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– Sonderheft
BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
Ableitungspfaden fließende Blitzstrom
reduziert sich auf ein mit üblichen ge-
prüften Blitzschutzbauteilen zu beherr-
schendes Maß von ≤100 kA.
Beim Einsatz einer isolierten Ableitung
wird der Strom erst am Erdungspunkt
aufgeteilt. Eine einzige für 150 kA aus-
gelegte Ableitungseinrichtung reicht
aus, um den Blitzstrom sicher zur Erde
zu führen. Auf die kostspielige Verle-
gung einer zweiten, isolierten Ableitung
kann bei ausgewiesenem Kabel und
Systemzubehör verzichtet werden.
Die Ex-Zonen 0 und 20 befinden sich
sehr häufig in Behältern oder innerhalb
einer baulichen Anlage. Elektrische
Einrichtungen im Inneren von z.B. Tanks
müssen für diese Anwendungen konzi-
piert worden sein. Im Freien stehende
geschlossene Behälter aus Metall mit
den Zonen 0 oder 20 müssen an mög-
lichen BlitzeinschlagsteIlen eine Wand-
dicke gemäß [1], Tabelle 3, aufweisen.
Bei Stahl und Titan sind 4 mm anzuset-
zen, bei Kupfer 5 mm und bei Alumini-
um 7 mm. Die Wanddicke verhindert,
dass der Behälter bei einem Blitzschlag
perforiert wird und dass sich die innere
Oberfläche stark erhitzt.
Weitere besondere Anwendungen, z. B.
bei Füllstationen, Lagertanks oder Rohr-
leitungsnetzen, werden in [1], Anhang D
5.5 „besondere Anwendungen“ zusätz-
lich erläutert.
7 Überspannungsschutz
Das Einwirken eines Blitzes, das Aus-
lösen einer Sicherung, ein Frequenzum-
richter oder einfache Schalthandlungen
können Überspannungen erzeugen, die
kurzzeitige Funktionsunterbrechungen
oder Fehlsteuerungen verursachen. Hier-
durch sind Potentialdifferenzen möglich,
die Ursache für kurzzeitige Funktionsun-
terbrechungen oder Fehlsteuerungen
sein können – im schlimmsten Fall
werden die betroffenen Betriebsmittel
zerstört. Nur der lückenlose, konsequen-
te Einsatz von Überspannungs-Schutz-
ableitern kann für eine wirksame
Begrenzung der Potentialdifferenzen
sorgen.
Grundsätzlich sollten Überspannungs-
Schutzableiter so nah wie möglich am
zu schützenden Gerät installiert werden,
um die optimale Schutzwirkung zu er-
zielen. Gleichzeitig gilt aber auch, dass
Überspannungs-Schutzgeräte möglichst
außerhalb von ex-gefährdeten Bereichen
installiert werden sollten. Falls sich das
zu schützende Gerät in einem ex-gefähr-
deten Bereich befindet, können diese
Vorgaben nicht mit regulären Überspan-
nungs-Schutzgeräten umgesetzt werden.
In diesem Fall dürfen lediglich Überspan-
nungs-Schutzgeräte eingesetzt werden,
die für die Installation in ex-gefährdeten
Bereichen geeignet und zugelassen sind.
8 Blitzschutz im Explo-
sionsschutzdokument
Ein erforderliches Blitzschutzsystem
muss als Teil der Anlage betrachtet wer-
den. Die Planung und Dokumentation
des Blitzschutzsystems muss in das
Ex-Schutzdokument aufgenommen
werden. Bei den nach [1], Anhang D,
regelmäßigen jährlichen Prüfungen der
Anlage muss auch das Blitzschutzsystem
geprüft und das Ergebnis der Prüfung
dokumentiert werden.
9 Qualifikation
der befähigten Person
Die Installation des inneren und äußeren
Blitzschutzes darf nur durch eine Blitz-
schutz-Fachkraft vorgenommen werden,
die für die Prüfung, Wartung und In-
standsetzung von Blitzschutzanlagen in
ex-gefährdeten Bereichen zusätzlich
qualifiziert ist. Bei der Installation müssen
die Anforderungen der BetrSichV, der
Landesbauordnung und der TRBS-Richt-
linien eingehalten werden.
Die Qualifikation der gemäß TRBS 1203
[8] geforderten „befähigten Person“ ist
in der für das Errichten von Blitzschutz-
systemen geltenden Norm VDE 0185-
305-3, D.6.3, geregelt. In das nationale
Vorwort dieser Norm wurde zusätzlich
eine Erläuterung zur Blitzschutz-Fach-
kraft in ex-gefährdeten Bereichen auf-
genommen, die Klarheit über Inhalte
und Umfang der geforderten Qualifika-
tion gibt. Die geforderten Fähigkeiten
und Kenntnisse müssen durch nationale
Schulungs- und Ausbildungsmaßnah-
men nachgewiesen werden. Die Anfor-
derungen sind sehr umfangreich; die
Schulungsmaßnahmen müssen mit einer
schriftlichen Prüfung erfolgreich abge-
schlossen werden.
10 Zusammenarbeit
von Hersteller und
Betreiber
Die Zusammenarbeit von Betreiber,
Errichter, Planer und Hersteller ist bei
explosionsfähigen Bereichen unumgäng-
lich.
Betreiber von Anlagen mit Ex-Bereichen
müssen ein Ex-Schutzdokument erstel-
len oder erstellen lassen, um die sicher-
Isolierte
Ableitung
Fotos:
OBO Bettermann