Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 34

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– Sonderheft
BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
B. Echtermann,
Menden
Der Anhang D „Zusätzliche Infor-
mationen für Blitzschutzsysteme
für explosionsgefährdete bauliche
Anlagen“ zur DIN EN 62305-3 [1]
enthält umfangreiche Änderungen
und neue Aussagen zu Anforde-
rungen an Planung, Installation,
Instandhaltung und Prüfung von
Blitzschutzsystemen in explosions-
gefährdeten Bereichen und deren
Umgebung. Das Beiblatt 2 enthält
„Zusätzliche Informationen für
besondere bauliche Anlagen“ und
weitere informative Ergänzungen
im Zusammenhang mit Blitzschutz-
systemen in Ex-Bereichen.
1 Vorschriften
Maßnahmen, die Explosionen vermeiden
oder vor deren Folgen schützen, werden
nach den Technischen Regeln für Be-
triebssicherheit (TRBS) 2152 [2] – Teil 1:
„Beurteilung der Explosionsgefährdung“
in drei Stufen unterteilt:
]
TRBS 2152 Teil 2:
Vermeidung oder
Einschränkung gefährlicher explosions-
fähiger Atmosphäre;
]
TRBS 2152 Teil 3:
Vermeidung der
Entzündung gefährlicher explosions-
fähiger Atmosphäre;
]
TRBS 2152 Teil 4:
Maßnahmen des
konstruktiven Explosionsschutzes,
welche die Auswirkung einer Explosion
auf ein unbedenkliches Maß beschrän-
ken.
Der Teil 3 reglementiert Blitzschutzmaß-
nahmen für Anlagen in ex-gefährdeten
Bereichen. Diese Maßnahmen vermeiden
die Zündung einer explosionsfähigen
Atmosphäre.
2 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage des Explosions-
schutzes wird in zwei Richtlinien
beschrieben:
]
Betreiberrichtlinie 99/92/EG (ATEX
137) [3] zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der
Arbeitnehmer, die durch explosions-
fähige Atmosphären gefährdet werden
können.
]
Herstellerrichtlinie 94/9/EG (ATEX 95)
[4] für Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung
in explosionsgefährdeten Bereichen.
Diese Richtlinien werden zum einen
durch die Betriebssicherheitsverordnung
und zum anderen durch das Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz im deutschen
Recht umgesetzt.
3 Auslegung der
Blitzschutzanlage
Der Einschlag eines Blitzes kann explo-
sionsfähige Atmosphäre entzünden. Bei
einem direkten Blitzschlag darf es daher,
außer an der EinschlagsteIle, zu keiner
Schmelz- und Sprühwirkung kommen.
Dies wird durch die richtige Auslegung
und das Zusammenspiel des gesamten
Blitzschutzsystems erreicht: Erdung,
Potentialausgleich, Fang- und Ableitein-
richtung sowie Überspannungsschutz.
4 Erdung
Für das gesamte Blitzschutzsystem wird
eine Erdungsanlage der Anordnung Typ
B nach Blitzschutzinstallationsnorm VDE
0185-305-3, Kapitel 5.4.2.2„Anordnung
Typ B“, empfohlen. Die Anordnung Typ B
besteht aus einem Ringerder außerhalb
der zu schützenden Anlage oder aus
einem Fundamenterder.
Die Materialien, die beim Bau der Er-
dungsanlage eines Blitzschutzsystems
verwendet werden dürfen, sind in VDE
0185-305-3, Tabelle 7 „Werkstoff, Form
und Mindestmaße von Erdern“ festge-
legt. Falls die Erdungsanlage auch den
Anlagenerder für die Schutzmaßnahmen
gegen elektrischen Schlag übernehmen
soll, gilt bei der Auswahl der Materialien
zusätzlich die DIN 18014 [5]. Im Erdreich
sind nach DIN 18014 feuerverzinkte Ma-
terialien nicht ausreichend korrosionsfest,
weshalb in diesem Falle nicht rostender
Edelstahl mit der Werkstoffnummer
1.4571 (V4A) eingesetzt werden muss.
5 Potentialausgleich
Für den Blitzschutz muss der Potential-
ausgleich gemäß Blitzschutznorm VDE
0185-305-3, Kapitel 6.2 „Blitzschutz-
Potentialausgleich“ installiert werden.
Für Bereiche mit Ex-Atmosphäre gelten
zusätzlich die Normteile VDE 0165-101 [6]
und -102 [7].
Natürliche Bestandteile wie Rohrleitun-
gen, die nach VDE 0185-305-3, Kapitel
5.3.5 „Natürliche Bestandteile“ elektrisch
leitend miteinander verbunden sind,
können auch als Potentialausgleichsver-
bindung genutzt werden. Hierzu werden
die Angaben der Tabellen 7 und 8 bzgl.
„Werkstoff, Form und Mindestmaße von
Erdern und Verbindungsleitungen“ her-
angezogen. An Anschlüssen von Rohrlei-
tungen dürfen Blitzströme keine Funken
bilden. Hierzu sind unterschiedliche
Maßnahmen wie angeschweißte Fahnen,
Bolzen oder Gewindebohrungen in den
Flanschen beschrieben. Weitere Ausfüh-
rungsformen sind unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Metallische
oberirdische Rohrleitungen, die außer-
halb von Produktionsanlagen verlegt
sind, müssen im Abstand von maximal
30 m mit dem Erdungssystem verbunden
werden. Container, metallene Konstruk-
tionsteile und Tanks sind zusätzlich mit
ausgewiesenen Anschlussstellen zu
versehen.
]
Wenn ein Potentialausgleich, z. B. an
den Isolierflanschen, mithilfe von
Funkenstrecken ausgeführt werden
soll (Bild
™
), ist die Zustimmung des
Anlagenbetreibers erforderlich. Der
Anlagenbetreiber muss vor der Zustim-
Blitzschutz für explosions-
gefährdete Bereiche
Autor
Dipl.-Ing. (FH)
Benjamin Echtermann
ist
Produktmanager Transienten- und Blitz-
schutz-Systeme bei OBO Bettermann und
Blitzschutzfachkraft mit Zusatzqualifika-
tion für Anlagen mit explosionsgefähr-
deten Bereichen, Menden.
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