. Kritisch ist in diesem Zusammen-
hang zu sehen, dass das IDW mit seiner Empfehlung den Pfad
empirischer Beobachtungen verla¨sst. Bis zuletzt wurden die em-
pirischen Ergebnisse von
Stehle
zu beobachteten Nachsteuerren-
diten der Ableitung standardisierter Marktrisikopra¨mien zu-
grunde gelegt
8
. Im Einzelnen wurden die grundlegenden Befun-
de von
Stehle
in der Folgezeit zwar aktualisiert
9
, indes wurde re-
gelma¨ßig auf empirische Daten der Vergangenheit Bezug ge-
nommen.
Mit seiner Empfehlung vom September 2012
10
weicht das
IDW nunmehr von dieser konzeptionellen Grundlage ab und
wagt einen Blick in die Zukunft in der Weise, dass erst ku¨nftige
empirische Analysen zeigen werden, ob – und wenn in welchem
Umfang – das nachhaltige Absinken des Basiszinssatzes ein An-
steigen der Marktrisikopra¨mie zur Folge haben wird. Fu¨r den
Bilanzierenden und den Abschlusspru¨fer stellen die Verlaut-
barungen des IDW zumindest zuna¨chst eine nahezu bindende
Vorgabe dar – mit der Konsequenz einer im Vergleich zum Vor-
jahr gestiegenen Marktrisikopra¨mie (vgl. Tab. 1).
Zinssatz
vor perso¨nlicher
Ertragsteuer
nach perso¨nlicher
Ertragsteuer
fu¨r Bewertungsstichtage
ab 1. 1. 2009
Bandbreite:
4,50% - 5,50%
-> im Mittel 5,00%
Bandbreite:
4,00% - 5,00%
-> im Mittel 4,50%
Empfehlung vom Januar 2012:
ab 1. 1. 2012: Orientierung am
oberen Ende der Bandbreite
regelma¨ßig
5,25% - 5,50%
regelma¨ßig
4,75% - 5,00%
Empfehlung vom September
2012: Orientierung an neuer
Bandbreite
5,50% - 7,00%
-> im Mittel 6,25%
5,00% - 6,00%
-> im Mittel 5,50%
Tab. 1: Entwicklung der Empfehlungen zur Marktrisikopra¨mie seit
1. 1. 2009
7 Vgl. zu den nachstehenden und weiteren praktischen Anwendungsproble-
men im Zusammenhang mit der Anwendung von IDW RS HFA 10
Reinholdt/de
la Paix
, a.a.O. (Fn. 1), S. 591 ff.
8 Vgl. stellvertretend IDW, a.a.O. (Fn. 2), A 297 ff.
9 Vgl. hierzu die Darstellung der Befunde bei
Do¨rschell/Franken/Schulte
, Der
Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung, 2009, S. 112.
10 Vgl. IDW, Hinweise des FAUB zur Beru¨cksichtigung der Finanzmarktkrise bei
der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewer-
tung vom 19. 9. 2012.
DER BETRIEB | Nr. 16 | 19. 4. 2013
Betriebswirtschaft
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