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KURS
11 / 2013
MARKT & MAKLER
Serie:
Zielpunkt Zukunft
Teil 11
Öffentlicher Dienst im Fokus
der Vorsorge
Der
öffentliche Dienst
sorgt für die grundlegenden Funktionalitäten unseres gesellschaftlichen Zusammenle-
bens. Entsprechend vielfältig sind die Arbeitsbereiche: Polizei, Bundeswehr, Energieversorgung, Wissenschaft,
der Gesundheitssektor, Verbände und Stiftungen, Banken und Versicherungen, dazu die klassischen Bürger-
büros, die unsere direkte Anlaufstelle für die täglichen Belange bilden.
R
und 4,6 Millionen Mitarbeiter der verschiedensten Be-
rufsgruppen, von der Sachbearbeiterin über den Richter,
die Lehrerin, den Offizier bis zum Physiker, kümmern
sich um zentrale öffentliche Aufgaben. Die Arbeit im öffent-
lichen Dienst hat also viele Gesichter. Grundsätzlich lassen
sich die öffentlichen Arbeitgeber auf die vier Ebenen „Bun-
desbereich“, „Landesbereich“, „kommunaler Bereich“ und
„Sozialversicherung“ aufteilen.
Eine wichtige Stütze im öffentlichen Dienst spielen die Be-
amten. Sie können nicht streiken, sind dem Staat gegen über
per Eid zur Treue verpflichtet und können jederzeit an einen
anderen Ort versetzt werden. So stellen sie stellen eine immer
verfügbare, verlässliche Basis des Staatswesens dar, die auch
in schwierigsten Zeiten Stabilität garantiert. Richter und
Polizisten sind zum Beispiel Beamte, weil sie unabhängig
und unbestechlich sein müssen.
Debatten um den Sinn oder Unsinn des Beamtentums gibt
es sicherlich viele. Manchmal hilft aber auch ein Blick ins
europäische Ausland. In Griechenland werden Steuern nicht
eingezogen, weil die Finanzverwaltung nicht funktioniert,
in Spanien werden 80.000 Lehrer entlassen weil die öffent-
lichen Kassen leer sind, in Frankreich streiken Polizisten,
weil ihnen Privilegien gestrichen werden sollen, und in vie-
len Ländern gehört die Zahlung von Bestechungsgeldern in
Krankenhäusern zum Alltag, um beispielsweise einen OP-
Termin zu bekommen.
Beamte sind nicht typisch deutsch
Mit dem Beamten verbindet man häufig typisch deutsche
Tugenden. Sie gelten als zuverlässig, pflichtbewusst, gewis-
senhaft. Übrigens richtig durchgesetzt hat sich das Beamten-
tum vor allem in Deutschland und in Österreich. Die Schweiz
hat den Beamtenstatus vor zehn Jahren per Volksentscheid
abgeschafft.
Rund 1,9 Millionen Beamte, Richter und Soldaten gibt es in
Deutschland. Hinzu kommen 2,7 Millionen tarifgebundene
Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung. Das durch-
schnittliche Haushaltsnettoeinkommen von Beamtenfami-
lien liegt bei ca. 42.000 EUR und ist damit deutlich höher
als das von Arbeitnehmerfamilien.
Die Spreizung ist allerdings breit. So verdient ein 19 Jahre
alter lediger Grenadier in der Besoldungsgruppe A3 mo-
natlich 1890 Euro, ein 28 jähriger Polizeikommissar mit
zwei Kindern in der Besoldungsgruppe A9 3100 Euro und
ein Hochschulprofessor in der Besoldungsgruppe W3 5680
Euro. Aber auch die Einkünfte der Arbeitnehmer sind at-
traktiv. Ein Schulhausmeister mit Steuerklasse III kommt
monatlich auf 2440 Euro, ein Straßenbauarbeiter auf 2100
Euro und eine Gymnasiallehrerin auf 3530 Euro.
Keine Frage: Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Beamte
sind fürVersicherungen und Berater eine interessante Zielgrup-
pe.Man benötigt allerdings ein hohes Maß an Kompetenz, um
in dieser Zielgruppe zu punkten. Statusrecht, Laufbahnrecht,
Besoldungsrecht, Beihilfe und Beamtenversorgung sind nur
einige der Spezialthemen. Hinzu kommt, dass sich das Beam-
tenrecht stark zergliedert in Kommunal-, Landes-, und Bun-
desrecht. Es gibt Beamte auf Zeit, auf Widerruf, auf Probe, auf
Lebenszeit undEhrenbeamtemit unterschiedlichenAnsprüchen
im Krankheitsfall, bei Dienstunfähigkeit oder im Alter.
Ohne Einsparungen nicht zu finanzieren
In einigen Bundesländern sind Lehrer verbeamtet, in anderen
Bundesländern sind sie Arbeitnehmer. Es gibt, als Besonder-
heit, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Beihilfean-
spruch. In Thüringen haben Polizeibeamte imKrankheitsfall
einen Beihilfeanspruch und in Sachsen einen Anspruch auf
Freie Heilfürsorge. Die Freie Heilfürsorge für Polizeibeam-
te in Sachsen wiederum kennt andere Leistungsansprüche,
wie die truppenärztlicheVersorgung eines Stabsunteroffiziers
oder eines Oberstleutnant der Bundeswehr. Arbeitnehmer
im öffentlichen Dienst haben bei Erwerbsminderung einen
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Beamte werden dienstunfähig. Die Dienstunfähigkeit eines
Verwaltungsbeamten wird dabei anders definiert wie die
Dienstunfähigkeit eines Polizei- oder Justizvollzugsbeamten,
eines Feuerwehrmannes oder Berufssoldaten. Berufssoldaten
gehen mit dem 55. Lebensjahr in Pension und Polizeivollzugs-
beamte in einigen Bundesländern mit dem 60. Lebensjahr.
Auch der öffentliche Dienst kennt mittlerweile einen Fach-
kräftemangel, der sich aufgrund der demographischen Ent-