KURS MAGAZIN 11/2013 - page 23

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11 / 2013
KURS
BETR I EBSRENTE AUF DEM VORMARSCH
DerArbeitnehmer wird grundsätzlich für seinen Beitrag größt-
mögliche Flexibilität erwarten, bezogen auf die Änderung der
Beitragshöhe, die Investition der Sparbeiträge und den Zugriff
und die Verwendung des Versorgungskapitals. Dem steht ein
gewisser Widerspruch zwischen mehr Flexibilität und der
Möglichkeit kostengünstiger, standardisierter Abwicklung
entgegen,was die Gestaltungsaufgabe nicht unbedingt erleich-
tert. Aber auch der Arbeitgeber hat in aller Regel ein hohes
Interesse an Flexibilität, z.B. Dotierung in Abhängigkeit vom
Unternehmensergebnis, Entwicklung des Deckungsvermögens
nach Maßgabe einesWertpapier(index)es oder einer Rückde-
ckungsversicherung.Messen lassen muss sich jede Flexibilität
natürlich an dem Aufwand, den sie auf der Verwaltungsseite
verursacht. Chancen durch Flexibilität dürfen nicht durch
Mehrkosten der Administration aufgehoben werden. Hier ist
die Erfahrung des Beraters gefragt.
Wachsende Bedeutung kommt flexiblen Lösungen am Ende
der Beschäftigungsdauer zu. Die Hinausschiebung der gesetz-
lichenRegelaltersgrenzemacht es für vorhandene bAV-Systeme
erforderlich, die Fälligkeit der Altersleistung an veränderte Be-
zugstermine der gesetzlichen Rente anzupassen oder aber auch
Wartezeiten bis zumBezug der gesetzlichenVoll- oder Teilrente
mit vorgezogenen Leistungen zu überbrücken. Die Einführung
von Zeitwertkonten kann hier wertvolle Hilfe leisten. Diese
Konten stellen nicht nur eine für Arbeitgeber und für Arbeit-
nehmer attraktiveMöglichkeit dar,z.B.umMehrarbeitsstunden
für spätere sinnvolle Verwendung unterzubringen. Sie können
auch äußerst flexibel für Überbrückungsleistungen zumBeispiel
zwischen den Altern 62 und 67 genutzt werden.
Baustein gegen Altersarmut
Die bAV ist ein Baustein, um Altersarmut zu verhindern.
Daher muss es im Sinne des Gesetzgebers sein, hierfür för-
dernde gesetzliche Rahmenbedingungen zu setzen. Folgen-
den Ansätze sind besonders hervorzuheben:
• Gezielte Erhöhung der steuerlichen Obergrenzen des § 3
Nr. 63 EStG:
Dies würde z.B. dazu führen, dass die in der Praxis aus
steuerlichen Gründen bestehenden unterschiedlichen und
gesplitteten Gestaltungen in einen Durchführungsweg zu-
sammenlegt würden. Das spart Administration und moti-
viert darüber hinaus, die bAV in dem neuen, einheitlichen
Zielsystem weiter auszubauen. Es würde so auch möglich,
Belegschafts- und Führungskräfteversorgung in einem ge-
meinsamen Durchführungsweg, nämlich der Direktversi-
cherung, verwaltungs- und risikoarm zusammenzufassen.
• Belastung von Betriebsrenten mit Abgaben zurückführen
Die Belastung von Betriebsrenten mit Kranken- und Pflege-
versicherungsbeiträgen in voller Höhe ist kontraproduktiv,
denn die Doppelverbeitragung von Ansammlungsbeträgen
einerseits undVersorgungsleistungen andererseits beschädigt
die finanzielle Attraktivität der bAV.
• Möglichkeiten für Opting-Out eröffnen
Opting-Out ist die zwangsweise kollektive Einbeziehung von
Arbeitnehmern in kollektiv vereinbarte bAV-Regelungen mit
der Möglichkeit der individuell zu entscheidenden Nichtteil-
nahme. Es besteht weitestgehend Einigkeit, dass diese milde
Form, die Arbeitnehmer „zu ihrem Glück zu zwingen“, dem
sozialpolitischen Ziel der Verbreitung der bAV sehr dienen
würde. Die bestehenden arbeitsrechtlichen Rahmenbedin-
gungen reichen allerdings nicht aus, um ein Opting-Out auch
in bestehenden Arbeitsverhältnissen einzuführen.
Dr. Paulgerd Kolvenbach
ist Aktuar und Sprecher der
Geschäftsführung der Longial GmbH
und für die Bereiche Beratung und Administration
zur betrieblichen
Altersversorgung (bAV) verantwortlich.
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