Wirtschaftsrecht
AUFSATZ
RA Dr. Matthias Hentzen
RA Dr. Oliver Rieckers, beide Du¨sseldorf
U¨ bernahmerechtlicher Squeeze-out – ein Nachruf? – Zugleich
Anmerkung zu BGH-Urteil vom 18. 12. 2012 – II ZR 198/11,
DB 2013 S. 338
Der u¨bernahmerechtliche Squeeze-out hat bislang nur eingeschra¨nkt
praktische Bedeutung gewonnen. Die Entscheidung des BGH vom
18. 12. 2012 verlangt u¨ber die gesetzlichen Anforderungen hinaus,
dass der Anteilsbesitz von 95% bis zum Ende der (weiteren) Annah-
mefrist erreicht sein mu¨sse. Die Autoren schlagen hingegen eine
Weiterentwicklung der bisher herrschenden Auffassung vor, nach der
die 95%-Schwelle innerhalb der Antragsfrist erreicht werden kann.
Sie behandeln zudem weitere noch offene Rechtsfragen zum u¨ber-
nahmerechtlichen Squeeze-out.
ENTSCHEIDUNGEN
Insolvenzrecht
BGH-Urteil vom 15. 3. 2013
– V ZR 201/11
Befugnis zur Ausu¨bung des Leistungsverweigerungsrechts
gem. § 320 BGB nach Verlust der Verwaltungs- und Verfu¨gungs-
befugnis gem. § 80 InsO
Ru¨ckabwicklung eines Erbbaurechtsvertrages – Leistungs-
verweigerungsrecht des Ru¨ckgewa¨hrschuldners gegenu¨ber Ru¨ck-
gewa¨hranspruch trotz Verlusts der Verwaltungs- und
Verfu¨gungsbefugnis – Leistung des Ersatzanspruch an die
Insolvenzmasse
Kapitalanlage
BGH-Urteil vom 19. 3. 2013
– XI ZR 46/11
Zur Haftung der finanzierenden Bank wegen Verletzung von
Aufkla¨rungspflichten im Rahmen der Kapitalanlage unter
Beteiligung eines Kreditvermittlers
Keine Haftung der in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebun-
denen Bank wegen unterbliebener Erkundigungen und fehlender
Hinweise des Kreditvermittlers zu Risiken der finanzierten Kapital-
anlage – Zur Aufkla¨rungspflicht der finanzierenden Bank wegen
Wissensvorsprungs – Treuwidriges Berufen auf die Zurechnung von
Vertreterwissen, wenn Vertragspartei wusste, dass Vertreter dem Ge-
scha¨ftsherren Wissen vorentha¨lt
Wettbewerbsrecht/Allgemeine Gescha¨ftsbedingungen
BGH-Urteil vom 25. 10. 2012
– I ZR 169/10
Anforderungen an die im Rahmen von Gewinnspielen abgegebenen
Einversta¨ndniserkla¨rungen der Verbraucher zu Werbeanrufen
Zur Inhaltskontrolle vorformulierter Einversta¨ndniserkla¨rungen der
Verbraucher gem. §§ 305 ff. BGB – Anforderungen an die Wirk-
samkeit der Einwilligung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG – Keine
Erteilung der Einwilligungen „fu¨r den konkreten Fall“, wenn unklar
bleibt, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen
erfasst sind – Auslegung der strafbewehrten Unterlassungsverpflich-
tungserkla¨rung – Zuwiderhandlung ist in den einzelnen Werbe-
anrufen, nicht in der Beauftragung des Callcenters zu sehen.
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DER BETRIEB | Nr. 21 | 24. 5. 2012
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