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D V G W A K T U E L L
energie | wasser-praxis
10/2014
DVGW BEGRÜSST INITIATIVE VON UMWELT- UND GESUNDHEITSMINISTERIUM
Die deutschen Wasserversorger erbringen über die Ver-
sorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem
und qualitativ hochwertigem Trinkwasser hinaus vielfältige
Vorsorgeleistungen im Dienste des Gemeinwohls und des
Umweltschutzes. Darauf weisen das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der
Ende August veröffentlichten gemeinsamen Bekanntma-
chung „Katalog vorsorgender Leistungen der Wasserversor-
ger für den Gewässer- und Gesundheitsschutz“ hin.
„Der DVGW begrüßt und unterstreicht die Aussagen beider
Ministerien. Sie machen auf etwas aufmerksam, das in den
ausschließlich um Preise geführten Diskussionen oftmals in
Vergessenheit gerät: Wasserversorger leisten in Bezug auf
den vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutz vielfach
mehr als das gesetzlich geforderte Maß. Grund hierfür ist die
besondere gesellschaftliche und Generationen übergreifende
Verantwortung für die Versorgung mit dem Lebensmittel
Nummer 1 als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“, erklär-
te Prof. Dr. Gerald Linke, Hauptgeschäftsführer des DVGW.
Ein Paradebeispiel für derartige Vorsorgeleistungen sind seit
über 25 Jahren freiwillige Kooperationsvereinbarungen mit
der Landwirtschaft. Auch die verstärkten Untersuchungen
der Trinkwasserressourcen auf mögliche neu auftretende
Stoffe im Sinne einer Wareneingangskontrolle für das Trink-
wasser dienen dazu, im Bedarfsfall frühzeitig Maßnahmen
zum Schutz der Ressourcen zu ergreifen. Damit können die
Trinkwasserressourcen sicher und dauerhaft vor Belas-
tungen geschützt werden. Mit einem hohen Forschungs-
aufwand stärkt die Branche zusätzlich die Entwicklung
innovativer Technologien, Verfahren und Prozesse, die der
Umwelt- und Gesundheitsvorsorge insgesamt zugutekom-
men. Die Wasserversorger sind damit ein wichtiger Partner
der Gesundheits-, Wasser- und Umweltbehörden, die sie mit
technisch-wissenschaftlichem Know-how bei ihren Überwa-
chungsaufgaben unterstützen.
„Die in Öffentlichkeit und Politik geführte Diskussion um
Preiskontrollen und eine stärkere Regulierung der Wasser-
versorgung bergen die Gefahr, dass die Vorsorgeleistungen
im Gesundheits- und Umweltschutz in Frage gestellt werden.
Der DVGW engagiert sich nachdrücklich in diesem Bereich
und warnt davor, diese Leistungen allein aus wirtschaft-
lichen Überlegungen leichtfertig aufs Spiel zu setzen“,
betonte der DVGW-Hauptgeschäftsführer.
Der DVGW wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die hohe
Versorgungssicherheit, die hygienisch einwandfreie Qualität
des Trinkwassers und der Einsatz von effizienten Technolo-
gien in Verbindung mit angemessenen Preisen auch zukünf-
tig der Bewertungsmaßstab in der Trinkwasserversorgung
bleibt. Freiwillige Vorsorgeleistungen der Wasserversorgung
für den Umwelt- und Gesundheitsschutz helfen dabei, dieses
Ziel auf Dauer sicherzustellen.
Der „Katalog vorsorgender Leistungen der Wasserversorger
für den Gewässer- und Gesundheitsschutz“ ist als Bekannt-
machung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffent-
licht. Das Dokument kann unter folgendem Link aufgerufen
und heruntergeladen werden:
wasser/leistungskatalog.pdf
Beitrag der deutschen Wasserversorger zum vorsorgenden
Umwelt- und Gesundheitsschutz anerkannt
und Fernauslesung/-steuerung. Die
Stichprobenprüfung ist etabliert, aber
hat Entwicklungspotenzial.
Derzeit herrscht eine Phase des länge-
ren Übergangs: Die CE/M-Kennzeich-
nung löst die bisherige Ersteichung vor
dem Inverkehrbringen allmählich ab,
doch die Nacheichung bleibt bestehen.
Darüber hinaus gibt es neue Durch-
flussdefinitionen und -verhältnisse.
Seit Mitte 2013 besteht ein neues Eich-
gesetz, welches in Stufen umgesetzt
wird und europäische Vorgaben be-
rücksichtigt. Ein Entwurf einer neuen
Mess- und Eichverordnung ist in der
Verabschiedungsphase und wird die
Umsetzung des Eichgesetzes zum Jah-
resende 2014 regeln.
Für Verantwortliche, in deren Tätig-
keitsfeld das Auswechseln vonWasser-
zählern fällt oder die für deren Be-
schaffung zuständig sind, bietet diese
Veranstaltung wichtige Informationen
über bereits erfolgte und zukünftige
Neuregelungen in der Normung, bei
europäischen Regelungen und der na-
tionalen Umsetzung. Weitere Informa-
tionen und Anmeldung: DVGW-
Hauptgeschäftsführung, Silke Splitt-
gerber, Tel.: 0228 9188-607, Fax: 0228
9188-92-607, E-Mail: splittgerber@
dvgw.de.
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Thomas Klümper | Bereich Wasser